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IGNORED

Gültigkeit Wiederladelehrgang / Bedürfnis


750 WLA

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hab in 04/05 den Lehrgang nach §32 Sprengstoffgesetz (Wiederladelehrgang) gemacht, das Bedürfnis vom Verband ist von 05/06. Hab damals aus persönlichen Gründen nix beantragt, nun will ich aber doch. Sind beide Dokumente noch gültig?

Danke und Grüße

750 WLA

Geschrieben

Oha, irgendwo habe ich mal von einem Jahr gehört. Ich würde schleunigst einfach einen Antrag auf die Sprengpappe stellen.

Geschrieben

Nein, das ist die Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Die erworbene Fachkunde gilt hingegen fünf Jahre. Die alte Bedürfnisbescheinigung wird unter Umständen nicht mehr anerkannt, aber es ist ja keine große Sache, sich wieder eine neue zu besorgen.

Geschrieben

Danke für die Antworten. War gestern Abend dann auch auf dem Amt. Lehrgang kein Problem. Bedürfnis muß ich mir aber ein Neues holen. Eine Regelung scheint es aber da nicht zu geben, komisch bei uns ist doch sonst alles geregelt.

Danke und Grüße

750 WLA

Geschrieben

Für die Bedürfnisbescheinigung ist es meines Erachtens auch nicht notwendig, eine Gültigkeitsdauer festzulegen. Im Einzelfall kann die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob der Zeitraum noch angemessen ist. Manchmal weiß die Behörde, dass das Bedürfnis wie nachgewiesen immer noch aktuell ist, manchmal aber auch halt nicht. Letztendlich darf sie nur genehmigen, wenn ein Bedürfnis nachgewiesen worden ist.

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