Jump to content
IGNORED

Bundesrats-Ausschüsse fordern u.a.:


gunimo

Recommended Posts

(Zitiat)"Anscheinswaffenverbot": Es sollen sämtliche Gegenstände verboten werden, die "wie scharfe Schußwaffen aussehen, ohne solche zu sein". Das betrifft alle Gaswaffen, Druckluftwaffen < 7,5 J und Spielzeugwaffen. Das Aussehen von "scharfen Schußwaffen" soll per Verordnung geregelt werden, so daß nicht Gegenstände, die erst erlaubnisfrei waren, plötzlich verbotene Gegenstände sind, wenn ein neues "scharfes" Waffenmodell auf den Markt kommt. (Zitat Ende)

Tja, wenn das so kommt, kann Tom wieder ein Forum dicht machen. Das letzte zum Thema "frei ab 18"...

gunimo

Link to comment
Share on other sites

Steht das komplett so drin?

Wenn beispielsweise Gaswaffen verboten werden sollten, wozu dann die Diskussion um den kleinen Waffenschein?

CO2-Action-Modelle sind Waffen, nur eben frei ab 18. Ausserdem sind es Sportgeräte (CO2-Action-Shooting).

Vielleicht zielt man mit diesem Satz auf Spielzeugwaffen ab.

------------------

MfG

Tim M.

Freies Land, freie Bürger, liberales Waffenrecht

Link to comment
Share on other sites

Nein, es geht definitiv um ALLE Gegenstände, die den Anschein einer scharfen Schusswaffe erwecken! Damit ist auch der für den Fiskus teure "kleine Waffenschein" vom Tisch...

Der ging ja auch den Polizeibehörden nicht weit genug, weil die Verfügbarkeit dieser Waffen immenoch vorhanden wäre. So ist dann eben der Besitz verboten und alles wird einkassiert. Die Kosten bleiben dann am Eigentümer hängen...

gunimo

------------------

www.co2air.de

Link to comment
Share on other sites

Zitat:

Original erstellt von TM:

Und eine finanzielle Entschädigung wie in England ist nicht vorgesehen?

Ich denke mal, die genauen Modalitäten werden wohl noch nicht fixiert sein. Ist ja auch ERSTMAL NUR ein "Entwurf". Auf alle Fälle hat sich dann das Hobby einiger Leutchen komplett erledigt. Entschädigung hin oder her. Wer entschädigt mich denn für die dann entgangene Lebensfreude an meinem (Ex?)-Hobby ??? Sowas kann man nicht mit Geld aufwiegen. Ausserdem könnten das eh nur Pauschalbeträge sein, oder glaubst Du, dass die jede Waffe nach Erhaltungsgrad von einem Gutachter schätzen lassen?

"AAAh, eine schöne UMAREX CP88 6" Nickel mit Holzschalen, na die ist uns aber 380,- DM wert"... So wird das wohl kaum laufen.

gunimo

------------------

www.co2air.de

Link to comment
Share on other sites

Zitat:

Original erstellt von gunimo:

Wer entschädigt mich denn für die dann entgangene Lebensfreude an meinem (Ex?)-Hobby ??? Sowas kann man nicht mit Geld aufwiegen.

Ja natürlich.

Dann wäre mein Lieblingshobby zerstört.

------------------

MfG

Tim M.

Freies Land, freie Bürger, liberales Waffenrecht

Link to comment
Share on other sites

  • 1 month later...

!!! Verbotene Gegenstände -

gehören dazu auch die "guten alten" Knicklauf-LG's od. Seitenspanner oder "nur" meine BlowBack "Erbsen-Pistole" Mod. WALTHER PPK/S Cal.$,5mm/.177???

------------------

BossCo - FWR 016028

Coming in to find out!

(Eindringlich aber redlich)

Link to comment
Share on other sites

@Thorsten

Den Nordlichtern hier im Forum musst du erst mal erklären, was bei uns in der Gegend eine Kerwe ist: wink.gif

Volksfest, Kirmes.

------------------

MfG

Tim M.

Freies Land, freie Bürger, liberales Waffenrecht

Link to comment
Share on other sites

@ Tim

wollte ich ja, aber mir sind auf Anhieb keine anderen Worte eingefallen, jaja, Alzheimer .... ;-)

Gruß

Thorsten

--

Mannheimer und stolz drauf

Link to comment
Share on other sites

Dann denkt erst mal an die ganzen Spielzeuggewehre (M16, AK47, M60) die es auf der Kerwe gibt. Millionen von Kinderzimmer müssen durchsucht werden ! ;-)

Wie gut, das ich mein Hobby inzwischen auf

anderen Guns geändert habe - Airbrush Guns.

Mal sehen, ob die Entwürfe die nächste Bundestagswahl überstehen.

Gruß

Thorsten

Link to comment
Share on other sites

Archived

This topic is now archived and is closed to further replies.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.