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IGNORED

Waffensachkunde im Rhein-Main-Gebiet! April 2007


Hobby-Cop

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Hoffe ich verstoße jetzt nicht gegen eine Regel hier.

Waffensachkundeprüfung im April 2007

Wir sind ein Sicherheitsunternehmen in Wiesbaden und bilden 2-4 mal im Jahr die Waffensachkundeprüfung aus und Prüfen auch selbst.

Es geht hier um die Ausbildung von eigenem Personal. Kein kommerzieller Hintergrund.

Wir füllen aber unsere Lehrgänge mit Externen auf. Wir sind immer so 2-3 Prüflinge und brauchen aber mind. 6 Mann! Erst dann lohnt sich der Aufwand.

Unsere Prüfung ist bundesweit anerkannt. Nach neuer Verwaltungsvorschrift (2006) durch die Ordnungsbehörde in Wiesbaden.

Für private Personen (Sportschützen etc.) und auch Personen (Personenschützer, Wachmänner etc.), die eine Waffe beruflich tragen.

Ausbildungsablauf: meistens am WE oder abends

Kosten: ca. 100 €

Dauer: ca. 25 Stunden (à 45 Minuten)

Alles sehr familiär und flexibel.

Bei Interesse PM an mich.

Gruß

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Habe von den PN auch keine Ahnung.

" Aber: Nach "Empfehlung" des Hess. Ministerium des Inneren (gesteuert über die RP`s) sollen sich die Waffenbehörden an die "neue" verabschiedete aber nicht offiziell in Kraft gesetzte AWaffV halten. Meiner Erfahrung nach tun sie dieses auch. Das bedeutet, dass für Waffenträger (Sicherheitsdienste) min. 32 !! Unterrichtseinheiten a 45 Min. plus Prüfung im Lehrgang absolviert werden müssen. Hinzu kommt der Nachweis "hoher Schießleistungen", wobei diese "Höhe" nicht näher definiert wird. Dies bedeutet aber, dass die Schießleistungen mit dem Prüfungsprotokoll archiviert werden müssen, sonst ist der Nachweeis schlechterdings nicht möglich.

Also aufpassen, dass der Anbieter auch alle Voraussetzungen nachweislich erfüllt.

Siehe auch www.dssg-ltd.com

Auch andere Bundesländer setzen die AWaffV bzw. WaffVwV um, auch dort müssen die neuen Vorgaben eingehalten werden. Dies betrifft auch die Inhalte der Prüfungsbescheinigungen und die Verwendung des bundeseinheitlichen Fragenkataloges des Bundesverwaltungsamtes, der bereits seit geraumer Zeit zwingend vorgegeben ist.

Deshalb im eigenen Interesse die Angebote GENAU vergleichen. Billiger ist nicht immer gut oder besser, Geiz ist in diesem Falle fehl am Platze.! Ein solcher Lehrgang läßt sich nicht mehr in 2 Tagen inkl. Prüfung runtersitzen. Auch darauf achten, ob die SK eingeschränkt wird auf bestimmte Waffentypen! Bei Firmenwechsel (mit anderen Waffentypen) kann es sonst teure und zeitraubende Überraschungen geben oder der Job wegen fehlender Voraussetzungen flöten gehen! http://foren.waffen-online.de/style_images...cons/icon13.gif

http://foren.waffen-online.de/style_images...cons/icon13.gif

Habe von den PN auch keine Ahnung.

" Aber: Nach "Empfehlung" des Hess. Ministerium des Inneren (gesteuert über die RP`s) sollen sich die Waffenbehörden an die "neue" verabschiedete aber nicht offiziell in Kraft gesetzte AWaffV halten. Meiner Erfahrung nach tun sie dieses auch. Das bedeutet, dass für Waffenträger (Sicherheitsdienste) min. 32 !! Unterrichtseinheiten a 45 Min. plus Prüfung im Lehrgang absolviert werden müssen. Hinzu kommt der Nachweis "hoher Schießleistungen", wobei diese "Höhe" nicht näher definiert wird. Dies bedeutet aber, dass die Schießleistungen mit dem Prüfungsprotokoll archiviert werden müssen, sonst ist der Nachweeis schlechterdings nicht möglich.

Also aufpassen, dass der Anbieter auch alle Voraussetzungen nachweislich erfüllt.

Siehe auch www.dssg-ltd.com

Auch andere Bundesländer setzen die AWaffV bzw. WaffVwV um, auch dort müssen die neuen Vorgaben eingehalten werden. Dies betrifft auch die Inhalte der Prüfungsbescheinigungen und die Verwendung des bundeseinheitlichen Fragenkataloges des Bundesverwaltungsamtes, der bereits seit geraumer Zeit zwingend vorgegeben ist.

Deshalb im eigenen Interesse die Angebote GENAU vergleichen. Billiger ist nicht immer gut oder besser, Geiz ist in diesem Falle fehl am Platze.! Ein solcher Lehrgang läßt sich nicht mehr in 2 Tagen inkl. Prüfung runtersitzen. Auch darauf achten, ob die SK eingeschränkt wird auf bestimmte Waffentypen! Bei Firmenwechsel (mit anderen Waffentypen) kann es sonst teure und zeitraubende Überraschungen geben oder der Job wegen fehlender Voraussetzungen flöten gehen! http://foren.waffen-online.de/style_images...cons/icon13.gif

http://foren.waffen-online.de/style_images...cons/icon13.gif

Geschrieben

Ich habe den Lehrgang beim Hobby Koch gemacht !

Er und der andere Ausbilder haben schon ziemlich Ahnung.

Die sind immerhing schon lange im Sicherheitsgeschäft.

Und wenn der Lehrgang nicht so ausführlich wäre würde gerade das Wiesbadener Ordnungsamt den Lehrgang nicht für Waffenscheininhaber anerkennen....

Im Zweifel einfach mal beim Wiesbadener Ordnungsamt anrufen und dort nachfragen....

Der Lehrgang wird auch nicht runtergesessen !!!

Hier wird viel geschossen (ja mit echter Munition...) und sehr viel Wert auf die sichere Handhabung gelegt !!!

Teilnehmer die es nicht so verstehen werden Abends nochmal )auch mehrmals nachgeschult bis es passt.

Aber auch durchfallen ist möglich...

Der Lehrgang endet mit einer Bescheinigung für alle Arten von Kurz- und Langwaffen.

Ich würde den Lehrgang immer wieder machen !

Geschrieben

Er, Zu den PN's:

Gibt's für Neumitglieder erst ab 5 Beiträgen im Forum, also fleißig posten... :rolleyes:

Zur Werbung:

'S schon OK, denke ich, aber wenn da wirklich Unsicherheit besteht, frag doch mal 'nen Moderator. Ach und WO ist für Spenden dankbar, zur Zeit laufen nämlich dem Betreiber die Kosten davon.

Das Angebot klingt gut. Leider für mich falsche Region und zu spät.

  • 3 Monate später...
Geschrieben
Ausserdem ein dummes Verhalten andere, wie den Hobbykoch abzuqualifizieren un sich selber wichtig zu machen...

Nicht gerade kammeradschaftlich !

Hallo Wilddieb - komme wegen anderer Verpflichtungen leider erst jetzt wieder zum reinschauen.

Wieso runtermachen? Ich habe einfach nur die momentan gültigen Voraussetzungen zitiert und auf bestimmte Vorgaben der zuständigen Behörde hingewiesen.

Wenn jemand weniger als die gesetzlich vorgesehene Anzahl von UE anbietet und die für ihn zuständige Behörde dies anerkennt - wo ist das Problem? Wo kein Kläger, da kein Richter.

ABER: Auch ein bekannter Name und sehr geschätzte Arbeit über Jahre schützt nicht davor (Fall dürfte bekannt sein) von der Behörde (z.B. RP) die abgelegten Prüfungen auch nach JAhren noch nachträglich aberkannt zu bekommen. Habe selbst einige Teilnehmer unterrichtet, die den Lehrgang und die Prüfung schon mal gemacht hatten und jetzt bei einem Arbeitgeberwechsel erstaunt feststellen mußten, dass es eine Verfügung gibt, nach der sämtliche von einem Anbieter durchgeführten Prüfungen ab einem bestimmten (zurückliegendem) Datum für ungültig erklärt wurden.

Fakten, keine Schlechtmacherei. Nur ein Hinweis, sich selbst mit den Erfordernissen vertraut zu machen und dann einen passenden (wen auch immer) Anbieter zu suchen.

Geschrieben
wenn der Lehrgang nicht so ausführlich wäre würde gerade das Wiesbadener Ordnungsamt den Lehrgang nicht für Waffenscheininhaber anerkennen

Kann auch anders bewertet werden, denn ein Ordnungsamt ist eine untere Behörde. Es gibt Bundesländer, in denen die staatliche Anerkennung "weiter oben" erteilt wird.

Bescheinigung für alle Arten von Kurz- und Langwaffen

Könnte massiven Spott herausfordern, aber das tun wir ja nicht, wenngleich Lobo-S einen sehr deutlichen Hinweis gegeben hat.... Immerhin war es "ein bekannter Name und sehr geschätzte Arbeit über Jahre". Keiner hätte gedacht, dass er schludert und dass die Prüflinge die Prüfung nochmal machen müssen. Ob's daran gelegen hat, dass die staatliche Anerkennung - wie in diesem Bundesland üblich - auf der unteren Verwaltungsebene erteilt wird?

Hallo Teilnehmer - fragt mal nach, ob bei der Prüfung eine behördliche Überwachungsperson anwesend ist! Könnte ein Qualitätsmerkmal sein.

Geschrieben
Kann auch anders bewertet werden, denn ein Ordnungsamt ist eine untere Behörde. Es gibt Bundesländer, in denen die staatliche Anerkennung "weiter oben" erteilt wird.

Könnte massiven Spott herausfordern, aber das tun wir ja nicht, wenngleich Lobo-S einen sehr deutlichen Hinweis gegeben hat.... Immerhin war es "ein bekannter Name und sehr geschätzte Arbeit über Jahre". Keiner hätte gedacht, dass er schludert und dass die Prüflinge die Prüfung nochmal machen müssen. Ob's daran gelegen hat, dass die staatliche Anerkennung - wie in diesem Bundesland üblich - auf der unteren Verwaltungsebene erteilt wird?

Hallo Teilnehmer - fragt mal nach, ob bei der Prüfung eine behördliche Überwachungsperson anwesend ist! Könnte ein Qualitätsmerkmal sein.

Tja, so hat jeder seine eigenen Erfahrungen. Fakt ist aber auch, dass die staatlichen Anerkennungen ja eben unter anderm deswegen geschaffen wurden, weil die Behörden nicht in der Lage waren, die erforderliche Anzahl von Prüfungen abzuhalten. Man täusche sich nicht in dem Umfang der erforerlichen Vorarbeiten! Nicht umsinst habe ich nach der Machbarkeit bei einem Kurspreis von unter 100,- gesprochen wenn gleichzeitig alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Allein einen behördlich akzeptierten Prüfungsausschuss (Vorsitzender mit der Anerkennung und zwei ebenfalls von der Behörde abgenickten Beisitzern) zu terminieren und die entsprechenden Räumlichkeiten zeitgleich anzumieten bedrf einige Organisation. Die Beisitzer, meist auch Referenten im Lehrgang, könne die Arbeit (und die ist es, wenn richtig gemacht!) nicht für lau machen und dann auch noch die Fahrtkosten und ihre Materialien selbst bezahlen. Wenn man von 32 Unterrichtseinheiten (UE) ausgeht und von heutzutage unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvollem und üblichem "Teamteaching" ausgeht, kommen so schnell 50 Std. a`zwei Referenten zusammen. Dazu komen dann ca. 10 UE für die theoretische und praktische Prüfung, besetzt mit 3 Ref. ergibt nochmals 30 UE. GESAMTAUFWAND allein an zu bezahlenden Stunden ca. 60 bis 80. Kann variieren, da ja jeder seine eigene Vorgehensweise hat und die Behörde zugestimmt hat. Dazu kommen Kosten für Unterrichtsmaterial, da genügt m.E. der Fragenkatalog des BVA allein nicht. Munition, Stand- und Raummiete, Waffenleihe und natürlich Getränke und Imbiß ergeben einen Betrag, der mit 100,- pro Teilnehmer nur bei absolut ehrenamtlicher Tätigkeit machbar ist.

Hochachtung vor allen, die es so durchführen. Die Genehmigungen selbst (anerkennung) kostet auch Geld, ebenso die entsprechenden Vorareiten wie die rechtzeitige Anmeldung bei der Behörde, die Benachrichtigungen der Teilnehmer, Protokollierung und Zusendung an die Behörde. Dannnoch die vorgeschriebenen Bescheinigungen (Urkunden- soll ja nach was aussehen) und die Archivierung wegen erfolgender Nachfragen auswärtiger Behörden. Ordner, Notizmaterial, Licht,Heizung und Wasser zum Händewaschen müssen auch gezahlt werden.

Wer das dann noch als Gewerbetreibender (und nur ao ist eine vernünftige Absicherung auch in Versicherungstechnischer Hinsicht möglich)

durchführt, mußß Steuern bezahlen UND gesetzlich und steuerrechtlich eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen.

Rechnet mal selbst - wenn jeder von durchschnittlich 8 Teilnehmern im Schnitt 200 Patronen verschiedener Kaliber verschießt, die Zieldarstellungen (für die gesetzlich geförderte Nachweisung der hohen Schießleistungen bei Waffenträgern) zerstört, Gehörschutz, Brille benötigt (leihweise), Waffenreinigungsmaterial benutzt und verbraucht und und und..

Wo kommt ihr dann hin?

Es soll jeder machen, wie er es für richtig hält, aber die gesetzlichen Vorgaben sind für alle identisch! Es wird nur bei den Anforderungenzwischen Sportschützen und Waffenträgern unterschieden. UND: Grundlage der behördlichen Anerkennung ist der NACHWEIS der geforderten Qualität und Quantität.

Dies wird nach meiner Erfahrung von dem einen oder anderen Anbieter sehr locker gesehen. Es genügt (zumindest hier im Bereich) nicht, anzumelden, sich zu treffen und einige Stunden über die Themen zu reden, dabei evtl. noch den Prüfungsfragebogen durchzukauen, etwas zu schießen und dann mit der Sachkunde im Säckel zu gehen.

NICHT MIßVERSTEHEN: Jeder wie er will und wie dei Behörde es genehmigt, ABER: der Teilnehmer wird IMMER und von jedem Gericht oder jeder Behörde bei zukünftigen Problemen an den gesetzlich vorgeschriebenen Maßstäben gemessen werden!! "Haben wir nicht gehabt, habe ich noch nie gehört, kann mich nicht erinnern" usw. zählen dann überhaupt nicht!

Und "geschludert" hat man (auch ich) schnell mal, insbesondere wenn man diese Dinge nicht über Jahre beruflich in der einen oder anderen Form betrieben hat.

Grundsätzlich habe ich Hochachtung vor jedem, der sich bereiterklärt, diese Ausbildungen und evtl. auch die Prüfungen anzubieten. Ich weiß, welche Arbeit und Mühe dahintersteckt oder stecken sollte. FAkt ist aber am Ende immer: Gemessen wird an der ziemlich hoch gelegten Latte der gesetzlichen Vorgaben. Jeder Interessent, der der Meinung ist, kommerzielle Anbieter verdienen sich dumm, sollte sich der Mühe unterziehen und die Vorgaben des Waffengesetzes, der AWaffV (hier per "Empfehlung" des Innenministeriums faktisch manifestiert) und der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz gründlich lesen UND die entsprechenden Notwendigkeiten in die Überlegungen einbeziehen.

Es nützt der billigste Sachkundenachweis nichts, wenn er wegen bekannter oder sich abzeichnender Mängel von der einen oder anderen Behörde nicht anerkannt wird. Hat erst eine Behörde Bedenken geäußert, ist die Anerkennung sehr schnell wieder vom Tisch!

Von welcher Ebene die Anerkennung erteilt wird, ist dabei absolut unerheblich! Denn: Die gesetzlichen Vorgaben ist IMMER gleich! Keine Ebene kann oder darf andere verlangen oder bestimmte Kriterien einfach "vergessen" oder "verschärfen".

All das mal in Ruhe überdenken und dann eine eigene Meinung bilden, nicht nur vom Interpretationswillen anderer beeinflussen lassen und schon erscheinen einige Dinge und auch von mir gemachte Äußerungen in einem anderen Licht.

Archiviert

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