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Mengenaufbewahrung Pulver


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Hallo Leute!

Ich weis das diese Thema schon zigmal durchgekaut wurde,habe aber nach der Suche immer noch keine Antwort.Bei mir im Schein steht unbewohnter Nebenraum 1kg und unbewohntes Nebengebäude 3kg.Nachdem was ich hier irgendwo gelesen habe darf ich die Höchstmenge nicht überschreiten(die Aufbewahrung natürlich).Nun gut..Aber heißt das, das ich im unbewohnten Nebengebäude 3kg NC pulver lagern darf und 1kg SP im unbewohnten Wohngebäude.Oder bezieht sich die Höchstmenge auf die 3kg.Ich habe ein EFH mit 2 unbewohnten Nebengebäuden.Meine Gesamtmenge ist auf 10kg NC und 5kg SP festgesetzt.Dank im voraus.

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