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IGNORED

Überlassen einer Waffe (noch) ohne WBK


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt:

Ich bin seit 2 Monaten in einem Schützenverein, habe also noch keinen Anspruch auf eine WBK.

Mein Schwiegervater wird mir aber nach Erhalt meiner WBK seine Sportpistole überlassen.

Auf Nachfrage beim OSM meines Vereins habe ich erfahren, dass es möglich wäre, dass die Waffe

im Vereinsheim verschlossen aufbewahrt wird und von mir fürs Training genutzt werden kann.

Man müsste dazu aber ein Schriftstück aufsetzen, leider war nicht so klar was alles drin stehen muss.

Hat jemand Erfahrung mit einem solchen Fall, gibt es rechtssichere Vordrucke?

Gruß Mephisto0815

Geschrieben

Hallo Marcel,

wie schon erwähnt, darfstDu eine Waffe auf dem Schiesstand ohne WBK entleihen. Wessen Waffe das ist, ist egal, also kann Vereinswaffe oder auch die vom Schwiegervatter sein.

Die nächste Frage ist: Wie kannst Du die Waffe vom Schwiegervatter nutzen:

1. Der Schwiegervater überläßt die Waffe dem Verein. Austragung der Waffe beim Schweegervater und Eintragung in die WBK vom Verein. Wenn Du soweit bist, läßt Du die Waffe beim Verein austragen und bei Dir eintragen. Vorteil: Waffe immer im Verein. Nachteil: 4x mal die Waffen-Eintrage- bzw. Austragegebühr und die Gebühren wirst vermutl. Du zahlen müssen.

2. Laß die Waffe beim Schwiegervater und wenn Du trainieren willst, nimmst du Schwiegervater und der die Waffe mit. Vorteil: Gemeinsames Hobby in der Familie. Nachteil: Was ist wenn Ihr Euch nicht versteht?

3. Der Schwiegervater leiht dem Verein für jeweils 4 Wochen seine Waffe. Vorteil: keine extra Gebühren: Nachteil: Der Schwiegervater muß alle 4 Wochen zum Verein und die Waffe neu verleihen.

4. Vielleicht kann man die Waffe ja beim Verein einlagern. Dies ist länger als 4 Wochen möglich. Ist aber nur zur begrenzten Aufbewahrung zulässig. Mal die Waffenbehörde des Schwiegervaters fragen und sich schriftlich eine Antwort geben lassen. Wäre eine Variante.

5. Beantrage eine WBK für 4mm Waffen (Bedürfnisfrei), dann darfst Du die Waffe direkt leihen. Problem: Einige Behörde verneinen dies Methode des Waffenleihens.

Hoffe das waren alle Varianten.

Geschrieben
Hoffe das waren alle Varianten.

Nein. Eine gibts noch:

Als Mitglied und/oder Beauftragter eines Schiesssportvereines. (§12 Abs. 1 Unterpkt. 3 B)

Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er

B) als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung,

den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;

Dito für Munition. Abs. 2 / unterpkt. 1
(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese

1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;

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