Zum Inhalt springen
IGNORED

In welchem § ist der Erwerb von Flinten für Jäger in der Ausbildung geregelt?


IMI

Empfohlene Beiträge

edit:

habs nun doch gefunden:

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...Flinte+erwerben

Wobei mir irgendwie ein § fehlt, mit dem man das Bedürfnis begründet.

Der Erwerb erforlgt nach §8 in Verbindung mit §10 WaffG.

Das Bedürfnis ist gesondert nachzuweisen.

In der Regel mit einer bescheinigung der Lehrgangsleitung die folgendes bestätigt:

1. Sachkunde

2. ggfs das Fehlen einer geeigneten Flinte für den Antragsteller im Lehrgang

Damit kann der Antrag gestellt werden und der Antragsteller erhält in der Regel eine befristete WBK OHNE MEB.

Gruß,

frogger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.