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IGNORED

In welchem § ist der Erwerb von Flinten für Jäger in der Ausbildung geregelt?


IMI

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Geschrieben
edit:

habs nun doch gefunden:

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...Flinte+erwerben

Wobei mir irgendwie ein § fehlt, mit dem man das Bedürfnis begründet.

Der Erwerb erforlgt nach §8 in Verbindung mit §10 WaffG.

Das Bedürfnis ist gesondert nachzuweisen.

In der Regel mit einer bescheinigung der Lehrgangsleitung die folgendes bestätigt:

1. Sachkunde

2. ggfs das Fehlen einer geeigneten Flinte für den Antragsteller im Lehrgang

Damit kann der Antrag gestellt werden und der Antragsteller erhält in der Regel eine befristete WBK OHNE MEB.

Gruß,

frogger

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