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IGNORED

WBK: 2 Plätze


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Geschrieben
Blöde Frage: Wenn man eine WBK löst, hat die dann automatisch 2 "Plätze". Oder muß man die zweite genehmigungspflichtige Waffe gleich mit beantragen? Falls ja, verfällt ein "ungefüllter Platz" irgendwann?

Die hat nur dann 2 Plätze, wenn Du darauf hinweist, daß Du sie haben willst.

Sagst Du nix, und der Sachbearbeiter ist ... naja .... kann er auch nur eine reinschreiben.

Ein Anrecht auf 2 hast Du aber.

Nein, ein momentan nicht "besetzter" Platz verfällt nicht.

Auf eine konkrete Waffe brauchst Du Dich bei der Beantragung sowieso nicht festzulegen.

Hoffe, geholfen zu haben ...

Gruß

Geschrieben

Edit, nicht aufgepasst so ist das nur in D

Nein, man entscheidet sich für Typ und Kaliber und beantragt das. Also z.B. Sportpistole .22lfb

Das wird dann vom Amt eingtragen (Voreintrag), dann kauft man. z.B. Walther GSP

und die wird vom Händler mit der Seriennummer in die WBK eingetragen.

Dann geht man innerhalb der Frist wieder zum Amt und lässt das Abstempeln (incl. Munitionserwerb).

Zahlt seine Gebühr und fertig.

Ja, danke. Das heißt, man löst zuerst WBK, kauft dann 1 oder 2 genehmigungspflichtige Waffen und meldet diese?
Geschrieben
Ja, danke. Das heißt, man löst zuerst WBK, kauft dann 1 oder 2 genehmigungspflichtige Waffen und meldet diese?

Nur, wenn Du sie privat kaufst.

Bei Kauf von einem Händler hast Du gar nichts zu tun, das erledigt DER.

Die Reihenfolge stimmt aber grundsätzlich.

Geschrieben

also einen rechtsanspruch auf mindestens zwei gen.pfl. schusswaffen hast du nicht.

wenn du allerdings 2 beantragst und die behörde diese nicht genehmigt, müssen sie dir einen ablehenenden bescheid darüber erteilen. wenn du eine dementsprechende rechtfertigung angeben kannst, (z.b. schießen von versch. kalibern) wird sich die behörde schwer tun, dir den antrag abzulehnen.

lg mexx

  • 1 Monat später...
Geschrieben

also angenommen ich will eine FFW, eine Sl-flinte und einen weiteren SL in Gewehrkaliber;

wie begründe ich das am besten? sportliches schießen mit pistole und Sl-gewehr, SVerteidigung mit Flinte?

sollte ansich durchgehen, oder was meint ihr?

Geschrieben
also angenommen ich will eine FFW, eine Sl-flinte und einen weiteren SL in Gewehrkaliber;

wie begründe ich das am besten? sportliches schießen mit pistole und Sl-gewehr, SVerteidigung mit Flinte?

sollte ansich durchgehen, oder was meint ihr?

erweiterung oder neuantrag? :confused: Silver Moon Dancer

Geschrieben
das ist natürlich ungut! :contra:

kann man die wbk auch beim zweitwohnsitz beantragen, vorrausgesetzt tamsweg ist da kommoter?!

mfg

kannst schon, wenn du dann aber die waffen in korneuburg hast, musst innerhalb von 4 wochen die ummeldung machen - keine ahnung ob tamsweg da lockerer ist, würde mal tel vorfühlen...................

:gutidee: Silver Moon Dancer

Geschrieben

iiieeeeh "von der wiege bis zur bahre- Formulare, Formulare!!!!" :016:

da probier ichs vermutlich gscheider gleich in KO, und schau mal ob sich ne portion vitamin B auftreiben lässt...

thx für die antwort!

Geschrieben
das ist natürlich ungut! :contra:

kann man die wbk auch beim zweitwohnsitz beantragen, vorrausgesetzt tamsweg ist da kommoter?!

mfg

Maßgeblich ist die Behörde des HAUPTWohnsitzes.

Geschrieben

Und bitte schreibt bei "Begründung des Bedarfs" folgendes rein:

Zum Sportschießen und zur Selbstverteidigung - Bereithalten in den eigenen 4 Wänden

Wenn man nur Sportschießen reinschreibt schreibt einem die Behörde oft eine

Mitgliedschaft in einem Verein vor bzw. verlangt eine Bestätigung über eine Mitgliedschaft

in einem Verein.

Wenn man obiges reinschreibt verlangt die Behörde NICHTS.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Wenn man nur Sportschießen reinschreibt schreibt einem die Behörde oft eine

Mitgliedschaft in einem Verein vor bzw. verlangt eine Bestätigung über eine Mitgliedschaft

in einem Verein.

Die Behörde hat überhaupt NIX bez. Vereinsmitgliedschaft zu verlangen, das wäre Vereinszwang und den gibt es bei uns nicht.

Schreibt die Behörde sowas vor, dann ablehnenden Bescheid abwarten und mit Anwalt beeinspruchen.

Geschrieben
Die Behörde hat überhaupt NIX bez. Vereinsmitgliedschaft zu verlangen, das wäre Vereinszwang und den gibt es bei uns nicht.

Schreibt die Behörde sowas vor, dann ablehnenden Bescheid abwarten und mit Anwalt beeinspruchen.

:icon14: bei erstantrag einfach sportschießen und selbstverteidigung reinschreiben - dann erspart man sich diskussionen und kosten. bei erweiterungen bleibt dann ein verein und die entsprechenden bestätigungen + ergebnislisten zu 90% eh nicht erspart........................... <_<

:ninja: Silver Moon Dancer

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