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IGNORED

Frage nach "Altbesitz" SL Waffen


Joker*

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Geschrieben

Moin,

Wie schaut das eigentlich aus, mit den Waffen aus Altbesitz,

sprich, vor der neuen Novellierung ?

Ich meine, doch nun, nach neuem Gesetz, sind standard mässig, 3 HA Langwaffen erlaubt.

Was ist, wenn ich noch 2 oder 3 SL Gewehre aus Altbesitz habe ?

Zählen die dann auch mit da rein, oder sind diese ..ich sage mal salopp "nicht" erfasst

Also beim Verband meine ich.

(Jetzt muss man ja immer die vorhandenen Waffen angeben, die man schon besitzt)

(und dieses geht dann auch mit an den Verband, ..führen die da Buch drüber ?)

Oder gelten diese Waffen dann trotzdem als Besitz und ich darf mir nur noch explizit mit zusätzlicher Befürwortung noch welche über Leistungsnachweise kaufen ?

Reinweg die Frage an Sportschützen WBK, nicht für Jäger oder Sammler geltend.

Geschrieben
Reinweg die Frage an Sportschützen WBK, nicht für Jäger oder Sammler geltend.

SL-Büchsen können (und konnten) gar nicht auf Sportschützen-WBK (gelb) erworben werden. Es ist grundsätzlich ein Bedürfnisnachweis für den Voreintrag erforderlich.

Geschrieben

Ja, sorry, falsch ausgedrückt !

Meinte auch die grüne WBK !!

Die Frage als solches richtet sich an die Sportschützen, welche einen Voreintrag benötigen.

Sicherlich ist ein Bedürfnisnachweis erforderlich, aber meines Wissens nach,

ist standard mässig, nach dem 3ten SLG schluss, oder liege ich da falsch ?

Deshalb die Frage nach dem Altbesitz und neuer Beantragung, für meinethalben, die 4te oder 5te SL-Waffe

Geschrieben

Ja, sorry, falsch ausgedrückt !

Meinte auch die grüne WBK !!

Die Frage als solches richtet sich an die Sportschützen, welche einen Voreintrag benötigen.

Sicherlich ist ein Bedürfnisnachweis erforderlich, aber meines Wissens nach,

ist standard mässig, nach dem 3ten SLG schluss, oder liege ich da falsch ?

Deshalb die Frage nach dem Altbesitz und neuer Beantragung, für meinethalben, die 4te oder 5te SL-Waffe

Wenn du sportliche Aktivitäten nachweisen kannst kannst du natürlich mehr als 3 SL LW bekommen!

Geschrieben

Reichen dann dazu einfach die Trainingsnachweise,

oder fallen dann darunter auch explizite Nachweise, wie Teilnahme an div. offiziellen Wettkämpfen ?

Aber mit der Aussage, das "standard" 3 erlaubt sind, liege ich richtig, ja ?

Geschrieben

Eine grundsätzliche Obergrenze gibt es nicht. Vielfach stellen die Verbände mit zunehmender Anzahl höhere Anforderungen an die Schießsportlichen Aktivitäten der Mitglieder. Solange der Verband Dir das Bedürfnis bescheinigt sollte es keine Probleme geben. Was Dein zuständiger LV fordert solltest Du dort erfragen.

Bezüglich des "Altbesitzes" wüßte ich nicht, warum der nach neuem WaffG nicht angerechnet werden sollte, da das Bedürfnis ja unter heute bestehenden Gesichtspunkten vorhanden sein muß. Dabei spielt es imho keine Rolle, dass die Waffen, die Du für diese Disziplinen evtl. bereits besitzt, nach altem Recht erworben wurden.

Geschrieben

Reichen dann dazu einfach die Trainingsnachweise,

oder fallen dann darunter auch explizite Nachweise, wie Teilnahme an div. offiziellen Wettkämpfen ?

Aber mit der Aussage, das "standard" 3 erlaubt sind, liege ich richtig, ja ?

Das kommt immer auf den Verband und den Landesverband an!!Am besten frag DEINEN Landessportleiter!

Nur mit " Trainingsnachweisen" wird es ggf. schwer, einen 4 oder 5 SL zu beantragen, da würde ich schonmal die Teilnahme an einer BM und oder LM als Minimum voraussetzen!

Und das ist ja nicht wirklich schwer, oder? :gutidee:

Geschrieben
Aber mit der Aussage, das "standard" 3 erlaubt sind, liege ich richtig, ja ?

Die Zahl ergibt sich aus WaffG §14(3) - das ist aber kein "bedürfnisfreies Grundkontingent, das Dir "zusteht". Wenn Du gar keine Möglichkeit hast mit SL-LW zu schießen, bzw. Dein Verband keine entsprechenden Disziplinen anbietet, wirst Du vermutlich schon bei der Beantragung der 1. Waffe Schwierigkeiten bekommen.

Geschrieben

BDS LV4 - Diszis schiessen tuen wir auf jeden Fall

werd ich mal machen, mit Anfrage - denke nämlich auch, das Trainingsnachweise als solches nicht reichen.

Nö, ist kein Problem, in Sachen LM ;)

Nur, die eigentliche Frage nach dem Altbesitz ist damit noch im Raume stehend.

Fallen die "alten" Waffen denn wohl mit unter die ersten 3 ?

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