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IGNORED

Waffen beschiessen lassen ?


byf

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Hallo,

ich habe mal ein paar Fragen, Sammelwaffen betreffend, die zwar zum schießen weder gedacht noch geeignet sind, aber nunmal doch ein annerkanntes Beschußzeichen tragen müssen.

1.) Wie ich nach Bemühung der Suchfunktion so herausgelesen habe, empfielt es sich u.U. selbst zu einem Beschussamt zu fahren. Wie läuft das Ganze aber nun ab ? Muß ich mir zunächst schriftlich einen Termin besorgen, muß ich zuvor vielleicht erst einen entsprechenden Antrag stellen ?

Oder kann man dort unbürokratisch anrufen / mailen ?

2.) Kann man jedes x-beliebige Beschussamt bemühen ? Wie ich von Transarms einmal hörte, ist Köln das einzige Amt, welches die Zeichen auf Wunsch auflasert. Angeblich werden ja gelaserte Zeichen unter Sammlern eher akzeptiert als geschlagene. Hat jemand die Kontaktdaten von dem Kölner Amt ?

3.) Kosten. Was kostet so ein Beschuss ? Gibt es da unterschiede bei den einzelnen Ämtern, oder einen "Standartsatz" ?

4.) Was muß man alles dabei haben ? Waffe und Erlaubnispapier ist klar, noch irgendetwas ?

Vielen Dank für Eure Hinweise und Meinungen !

Grüße,

Dierk

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http://www.lbme.nrw.de/download/flyer_beschuss_2005.pdf

Für einen Termin genügt dort ein Anruf. Die Mitarbeiter mit denen ich für den Beschuß zu tun hatte waren sehr freundlich und kompetent.

Der Beschuß hat ca. 13 Euro gekostet und ja, man lasert in Köln.

Ich hatte die Waffe und meine Berechtigungspapiere dabei.

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Hallo Heinrich,

erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.

Mit Sammlerwaffen meinte ich Waffen, welche nur zum Zwecke des Sammelns, also auf WBK "Rot" erworben oder weitergegeben werden sollen - also nicht zum Zwecke der Jagd oder des Sports verwendet werden (sollen). Es geht mir nicht um eine spezielle Waffe, sondern ganz prinzipiell um den genauen Ablauf.

Das Ganze ist für mich etwas widersprüchlich. Wie Du ja schreibst, entwertet der Neubeschuss, gelasert o. geschlagen, eine Sammlerwaffe - sehen ja viele Sammler so, schließlich wird die Waffe dadurch ja verändert/manipuliert und ist praktisch nicht mehr ganz zeitgenössisch oder unberührt.

Andererseits gibt es ja für "normale" Sammlerwaffen keine Ausnahme durch das Beschussgesetz, sofern diese Waffen eben nach 1891 hergestellt wurden - also müssen sie wohl beschossen sein oder werden, wenn man sie irgendwann verkaufen möchte oder einfach nur seine Zuverlässigkeit nicht gefährden möchte. Zumindest habe ich das so aus älteren Beiträgen herausgelesen.

Aber auf Börsen usw. sieht man ja desöfteren derartige Waffen mit Beschusszeichen aus der Vorkriegszeit o. dem militärischen Beschusszeichen.

Manche Händler verkaufen Waffen auf "Grün" nur mit Neubeschuss, auf "Rot" gegebenfalls auch ohne. Und offenbar gibt es da keine rechtlich abgesicherte Grundlage für derartige Unterschiede, wenn ich den Gesetzestext und die älteren Beiträge hier lese. Denn die "Ausnahmen von der Beschusspflicht" kommt beispielsweise bei einer üblichen P08 ja nicht zum Tragen. Damit dürften wohl nur solche Waffen gemeint sein, für die es keine entspr. Beschussmunition mehr gibt, oder ähnliche Gründe einen Beschuss unmöglich machen.

Also wird es dem Gesetzgeber wohl völlig egal sein, ob beispielweise eine nummerngleiche, absolut unberührte 08 durch die neuen Stempel weniger wert und schön ist. Im Gegenteil - verkaufst Du sie ohne Stempel, kommst Du u.U. in Teufels Küche. Verlierst ggfs. Zuverlässigkeit und WBK, und was dann mit der 08 passiert, weiß ich nun auch nicht.

Ist schon seltsam !

Andere Frage noch. Wie ist das mit den alten, zivilen Beschusszeichen aus dem In- u. Ausland (also Krone, Adler über N usw). Gelten diese generell auch nicht mehr, analog zu den Militärbeschusszeichen ?

Grüße,

Dierk

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Da gibt es halt auch noch Waffen aus Ländern deren Beschuß nicht anerkannt ist.

Denken wir mal an unsere Nachbarländer A + CH. (Mannlicher M90, M95 und alle Schweizer)

Diese unterliegen nach "Grenzübertritt" der Beschusspflicht - auch Sammlerwaffen.

Aber auch Waffen aus USA sind hierbei zu nennen.

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Hallo,

vielen herzlichen Dank an Euch alle für die umfangreichen Antworten und Kontaktdaten !

Tja, Dank dem Link von Daytona ( http://www.beschussamt.de/Fragen/index.html ) kommt da wohl etwas Licht ins Dunkel, bezüglich der Frage, ob ein Wehrmachtsbeschusszeichen ausreicht.

Ich zitiere mal aus den FAQ's dort:

"Sind Wehrmachtsabnahmezeichen oder Abnahmezeichen der Polizei, bzw. Bundeswehr, als Beschusszeichen anerkannt?

Wehrmachtsabnahmezeichen werden nicht als Beschusszeichen anerkannt, da deren Prüfung nicht nach den Regeln des Waffengesetzes erfolgte. Abnahmezeichen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bundeszoll- verwaltung oder der Polizeien der Länder werden anerkannt, wenn die nach dem Gesetz erforderliche Beschussprüfung durch die jeweils zuständige Stelle sichergestellt ist."

Also eher ernüchternde Antwort.

Grüße,

Dierk

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Hallo Heinrich,

ja, schon - ich möchte mit Waffen von der WBK "Rot" keinesfalls schießen.

Aber wie ich dem §12 vom Beschussgesetz entnommen habe, muß doch jede Waffe, welche "überlassen oder zum schiessen verwendet werden soll" beschossen sein. Und da nur die zivilen Beschußstempel (vielleicht auch nur die heutigen ab '45, ist irgendwie nicht 100%ig herauszulesen) anerkannt sind, gilt vermutlich eine Waffe mit Wehrmachtsabnahme als quasi nicht beschossen - da nicht nach geltendem Waffenrecht geprüft.

Das wiederum heißt doch, der Besitz einer nicht (anerkannt) beschossenen Waffe ist zwar möglicherweise nicht strafbar - ist ja nur vom Überlassen und Schießen die Rede. Aber sobald ich eine derartige Waffe veräußere, mach ich mich strafbar - dann überlasse ich sie ja.

Oder liege ich da völlig falsch :confused: ?

Grüße,

Dierk

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...

Aber wie ich dem §12 vom Beschussgesetz entnommen habe, muß doch jede Waffe, welche "überlassen ...werden soll" beschossen sein. ...

Grüße,

Dierk

Nö.

Denk doch mal dran, wennn Du eine Waffe z.B aus USA kaufst, hat sie auch keinen gültigen Beschuss.

Und trotzdem wird sie Dir Überlassen...

IMI

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Nö.

Denk doch mal dran, wennn Du eine Waffe z.B aus USA kaufst, hat sie auch keinen gültigen Beschuss.

Und trotzdem wird sie Dir Überlassen...

IMI

Wer dauerhaft in den Geltungsbereich des WaffG verbringt hat normalerweise beschiesen zu lassen.

Da du dann der Importeur bist, hast du dich darum zu kümmern.

Grüße

Robert

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Hallo,

doch eine interessante und spannende Diskussion :icon14: !

In erster Instanz hat wohl der Besitzer mit einer "unbeschossenen" Waffe keine Probleme - solange er die Waffe nicht zum Schießen verwendet.

Interessant finde ich das Fallbeispiel aus einem älteren Beitrag (hier ab Beitragslink #28), es ging da auch um eine aus den USA importierte Waffe:

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...16854&st=20

Aber meine zentrale Frage bleibt da immer noch: darf dann später der Besitzer (also nicht der ursprüngliche Importeur) die Waffe dann Jahre später weiterveräußern, wenn z.B. der fehlende Beschuß bis dato nicht beanstandet wurde o. aufgefallen ist ?

Ich denke nicht. Wenn ich den Gesetzestext richtig lese, ist jeweils der Importeur UND jeder, der anschließend die rechtlich als unbeschossen geltende Waffe im Anschluß weitergibt, in Schwierigkeiten.

Soll heißen: der Kauf einer nicht neu beschossenen Waffe ist nicht strafbar - jeder Weiterverkauf (jedes "überlassen") aber dann schon.

Müßte ich doch richtig liegen ?

Grüße,

Dierk

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Hallo Heinrich,

der ursprüngliche Grund meiner Anfrage ist der Folgende. Ein Bekannter von mir, ebenfalls WBK "Rot" - Inhaber und Inhaber weiterer Erlaubnisse, kam vor ein paar Monaten mit dem WaffG in Konflikt, da er verschiedene Dinge hatte, die er besser nicht gehabt hätte und von einem Bekannten angezeigt wurde.

Jedenfalls wurden ihm sämtliche Erlaubnisse zwischenzeitlich widerrufen und er hat nun Zeit bis Ende Januar, seine Waffen zu verkaufen - diese liegen aber nicht mehr bei ihm, sondern wohl im Tresor bei der örtlichen Kripo. Seine Waffen (legal und nicht legal) die er hatte, wurden wohl erneut beschossen - zur Prüfung, ob damit eine Straftat usw. ausgeübt wurde.

Zwei seiner legalen Waffen wurden dabei beanstandet, ein H&K SL7 (natürlich auf "Grün") sowie eine französische Signalpistole aus dem WK1 (diese auf "Rot"). Das SL7 wäre nicht "handhabungssicher", hat wohl irgendeinen technischen Defekt und die Signalpistole hätte keinen gültigen Beschuss.

Beide Waffen würden laut Aussage Polizei und LRA daher einbehalten und dürften nicht verkauft werden.

Das mit der SigPi hat mich zum Nachdenken angeregt.

Hieße ja: solange es niemand beanstandet, spielt der Beschuss tatsächlich keine Rolle bei Sammlerwaffen - im Gegenteil, er wirkt wertmindernd.

Verkaufst Du aber als Sammler eine Waffe ohne gültigen Beschuss an einen Sammler der das Ding auch ohne Beschuss haben möchte, passiert zunächst nichts - beide sind zufrieden.

Kommt aber der Käufer irgendwann später mit dem Gesetz in Konflikt, und wird dann bei der wohl obligatorischen Überprüfung durch einen Sachverständigen der fehlende Beschuss bemängelt, gibt's dann u.U. mächtig Ärger.

Dann kommt doch eventuell die Frage "wer hat Ihnen die Waffe ohne Beschuss verkauft ?" Und dann bekommt der Vorbesitzer möglicherweise Post vom Amt und kann dann versuchen einer Behörde klar zu machen, daß Sammelwaffen keinen Beschuss brauchen, da sie zum Schießen nicht verwendet werden sollen.

Die nächste Frage von der zuständigen Behörde ist dann sicher "so, und auf welchen § des Gesetzes stützen Sie diese Annahme ? Wo steht, daß Waffen an Sammler ohne gültigen Beschuss überlassen werden dürfen ?"

Ich denke, dann kommt man in's rudern :o .

Grüße,

Dierk

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Hallo Heinrich,

Falls Deine Beschreibung vollständig ist? Sind sie tatsächlich beschossen worden oder hat nur ein Ballistiker ein paar Schuß damit gemacht, um an die Geschosse zur Untersuchung zu kommen? Das ist nicht das gleiche.

Die Kripo sprach ihm gegenüber von "beschießen", aber sicher ist das nicht erfolgt, sonst hätte die SigPi ja nun einen Stempel. Bestimmt ging es tatsächlich nur um die Geschosse und Hülsenböden.

Aber Du hast natürlich recht, der fehlende Beschuss ist momentan sicher das kleinste Problem von den vielen die er hat.

Aber wie das eben so ist, kenne ich auch den Sammler, der ihm die besagte SigPi verkauft hatte. Von daher haben mich die evtl. Konsequenzen interessiert. Ist ja schließlich eine Sache, die irgendwann jeden treffen kann, daß man eine Sammlerwaffe weitergibt und der Käufer mit dieser Waffe "auffällt". Auch wenn die Waffe z.B. verbotenerweise dann doch vom Nachbesitzer geschossen wird, und es zu einem Unfall kommt. Wäre ja auch ein Fall, wo dann die Frage kommen könnte "wie kann das sein, daß die Waffe nicht beschossen ist ?".

Bin auf alle Fälle gespannt wie das weitergeht.

@All

Gibt es eigentlich eine Auflistung irgendwo, welche Beschusszeichen (speziell Ausland) heute noch annerkannt werden ? Gilt beispielsweise der "schreitende, böhmische Löwe" von einer tschechischen Pistole von 1933 heute noch ? Heute werden tschechische Stempel ja anerkannt, aber die von vor dem Krieg ? Auch bei ungarischen Waffen würde mich das interessieren. Im Buch "Beschußzeichen" von Wirnsberger sind die Zeichen zwar drinn, aber das heißt ja natürlich nichts...

Grüße,

Dierk

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