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IGNORED

waffen und munition getrennt aufbewahren?


fly1

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Auch hier ist es so, daß niemand die Notwehr aberkennt - sofern sie denn wirklich erforderlich war - wenn Du sie mit einer Waffe, die Du eigentlich nicht haben dürftest, ausübst. Davon unabhängig wird aber sehr wohl hintennach geschaut, wie das mit Deinem Zugang zu der Waffe und evtl. der zugehörigen Zuverlässigkeit

des Besitzers ausschaut.

Genau, es ist z.B. denkmöglich, daß jemand illegal eine Waffe führt und auf der Straße attackiert wird. Die Notwehr geht dann OK, aber die Person würde wegen Verstoß gegen das WaffG zur Rechenschaft gezogen, da das dann ja juristisch zwei unabhängige Vorgänge sind: die Notwehr und das Waffenvergehen.

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Genau, es ist z.B. denkmöglich, ....

Genau das ist auch schon mehrfach passiert !

Ergebnis exakt wie von Dir beschrieben. So hab ich das auch gemeint.

@ Fahrkarte: irgendwie steh ich nach Deiner Antwort auf der Leitung ..... ich denke, wir widersprechen einander in diesem Punkt nicht, oder ?

:s75:

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Genau, es ist z.B. denkmöglich, daß jemand illegal eine Waffe führt und auf der Straße attackiert wird. Die Notwehr geht dann OK, aber die Person würde wegen Verstoß gegen das WaffG zur Rechenschaft gezogen, da das dann ja juristisch zwei unabhängige Vorgänge sind: die Notwehr und das Waffenvergehen.

Jein, wenn Du illegal eine Waffe führst und Dich damit gerichtl. bestätigt in Notwehr bedient hast, kannst Du höchstens ein Waffenverbot bekommen, (plus 60 Tagessätze) und die Waffe abliefern. Na so schlimm?, mußt halt 5 oder 10 Jahre auf das Löcherlstanzen verzichten. Was ist denn jetzt daran so diskussionswürdig.??? Wir sind sicher kein Unterforum, das behilflich ist, wenn jemand seine illegal erworbene Waffe anwendet, bitte um Verständnis.

Fahrkarte

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@ Fahrkarte: irgendwie steh ich nach Deiner Antwort auf der Leitung ..... ich denke, wir widersprechen einander in diesem Punkt nicht, oder ?

:s75:

Wenn ich hier 'nen Einbrecher, der auf mich mit der Gaspistole zielt mit 'ner illegalen VA-Kaschi erschieße,

Nein, natürlich nicht, siehe mein Posting etwas weiter oben, ich möchte nur nicht Anleitungen liefern, wie man "HIER" am besten, gesetzeskonform seine "illegale" Schußwaffe einsetzt.

Hast mich (verstanden) ?

Lieben Gruß - Fahrkarte

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Wenn ich hier 'nen Einbrecher, der auf mich mit der Gaspistole zielt mit 'ner illegalen VA-Kaschi erschieße,

Nein, natürlich nicht, siehe mein Posting etwas weiter oben, ich möchte nur nicht Anleitungen liefern, wie man "HIER" am besten, gesetzeskonform seine "illegale" Schußwaffe einsetzt.

Hast mich (verstanden) ?

Ach so. Jetzt ja.

Schönen Sonntag !

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