h_m_o Posted November 30, 2006 Posted November 30, 2006 Hallo, ich habe seit mehr als 20 Jahren einen Salut-Karabiner, der wie folgt aussieht: - 6 Bohrungen im Lauf - 1 Stahlstift weiter vorne, der der Lauf total verschließt /verschweißt - 1 Stahlstift im Patronenlager, der nur das Laden der Ladepatronen inkl. Platzpatronen ermöglicht - Originalverschluß unverändert, herausnehmbar Die Waffe hat einen BKA-Stempel und wurde damals selbstverständlich ordnungsgemäß erworben! Meine Frage: Ist der Karabiner aufgrund des unveränderten Verschlusses jetzt reif für eine Abänderung zur Deko-Waffe (d.h. wäre sie bzw. der Verschluß ggf. illegal)? Vielen Dank für eine Info. h_m_o
muni Posted November 30, 2006 Posted November 30, 2006 Hallo, ich habe seit mehr als 20 Jahren einen Salut-Karabiner, der wie folgt aussieht: - 6 Bohrungen im Lauf - 1 Stahlstift weiter vorne, der der Lauf total verschließt /verschweißt - 1 Stahlstift im Patronenlager, der nur das Laden der Ladepatronen inkl. Platzpatronen ermöglicht - Originalverschluß unverändert, herausnehmbar Die Waffe hat einen BKA-Stempel und wurde damals selbstverständlich ordnungsgemäß erworben! Meine Frage: Ist der Karabiner aufgrund des unveränderten Verschlusses jetzt reif für eine Abänderung zur Deko-Waffe (d.h. wäre sie bzw. der Verschluß ggf. illegal)? Vielen Dank für eine Info. h_m_o Du beantwortest doch teilweise Deine Frage selbst. Ein Salutkarabiner im kompletten Zustand MIT BKA/Raute ist auch heute noch legal, da sich an seiner Rechtsstellung im Gesetz doch nichts verändert hat. Salut ist nicht DEKO und hat auch nicht dessen Voraussetzungen zu erfüllen. Das Einzigste, was Du nicht darfst, ist den Verschluss zum nichtbestimmungsgemässen Gebrauch zu entnehmen. Das heisst, mehr als ggfls. zum Putzen herausnehmen, darfst Du den Verschluss nicht, da Du sonst ein eigenständiges "WBK-Pflichtiges Waffenteil" kreierst. Wer also einen solchen Verschluss entnimmt und sagen wir mal, dauernd neben seiner Salutpuste liegenlässt, macht sich bereits strafbar, da er nur in "Einheit mit dem Rest des Karabiners" eine freie Salutwaffe darstellt. Deswegen gibts auch keine sogenannten "freiverkäuflichen" Salutverschlüsse (was für ein Wort).... wie man immer wieder bei egun sieht. Diese Leute stehen nicht nur auf sehr dünnem Eis, ne, sie verstossen komplett gegen das Waffenrecht und haben dann ne dicke Strafanzeige an der Backe.... Wenn also an Deinem Karabiner alles so ist, wie von Dir beschrieben, ist alles an der Reihe, solange Du den Verschluss in Union mit dem Rest des Prügels lässt... GF Muni
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