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Minderjährige & Schiessen


Gunny Highway

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich will nen Nachbarn zum GK schiessen mitnehmen. Der ist jedoch erst 16. Seine Eltern erlauben das. Ich hätte nur gerne was schriftliches. Gibt es irgendwo ein Formular oder Vordruck, auf dem die mir eben schnell eine Unterschrift geben können?

Wüsste nicht was da rein müsste um es selbst aufzusetzen.

Gibt es da noch was wichtiges zu beachten? Alterstechnisch?

Danke.

Geschrieben

etwa so:

wir sind damit einverstanden, dass unser sohn "name" am ordentlichen schießtraining des "vereinsname"

teilnimmt.

ort, datum, unterschrift

Geschrieben

etwa so:

wir sind damit einverstanden, dass unser sohn "name" am ordentlichen schießtraining des "vereinsname"

teilnimmt.

ort, datum, unterschrift

Mit dieser Einschränkung (ordentliches Schießtraining und Verein) geht genau das was da gemacht werden soll nicht.

besser Wir gestatten unserem Sohn (Name) das Schießen mit Großkaliberkurzwaffen.

Geschrieben

Ja, Du brauchst eine "verantwortliche und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson" auf dem Stand. §27 (3) Satz 1 (das ist nicht Nr. 1) und § 27 (3) Nr. 2 WaffG.

nein.

Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schiessen durch

Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt

2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schiessen mit sonstigen

Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr

vollendet haben.

Mit dieser Einschränkung (ordentliches Schießtraining und Verein) geht genau das was da gemacht werden soll nicht.

besser Wir gestatten unserem Sohn (Name) das Schießen mit Großkaliberkurzwaffen.

klar. :gaga:

btw...und wenn er auch langwaffe schießen will ? :rotfl2:

Geschrieben

nein.

Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schiessen durch

Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt

2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schiessen mit sonstigen

Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr

vollendet haben.

klar. :gaga:

btw...und wenn er auch langwaffe schießen will ? :rotfl2:

Bzgl. des 16-jährigen hast Du natürlich recht, bzgl. der Langwaffen einfach die Silbe "kurz" rauslassen, bzgl. der Einschränkung (ordentliches Training und Verein) bleibe ich bei meiner Meinung - überflüssig

Geschrieben

..., bzgl. der Einschränkung (ordentliches Training und Verein) bleibe ich bei meiner Meinung - überflüssig

nein.

im übrigen hört sich " überflüssig" schon anders an als

Mit dieser Einschränkung (ordentliches Schießtraining und Verein) geht genau das was da gemacht werden soll nicht.

...

gelle ? :D

..., bzgl. der Langwaffen einfach die Silbe "kurz" rauslassen,...

neee, echt ? :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Geschrieben

nein.

im übrigen hört sich " überflüssig" schon anders an als

Doch damit geht genau das nicht, was da gemacht werden soll ich unterstelle nämlich das hier ein ordentliches Training gerade nicht stattfindet und weil wir uns schwer tun werden eine rechtliche Definition von "ordentliches Training" zu finden wird ein pingeliger Beamter den Betroffenen (dem Schützen, der Aufsicht und demjenigen der die Waffe herleiht) mit diesem Begriff das Leben lange lange schwer machen. Sowas muß man nicht provozieren und wenn ihr das in Euerem Verein in den Vordrucken drin habt, dann solltet ihr einmal darüber nachdenken ob Wettkämpfe, Weihnachts-, Neujahrs-, Königs-, Hochzeits- und sonstige Spaßundfreudeschießen damit für die Kinder und Jugendlichen nicht ausgenommen sind.

.....neee, echt ? :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

alternativ abschneiden.

Geschrieben

Doch damit geht genau das nicht, was da gemacht werden soll ich unterstelle nämlich das hier ein ordentliches Training gerade nicht stattfindet ...

wieso unterstellst du das ?

...weil wir uns schwer tun werden eine rechtliche Definition von "ordentliches Training" zu finden ...

tun wir nicht.

... wenn ihr das in Euerem Verein in den Vordrucken drin habt, ...

isch habe garkeine vordrucke :D

dann solltet ihr einmal darüber nachdenken ob Wettkämpfe, Weihnachts-, Neujahrs-, Königs-, Hochzeits- und sonstige Spaßundfreudeschießen damit für die Kinder und Jugendlichen nicht ausgenommen sind.

alternativ abschneiden.

gut, einigen wir uns auf: teilnahme am schießbetrieb :s75:

Geschrieben

1. wieso unterstellst du das ?

2. tun wir nicht.

3. isch habe garkeine vordrucke :D

4. gut, einigen wir uns auf: teilnahme am schießbetrieb :s75:

1. Weil es mir so gefällt

2. Hast Du eine oder willst du dich nicht an der Suche beteiligen?

3. Hast du dann wenigsten Milchkaffee oder ein Auto?

4. Nein, ich will mich nicht einigen, höchstens auf " Bescheinigung nach §27 (3) WaffG Mein Sohn (Name) darf schießen. Unterschrift"

Geschrieben

1. Weil es mir so gefällt

2. Hast Du eine oder willst du dich nicht an der Suche beteiligen?

3. Hast du dann wenigsten Milchkaffee oder ein Auto?

4. Nein, ich will mich nicht einigen, höchstens auf " Bescheinigung nach §27 (3) WaffG Mein Sohn (Name) darf schießen. Unterschrift"

1. nu ja.

2. ja sicher hab ich eine. du nicht ?

3. beides nur schwarz

4. mit den allergrößten bedenken und ohne anerkennung einer rechtspflicht: na gut.

wer trägt jetzt die kosten ?

Geschrieben

1. nu ja.

2. ja sicher hab ich eine. du nicht ?

3. beides nur schwarz

4. mit den allergrößten bedenken und ohne anerkennung einer rechtspflicht: na gut.

wer trägt jetzt die kosten ?

1. akzeptiert

2. lass bitte rüberwachsen

3. Nein danke!

4. Wie schön

Die Kosten des Verfahrens folgen der Hauptsache.

Geschrieben

Hallo,

ich will nen Nachbarn zum GK schiessen mitnehmen. Der ist jedoch erst 16. Seine Eltern erlauben das. Ich hätte nur gerne was schriftliches. Gibt es irgendwo ein Formular oder Vordruck, auf dem die mir eben schnell eine Unterschrift geben können?

Wüsste nicht was da rein müsste um es selbst aufzusetzen.

Gibt es da noch was wichtiges zu beachten? Alterstechnisch?

Danke.

Hallo,

bin bei uns im Schützenverein Jugendleiter, habe daher einen Vordruck für meine Jugendliche unter 16 Jahren, weil Jugendliche ab dem 16 Lebensjahr laut Waffengesetz mit sonstigen Waffen schießen dürfen.

ich würde trotzdem einen kleinen Schrieb aufsetzten, dass er mit zum Schießen darf.

Ich würde hierbei keine Beschänkungen auf Waffen (Kurz- oder Langwaffe).

Adresse und Telefonnummer

und folgender Text:

Für unseren Sohn unser Einverständnis, an den von dem

Vereinsnamen

angesetzten Übungs- und Wettkampfschiessen auf der vereinseigenen und anderen offiziellen Schiessanlagen, entsprechend der Alterserfordernisse** im Waffengesetz teilzunehmen.

(**ab 12 Jahren Luftdruckwaffen, ab 14 Jahren Kleinkaliberwaffen)

Wichtig auch Unterschrift beider Eltern ( wird auf Jugendleiternlehrgängen geschult)

Damit ist man auf der sichersten Seite oder Eltern mitnehmen :gutidee:

Mfg

Ralphb

Geschrieben

1. akzeptiert

2. lass bitte rüberwachsen

3. Nein danke!

4. Wie schön

Die Kosten des Verfahrens folgen der Hauptsache.

1. gut.

2. lies 15 VI waffg und formuliere entsprechend

3. jadoch, weil es mir so gefällt

4. gut

da will ich mich nicht beschweren :rolleyes:

Geschrieben

Du hast PN

die hauptsache ist damit für erledigt erklärt worden.

Geschrieben

Solange du mich nicht für erledigt erklärst, soll mir das recht sein.

neinneinnein...

obwohl...betreuung... :bb1:

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