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IGNORED

Heinz-Peter Meidinger


andiwh

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Im Zusammenhang mit dem legalen Erwerb der Waffen des Emstetter "Amokläufers" im Internet soll

laut diesem Artikel in welt.de

-> http://www.welt.de/data/2006/11/24/1123153.html

der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Dieter Meidinger, folgendes von sich gegeben haben:

"Solchen verantwortungslosen Internet-Anbietern ist umgehend das Handwerk zu legen. Hier handelt es sich um wissentliche Beihilfe zum Mord“

Auf der Webseite des Philologenverbandes http://www.dphv.de/ steht das Zitat aber ohne die "Beihilfe zu Mord".

Meiner Meinung nach ist die Äusserung Meidingers in der Öffentlichkeit eine Verleumdung, denn er wirft dem Internethändler eine Straftat vor, die dieser aber ganz offensichtlich nicht begangen hat.

Der Betroffene ist dadurch sicherlich in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt.

Verleumdungsparagraph: § 187 StGB , nachzulesen z.B. hier: http://www.rechtswoerterbuch.de/rw/gesetze...tGB&Modus=n

Ich denke, das da jetzt eine Strafanzeige mehr als fällig wäre.

Selbst wenn Verleumdung nicht zu beweisen ist, dann trifft "Üble Nachrede" (§ 186 StGB) sicherlich zu.

Meinungen?

P.S. Ich habe weder mit eGun noch mit irgendwelchen Waffenhändlern zu tun, jedoch regt mich wirklich auf, dass jeder in Deutschland meint, nach Lust und Laune andere Personen oder Personengruppen ungestraft verunglimpfen zu dürfen.

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Wenn er das wirklich so gesagt hat dann sollte man ihn wirklich anzeigen. Hast du egun informiert?

Mfg Weini

noch nicht. Aber ich schreibe eGun jetzt gleich mal ne Email.

Eine Straftat anzeigen kann aber jeder, nicht nur der/die Betroffene ....

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noch nicht. Aber ich schreibe eGun jetzt gleich mal ne Email.

Eine Straftat anzeigen kann aber jeder, nicht nur der/die Betroffene ....

Im Prinzip schon, aber es gibt auch sogenannte Antragsdelikte und in diesem Fall (Beleidigung, Verleumdung, Geschäftsschädigung) dürfte es sich um ein solches handeln. D. h. nur der Betroffene kann Strafantrag stellen (Anzeige reicht nicht im Gegensatz zu den Offizialdelikten, wo die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden kann) was egun aber auch tun sollte, wenn das alles so stimmt.

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Hallo guerrero 1,

Ich sprach gestern in besagter Sache mit einer befreundeten Rechtsanwältin, die sich mit ähnlich gelagerten Fällen in der Vergangenheit schon beschäftigen durfte. Sie kam auch zu dem Schluß, daß es sich in besagtem Falle wahrscheinlich um ein Antragsdelikt handeln würde, demnach also der Geschädigte selbst die Initiative ergreifen sollte, um ein Verfahren ggfs. wegen Verleumdung und Geschäftsschädigung "auf den Weg" zu bringen.

Viele Grüße

jan72

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