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Waffenkauf in Deutschland? Kein Problem!


FooFighter007

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Es scheint, der Spiegel Artikel wurde korrigiert. Inzwischen heißt es dort: Drei Prozent aller mit Schusswaffen begangenen Verbrechen werden von registrierten Waffenbesitzern begangen, so Niederbacher. "Seit Jahren eine konstante Zahl."

Das ist eine ganz andere Aussage als das was dort vorher stand.

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danke rotti, aber mehr statistik geht schon: im von mir oben erwähnten waffen- und sprengstoffbericht des bka, der jährlich erstellt aber leider nicht veröffentlicht wird, stehen die abslouten deliktszahlen mit legalen waffen nebst einer aufschlüsselung in deliktsfeldern.

verschlussache ist er zwar nicht, aber aus mir nicht bekannten gründen ist er nur sehr schwer zu bekommen.

Das dürfte ein Fall für die Informationsfreiheit sein. Wenn darin Dinge stehen, die in die Privatsphäre Einzelner eingreifen oder direkt sicherheitsrelevant sind, dann sollen sie die eben schwärzen, aber es gibt wohl keinen legitimen Grund, warum der Bürger nicht wissen sollte, wer womit wie viele Straftaten begeht.

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Es scheint, der Spiegel Artikel wurde korrigiert. Inzwischen heißt es dort: Drei Prozent aller mit Schusswaffen begangenen Verbrechen werden von registrierten Waffenbesitzern begangen, so Niederbacher. "Seit Jahren eine konstante Zahl."

Auch das kann noch irreführend sein, denn man müßte eigentlich rein waffenrechtliche Straftaten aus der Statistik ausnehmen. Z.B. wird ein--legaler oder illegaler--Waffenbesitzer eher versucht sein, einen bösen, bösen Lasergriff, Wechselsystem, etc. für sein Schmuckstück zu erwerben, als ein Nichtwaffenbesitzer. Die PKS weist völlig zu Recht darauf hin, daß man rein ausländerrechtliche Straftaten nicht für eine Bewertung der Kriminalitätsneigung von Ausländern heranziehen kann weil Deutsche manche dieser Straftaten gar nicht begehen können; das Gleiche gilt natürlich für rein waffenrechtliche Straftaten von Waffenbesitzern.

Weiterhin ist es bei einem Mord im Grunde egal ob er mit einer Feuerwaffe, einem Küchenmesser, einem Stein oder bloßen Händen ausgeführt wird. Das eigentlich interessante Maß wären Gewaltdelikte, die von legalen Waffenbesitzern begangen werden im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt, wenn man es ganz genau machen will noch mit einem Ausgleich für Alters-, Einkommens- und Bildungsstruktur der Gruppen.

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Auch das kann noch irreführend sein, denn man müßte eigentlich rein waffenrechtliche Straftaten aus der Statistik ausnehmen. Z.B. wird ein--legaler oder illegaler--Waffenbesitzer eher versucht sein, einen bösen, bösen Lasergriff, Wechselsystem, etc. für sein Schmuckstück zu erwerben, als ein Nichtwaffenbesitzer. Die PKS weist völlig zu Recht darauf hin, daß man rein ausländerrechtliche Straftaten nicht für eine Bewertung der Kriminalitätsneigung von Ausländern heranziehen kann weil Deutsche manche dieser Straftaten gar nicht begehen können; das Gleiche gilt natürlich für rein waffenrechtliche Straftaten von Waffenbesitzern.

Weiterhin ist es bei einem Mord im Grunde egal ob er mit einer Feuerwaffe, einem Küchenmesser, einem Stein oder bloßen Händen ausgeführt wird. Das eigentlich interessante Maß wären Gewaltdelikte, die von legalen Waffenbesitzern begangen werden im Vergleich zum Bevölkerungsdurchschnitt, wenn man es ganz genau machen will noch mit einem Ausgleich für Alters-, Einkommens- und Bildungsstruktur der Gruppen.

Bitte nicht wieder Äpfel mit Birnen vergleichen. Der neugefaßte Text spricht von VERBRECHEN also Taten die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind.

Was Du da im ersten Absatz aufzählst sind Vergehen. Wenn Du mal in das StGB schaust, dann erfüllt die Aussage zur Statistik sogar großenteils Deine Forderung aus Absatz 2.

Wesentliche Aussage des neuen Satzes ist es doch 3% der Verbrechen die mit SCHUSS-Waffen verübt werden, werden von registrierten Waffenbesitzern begangen (könnte also auch eine illegale Waffe sein). Im Umkehrschluß bedeutet dies 97% aller mit Schußwaffen begangenen Verbrechen werden von NICHT-Legalwaffenbesitzern begangen.

Wie hoch ist eigentlich der Anteil der Legalwaffenbesitzer im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und sind 3% nicht bereits unter dem Bevölkerungsanteil?

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Was Du da im ersten Absatz aufzählst sind Vergehen. Wenn Du mal in das StGB schaust, dann erfüllt die Aussage zur Statistik sogar großenteils Deine Forderung aus Absatz 2.

Hmm...gibt's nach §§51f. WaffG nicht für jeden Kleinkram bis zu drei, fünf oder zehn Jahre, und sind diese Dinge damit keine Verbrechen?

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