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IGNORED

Walther PP/PPK in .22 lr im BDS einsetzbar ?


Markgraf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich bin mir unsicher ob eine Walther PP/PPK in .22 lr im BDS z.B. auf der Bezirksmeisterschaft etc. erlaubt ist. Die Waffe würde mich sehr interessieren.

Ich besitze und schieße bisher aktiv einen .357er und eine .45er. Bis zur LM hat es dabei in 2006 gereicht. Als 3. und 4. KW werde ich eine 9mm beantragen, mit Blick auf IPSC-Production, sowie eine .22er.

Meine konkrete Frage: Kann ich mir auf den .22er-Voreintrag problemlos eine Walther PP/PPK in .22 lr

zulegen? Und ist mit Komplikationen zu rechnen, wenn ich an einem offiziellen Wettkampf des BDS

teilnehmen möchte?? ( 25 m Präzision / Mehrdistanz / Speed )

Für die Disziplin Dienstsportpistole bekomme ich die Waffe ja definitiv nicht befürwortet..... :angry2:

Das ich mit dem Oldtimer nicht aufs Treppchen kommen werde, weiß ich selber. Dafür habe ich andere

Waffen ( s.o ). Wär halt was fürs Herz.......... :wub:

Vielen Dank schon mal,

Markgraf

Geschrieben

Hallo Leute,

ich bin mir unsicher ob eine Walther PP/PPK in .22 lr im BDS z.B. auf der Bezirksmeisterschaft etc. erlaubt ist. Die Waffe würde mich sehr interessieren.

Meine konkrete Frage: Kann ich mir auf den .22er-Voreintrag problemlos eine Walther PP/PPK in .22 lr

zulegen? Und ist mit Komplikationen zu rechnen, wenn ich an einem offiziellen Wettkampf des BDS

teilnehmen möchte?? ( 25 m Präzision / Mehrdistanz / Speed )

Für die Disziplin Dienstsportpistole bekomme ich die Waffe ja definitiv nicht befürwortet..... :angry2:

Markgraf

Die PP/PPK scheitert mal grundsätzlich am Punkt 2.03 der Sportordnung Kurzwaffen. Es wird hier eine Mindestvisierlänge von 145mm verlangt ausser bei den Dienstpistolen/Dienstrevolver Disziplinen.

Würde daher bei jeder Waffenkontrolle aussortiert werden.

Als Dienstpistole wäre sie in .22lr nicht einsetzbar weil hier das Mindestkaliber 7,62 oder .30 gefordert ist.

Grundsätzlich darf sowohl die PP als auch die PPK in den "Dienstdisziplinen" eingesetzt werden, jedoch wurden seither keine Befürwortungen ausgestellt.

Allerdings hab ich läuten gehört, das in der bald kommenden Druckversion die Positivliste um die PP erweitert werden soll (nur Hören Sagen!).

Sollte dies der Fall sein wäre die Befürwortung möglich (PP aber nicht in .22) die wettbewerbsfähigkeit jedoch sehr eingeschränkt, halt ein Liebhaberstück...

Falls Du auf der Grünen einen Voreintrag für eine Selbstladepistole in .22 hast (schlitzorigerweise hättest Du auf dem Bedürfnisantrag eine "normale" Sportwaffe angeführt), wäre der Kauf grundsätzlich möglich, der Einsatz bei Wettkämpfen aber nach wie vor ausgeschlossen.

Bei einem sehr aktiven Schützen könnte man gegenüber dem Ordnungsamt evtl. falls Fragen gestellt würden beim Eintragen (SHB kundige Sachbearbeiter) mit einer günstigen Trainingswaffe argumentieren.

Also z.B. Dienstpistole wird mit einer großkalibrigen PP geschossen, zum Training wegen der Kosten wird eine in .22lr verwendet. Diesen Zug würde ich aber keinesfalls als "Eröffnungszug" spielen wenn Du mich verstehst?

Geschrieben

Ist zwar ein wenig off topic, aber gab/gibt es die Walther PP/PPK schon immer in .22lfB?

Und was muss man bei diesen Modellen beim Gebrauchtkauf im Speziellen beachten?

Geschrieben

Hallo IMI,

die PP & PPk gab es schon zu Zella-Mehlis Zeiten in .22 lfB und in wenigen Stückzahlen sogar auch in 6,35 Br. Beim Gebrauchtkauf würde ich die gleichen Kriterien ansetzen wie bei einer andren Waffe auch.

Wenn die Pistole zum häufigen Schiessen gedacht ist, dann keine Dural-Version (PPk) sondern Ganzstahl wählen.

Gruß Svenni

Geschrieben

Erstmal Dank an Dich, Bobbel, für Deine ausführliche Antwort. So wie die Sachlage ist, werde ich mich

vorerst nach einem Regelkonformen "Oldie" umschauen....., habe einfach keine Lust auf irgendwelchen

Stress bei meinem Hobby!!!

Aber wer weiß, vielleicht gibt es ja irgendwann wieder Befürwortungen für das kleine Waltherchen.....

Mich würde es jedenfalls freuen!!! :pro:

Gruß,

Markgraf

Geschrieben

Grundsätzlich darf sowohl die PP als auch die PPK in den "Dienstdisziplinen" eingesetzt werden, jedoch wurden seither keine Befürwortungen ausgestellt.

Allerdings hab ich läuten gehört, das in der bald kommenden Druckversion die Positivliste um die PP erweitert werden soll (nur Hören Sagen!).

Sollte dies der Fall sein wäre die Befürwortung möglich (PP aber nicht in .22) die wettbewerbsfähigkeit jedoch sehr eingeschränkt, halt ein Liebhaberstück...

Ist nicht nur "hören sagen", sondern ist FAKT!! :gutidee:

ist ja auch ne schöne Waffe!! Und Präzi ist bei PP und PPK nicht " so" schlecht, habe einen Schützen der hält mit seiner locker die 8 der BDS-25m Scheibe.

Das schaff ich nicht mit allen meinen Kurzen :peinlich: , bin halt doch mehr der LW-Typ! :icon14:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Wie steht es mit Disziplin 1112 Freie Klasse Pist/Prev .22/5.6 mm mit Optik?

Schaut bestimmt urig aus, wenn das Glas größer las die Pistole ist.

Die Visierlänge spielt wohl keine Rolle. Die Lauflänge mit mehr als 3" ist auch gegeben.

K10 der Sportordnung bezieht sich auf die Disziplinen "Dienstsport...". Somit gilt wohl nicht einmal die Beschränkung bezüglich der Befürwortung.

Nur Disziplin 1111 geht nicht, weil ich mit vorstellen kann wie man aus der .32ACP einen Faktor von 112,5 rausholen soll.

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