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IGNORED

Waffenverkauf an einen Schweizer Bürger


klausnr1

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was muss ich beachten bei einem Waffenverkauf an einem berechtigten Schweizer Bürger, ausser die Anmeldung beim Zollamt an der Grenze?

Danke für Eure Mühe im voraus :-)

Geschrieben

Formulare AG und AG/E1 ausfüllen, ans Bafa schicken, Ausfuhrgenehmigung mit der Waffe zum örtlichen Zollamt schleppen, dort Ausfuhranmeldung fertigmachen lassen. Das wars in Kurzform.

Eigenhändig unterschriebenes End use Statement wäre nicht schlecht bei Kurzwaffen und Halbautomaten, wenn Du es gleich mit ans Bafa schickst, obwohl bei der Schweiz nicht unbedingt erforderlich.

Geschrieben

Formulare AG und AG/E1 ausfüllen, ans Bafa schicken, Ausfuhrgenehmigung mit der Waffe zum örtlichen Zollamt schleppen, dort Ausfuhranmeldung fertigmachen lassen. Das wars in Kurzform.

Eigenhändig unterschriebenes End use Statement wäre nicht schlecht bei Kurzwaffen und Halbautomaten, wenn Du es gleich mit ans Bafa schickst, obwohl bei der Schweiz nicht unbedingt erforderlich.

Hallo m1collector,

und wie wäre der umgekehrte Weg :) ?

Käme überaus günstig an einen Schweizer M31 Karabiner, den mir ein freundlicher Herr aus der Schweiz angeboten hat. Was muss ich bei der Einfuhr nach Germany beachten?

Geschrieben

Waffenrechtlich brauchst Du für die Verbringung von Waffen nach § 1 Abs. 2 WaffG in die Schweiz übrigens keine Erlaubnis. Musst nur die Überlassung wie sonst auch innerhalb von zwei Wochen bei Deiner Waffenbehörde unter Vorlage der WBK anzeigen.

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