fanny2 Posted October 27, 2006 Posted October 27, 2006 Hallo Freunde, Habe leider 2000 eine Dummheit begangen und war den Führerschein für 12 Monate los- nach Geburtstagsfeier selbst gefahren! Möchte jetzt nach 12 Monaten Bedürfnis erhalten. Wie verhält es sich mit meiner Eignung?
Guest Posted October 27, 2006 Posted October 27, 2006 Frag deinen Sachbearbeiter. Oder http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__5.html
Singleshot Posted October 27, 2006 Posted October 27, 2006 Tja, das kömmt sich ganz darauf an. Zum Bleistift… Ich weiß zwar jetzt nicht genau, worin die Dummheit bestanden hat. Ich ahne es aber aufgrund Deiner Schilderung. Wenn es sich, wie ich aus der geschilderten Begebenheit entnehme (12 Monate die Fahrerlaubnis entzogen!) nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat offenbar wegen Trunkenheit (Straftatbereich über 1.1 Promille oder ab 0.3 Promille bei auffälligem Verhalten oder Unfall) gehandelt hat, wird meist eine Unzuverlässigkeit für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren als gegeben betrachtet. Vom Datum des Inkrafttreten des Urteils bzw. Strafbefehls aus gerechnet. Da wir aber mittlerweile fast am Ende des Jahres 2006 stehen, dürfte da wohl nichts mehr anbrennen. Das ist wohl verjährt. Es gibt bei Alkoholfahrten auch noch das rechtliche Nebengleis der sog. "persönlichen Eignung". Liegt diese für das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht vor (besonders bei einer so langen Fahrerlaubnissperre) wirkt sich dies auch in aller Regel auf die Eignung für den Waffenbesitz aus. Ich denke aber, die Geschichte ist gegessen! Sofern nicht eine Wiederholungstat hinzugekommen ist. Die alte Geburtstagsfahrtsünde dürfte die erforderliche Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung für den wohl beabsichtigen Erwerb und Besitz einer Waffe jetzt nicht mehr tangieren. Das dürfte verjährt sein. Vorsätzliche Straftaten allerdings, bei denen auf eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr (auch zur Bewährung) erkannt wurde, wirken sich auf 10 Jahre oder länger aus. Das heißt, die rechtliche Verwertungsmöglichkeit einer solchen Vorstrafe in Bezug auf die Zuverlässigkeitsüberprüfung eines Antragsstellers auf eine waffen- oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis geht in diesem Fall zwingend über fünf Jahre hinaus. Ohne dem Entscheid vorzugreifen: In Deinem Fall denke ich nicht, dass da noch etwas anbrennt! Viel Erfolg! Singleshot
Wäller Basaltkopp Posted October 27, 2006 Posted October 27, 2006 Gure, Du schreibst, "war den Führerschein für 12Monate los". Daher gehe ich davon aus, daß Du ihn wieder hast. Bei 12Monaten war in der Regel der Wert so hoch, daß eine MPU fällig wurde. Diese hast Du doch dann scheinbar bestanden, was Dir zumindest die Zuverlässigkeit bescheinigt, ein KFZ zu führen. Wenn Du Dir also in den letzen Jahren sonst nichts mehr zu Schulden kommen hast lassen, sollte die Zuverlässigkeit eigentlich gegeben sein - sei es, das wäre nicht das Einzige gewesen.
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.