MM64 Posted October 25, 2006 Posted October 25, 2006 Guten Morgen, auch wenn zu diesem Thema schon ein paar Themen bestehen, so ganz befriedigend ist es nicht. Wenn jemand aus Polen oder Tschechien kaufen möchte, vom Waffengesetz dort ist es ok. Aber was ist mit den Ausfuhrbestimmungen ? Möchte mir keinen unnötigen Ärger bereiten. Vielleicht kann jemand weiterhelfen. Gruß MM64 Michael
Sachbearbeiter Posted November 2, 2006 Posted November 2, 2006 Hallo, wen meinst Du mit diesem "jemand" bzw. welche Ausfuhrbestimmungen sind Dir nicht klar ? Geht es um eine Person aus Polen oder Tschechien oder um einen deutschen Interessenten, der aus diesen Ländern was kaufen möchte ?
MM64 Posted November 2, 2006 Author Posted November 2, 2006 Hallo, wen meinst Du mit diesem "jemand" bzw. welche Ausfuhrbestimmungen sind Dir nicht klar ? Geht es um eine Person aus Polen oder Tschechien oder um einen deutschen Interessenten, der aus diesen Ländern was kaufen möchte ? Guten Tag, ich hatte schon desöfteren Anfragen aus Polen und der Tschechei...anscheinend gibt es wohl solche Anfragen aus diesen Ländern öfter ? Ich habe immer abgelehnt, obwohl einschüssige Vorderlader dort anscheinend frei zu erwerben sind. Dieses jedoch berührt aber wohl nicht entsprechende EU Formalitäten...oder ? Gruß MM64 Michael
Sachbearbeiter Posted November 2, 2006 Posted November 2, 2006 Wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du also der Überlasser. 1. Schritt: Polnische bzw. tschechische Behörde genehmigt die Einfuhr der Waffe bzw. bestätigt, dass keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. 2. Schritt: mit dieser Erlaubnis erteilt Deine Waffenbehörde die Verbringungsgenehmigung nach § 31 Abs. 1 WaffG. 3. Schritt: nach erfolgter Überlassung lässt Du die Waffe wie sonst auch innerhalb von zwei Wochen von Deiner Waffenbehörde aus der WBK austragen. 4. Schritt: Bei Kategorie B oder C machst Du Meldung nach § 34 Abs. 4 WaffG an das BKA, welches von Deiner Genehmigungsbehörde auch ein Doppel des Erlaubnisscheins erhalten hat. That´s it. Edit: Gerade lese ich, dass Du einschüssige Vorderlader meinst. Hatte mich allgemein auf wbk-pflichtige Waffen bezogen. Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickwelt worden sind, können erlaubnisfrei verbracht werden.
MM64 Posted November 3, 2006 Author Posted November 3, 2006 Edit: Gerade lese ich, dass Du einschüssige Vorderlader meinst. Hatte mich allgemein auf wbk-pflichtige Waffen bezogen. Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickwelt worden sind, können erlaubnisfrei verbracht werden. Guten Morgen, Super, genau das wollte ich wissen. Vielen Dank !!! Gruß MM64 Michael
Sachbearbeiter Posted November 3, 2006 Posted November 3, 2006 Da Astanase hier anscheinend nicht mitliest, kriegst Du die Rechtsgrundlage dazu eben von mir. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG 7. Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes 7.6 einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 7.7 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;... Grüssle Sbine
MM64 Posted November 3, 2006 Author Posted November 3, 2006 Da Astanase hier anscheinend nicht mitliest, kriegst Du die Rechtsgrundlage dazu eben von mir. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG 7. Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes 7.6 einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 7.7 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;... Grüssle Sbine Danki !!!! MM64 Michi
Sachbearbeiter Posted November 3, 2006 Posted November 3, 2006 Keine Ursache. Rechnung ist unterwegs.
MM64 Posted November 3, 2006 Author Posted November 3, 2006 Keine Ursache. Rechnung ist unterwegs. buuäääh....und ich dachte ohne Berechnung..... Schnief !
Sachbearbeiter Posted November 3, 2006 Posted November 3, 2006 Heulsuse ! Sei lieber froh, dass ich noch mit 16% Mehrwertsteuer rechne...
MM64 Posted November 6, 2006 Author Posted November 6, 2006 Heulsuse ! Sei lieber froh, dass ich noch mit 16% Mehrwertsteuer rechne... Stimmt, wie konnte ich so undankbar sein :-) Gruß MM64 Michael
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