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IGNORED

Vorderlader Lieferung in EU Land


MM64

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Morgen,

auch wenn zu diesem Thema schon ein paar Themen bestehen, so ganz befriedigend ist es nicht. Wenn jemand aus Polen oder Tschechien kaufen möchte, vom Waffengesetz dort ist es ok. Aber was ist mit den Ausfuhrbestimmungen ? Möchte mir keinen unnötigen Ärger bereiten.

Vielleicht kann jemand weiterhelfen.

Gruß

MM64

Michael

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo, wen meinst Du mit diesem "jemand" bzw. welche Ausfuhrbestimmungen sind Dir nicht klar ? Geht es um eine Person aus Polen oder Tschechien oder um einen deutschen Interessenten, der aus diesen Ländern was kaufen möchte ? :confused:

Geschrieben

Hallo, wen meinst Du mit diesem "jemand" bzw. welche Ausfuhrbestimmungen sind Dir nicht klar ? Geht es um eine Person aus Polen oder Tschechien oder um einen deutschen Interessenten, der aus diesen Ländern was kaufen möchte ? :confused:

Guten Tag,

ich hatte schon desöfteren Anfragen aus Polen und der Tschechei...anscheinend gibt es wohl solche Anfragen aus diesen Ländern öfter ? Ich habe immer abgelehnt, obwohl einschüssige Vorderlader dort anscheinend frei zu erwerben sind. Dieses jedoch berührt aber wohl nicht entsprechende EU Formalitäten...oder ?

Gruß

MM64

Michael

Geschrieben

Wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du also der Überlasser.

1. Schritt: Polnische bzw. tschechische Behörde genehmigt die Einfuhr der Waffe bzw. bestätigt, dass keine besondere Erlaubnis erforderlich ist.

2. Schritt: mit dieser Erlaubnis erteilt Deine Waffenbehörde die Verbringungsgenehmigung nach § 31 Abs. 1 WaffG.

3. Schritt: nach erfolgter Überlassung lässt Du die Waffe wie sonst auch innerhalb von zwei Wochen von Deiner Waffenbehörde aus der WBK austragen.

4. Schritt: Bei Kategorie B oder C machst Du Meldung nach § 34 Abs. 4 WaffG an das BKA, welches von Deiner Genehmigungsbehörde auch ein Doppel des Erlaubnisscheins erhalten hat.

That´s it. :)

Edit: Gerade lese ich, dass Du einschüssige Vorderlader meinst. Hatte mich allgemein auf wbk-pflichtige Waffen bezogen. Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickwelt worden sind, können erlaubnisfrei verbracht werden.

Geschrieben

Edit: Gerade lese ich, dass Du einschüssige Vorderlader meinst. Hatte mich allgemein auf wbk-pflichtige Waffen bezogen. Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickwelt worden sind, können erlaubnisfrei verbracht werden.

Guten Morgen,

Super, genau das wollte ich wissen.

Vielen Dank !!!

Gruß

MM64

Michael

Geschrieben

Da Astanase hier anscheinend nicht mitliest, kriegst Du die Rechtsgrundlage dazu eben von mir. ;)

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG

7.

Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

7.6

einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

7.7

Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;...

Grüssle

Sbine

:angel:

Geschrieben

Da Astanase hier anscheinend nicht mitliest, kriegst Du die Rechtsgrundlage dazu eben von mir. ;)

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG

7.

Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes

7.6

einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

7.7

Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;...

Grüssle

Sbine

:angel:

Danki !!!!

MM64

Michi

Geschrieben

Heulsuse ! :angry2:

Sei lieber froh, dass ich noch mit 16% Mehrwertsteuer rechne... :rolleyes:

Stimmt, wie konnte ich so undankbar sein :-)

Gruß

MM64

Michael

Archiviert

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