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IGNORED

Waffennutzung innerhalb Anmeldefrist


Liebertee

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Morgen zusammen,

Frage: Was darf ich eigentlich mit einer neu erworbenen Waffe innerhalb der zwei-Wochen-Anmeldefrist machen?

Darf ich damit genau so umgehen wie mit einer eingetragenen, oder muß ich das Ding bis ich´s eintragen hab lassen erst mal zu Hause behalten?

Danke und Gruß,liebertee

Geschrieben

Sinnvoll wäre es lediglich, die Kaufquittung bei Dir zu führen, um die Waffe als Dein Eigentum ausweisen zu können, zumal, beim Kauf von privat, keinerlei Eintragungen in der WBK vorgenommen werden. Diese erfolgen erst durch die Behörde.

IMI

Geschrieben

Sinnvoll wäre es lediglich, die Kaufquittung bei Dir zu führen, um die Waffe als Dein Eigentum ausweisen zu können, zumal, beim Kauf von privat, keinerlei Eintragungen in der WBK vorgenommen werden. Diese erfolgen erst durch die Behörde.

IMI

und vielleicht noch eine Kopie von der WBK wo sie eingetragen ist.

Geschrieben

Ich hatte mir eigentlich auch gedacht, das es da keinen Unterschied zu einer eingetragenen Waffe gibt, zumal ich nix entsprechendes gefunden habe, war mir aber trotzdem etwas unsicher, zumal ich nicht beurteilen kann, wie hoch die Warscheinlichkeit jehmals kontrolliert zu werden überhaupt ist. Aber richtig, irgendwas schriftliches als Eigentumsnachweis wäre sicherlich sinnvoll.

Danke und Gruß, liebertee

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