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Was passiert mit WBK's nach Vereinsaustritt?


BHS

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die neue Gelbe bezieht sich aber auf 14.4 und nicht auf 14.2 :confused:

In § 14 Abs. 4 WaffG steht aber "Sportschützen nach Absatz 2 ..." :)

Wenn Widerruf der WBK erfolgt, dann betrifft das natürlich sowohl die grüne als auch gelbe WBK, es sei denn die Person hat neben dem Sportschützentum noch ein weiteres Bedürfnis als Jäger o.ä..

Geschrieben

In § 14 Abs. 4 WaffG steht aber "Sportschützen nach Absatz 2 ..." :)

Wenn Widerruf der WBK erfolgt, dann betrifft das natürlich sowohl die grüne als auch gelbe WBK, es sei denn die Person hat neben dem Sportschützentum noch ein weiteres Bedürfnis als Jäger o.ä..

Also sind die Behauptungen " grüne " darf man behalten und "neue Gelbe"muss man abgeben falsch!!

@heletz

die gelbe muss definitiv nicht abgegeben werden , er darf nur keine neuen Waffen kaufen.

Zeig mir doch mal den Gesetzestext , der Deine Behauptung untermauert--

Geschrieben

Also meine Frage ist diesbezüglich beantwortet. Vielen Dank für die rege Diskussion bisher. :D

wie heletz schon sagte: weiterhin Mitglied im Verband = neue gelbe behalten

vielleicht noch abschließend, welche Regelung gilt für die alte gelbe, das gleiche wie für grün? ;)

MfG

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