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IGNORED

Waffenkauf Schweiz


weech

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute

Also habe mir eine SIG P210 in der Schweiz gekauft habe auch von meiner Behörde die Einfuhrbewilligung(WBK mit Voreintrag ist natürlich auch vorhanden). Der Wfafenhändler in der Schweiz hat auch eine Ausfuhrbewilligung benatragt sowie ein schweizer Waffenerwerbsschein(ganz praktisch denn ich wohne 1 km von der Grenze hahah ...spass) für mich beantragt und mir die Waffe zugesendet besser gesagt ich glaub sie geht jetzt ans nächste Zollamt und da kann ich sie dann mit meiner WBK und der Bewilligung abholen....lieg ich da richtig?

wie is das mit dem Zoll muss ich da jetzt die vollen 16 % zahlen oder werden die schweizer 7,6 angerechnet?

Grüsse

Geschrieben

Hallo Leute

Also habe mir eine SIG P210 in der Schweiz gekauft habe auch von meiner Behörde die Einfuhrbewilligung(WBK mit Voreintrag ist natürlich auch vorhanden). Der Wfafenhändler in der Schweiz hat auch eine Ausfuhrbewilligung benatragt sowie ein schweizer Waffenerwerbsschein(ganz praktisch denn ich wohne 1 km von der Grenze hahah ...spass) für mich beantragt und mir die Waffe zugesendet besser gesagt ich glaub sie geht jetzt ans nächste Zollamt und da kann ich sie dann mit meiner WBK und der Bewilligung abholen....lieg ich da richtig?

wie is das mit dem Zoll muss ich da jetzt die vollen 16 % zahlen oder werden die schweizer 7,6 angerechnet?

Grüsse

Wenn sie dir zugeschickt wird war der Waffenerwerbsschein in der Schweiz

(SFr. 50,- + SFr 20,- Zentralregisterauszug) für die Katz.

Der macht nur Sinn wenn Du sie selbst abholst, wäre wenn Du so grenznah wohnst auch von Vorteil, weil Du über den Postzollweg keine Freimenge berücksichtigt bekommst.

Also wenns noch geht, selber holen. Porto aus der Schweiz ist ja auch nicht günstig.

Die Waffe geht jetzt zu Deinem Heimatzollamt da löhnst Du die volle Mwst 16% ,ausserdem kommen noch ein paar Euro Zoll dazu. Die schweizer 7,6% interessieren unseren Zoll nicht.

Zusätzlichen Streß kann beim Zoll aufkommen, wenn sie die Herausgabe verweigern wollen da auf der Waffe kein gültiger Beschuß ist ( bei Sportschützen und Jäger erforderlich), ich bekomm meine Sportwaffen immer im verplompten Schächtelchen mit und ein Begleitschreiben ans Beschußamt. Hol ich mit der Sammlerkarte ab, wird nix verplompt :rotfl2:

In deinem Fall mach am Besten einen Termin bei einem Beschußamt aus, falls bei der Abholung die Sprache auf den erforderlichen Beschuß kommt.

"Ja natürlich Herr Zollrat ich bring die Waffe sofort zum Beschuß!"

Geschrieben

na toll ...Oh je

Ok rufen die mich dann an oder schreiben die mich an vom Zoll??

ja Beschussamt hab ich schon geklärt schick ich dann gelich hin....

Geschrieben

Bobbel hat es sehr anschaulich geschildert. :icon14:

Der Überlasser hätte eigentlich nur die Ausfuhrerlaubnis aus Bern benötigt. Die Verbringungserlaubnis hast Du von Deiner Behörde ja offensichtlich auch bekommen und bist erwerbsberechtigt. Diesen Waffenerwerbsschein kann Dir der Händler deshalb meiner Meinung nach nicht in Rechnung stellen, denn er hat für Dich einfach was beantragt, was Du gar nicht brauchst. Der scheint wohl sonst nur Kunden aus der Schweiz zu haben, hm ? <_<

Geschrieben

Na ja das ist mir eigentlich egal ...auf die 50 chf. kommts mir jetzt auch nich so an ...ich will eigentlich nur wissen wie das mit dem abholen funktioniert weil nämlich der Waffenhändler hat gesagt das Paket is raus und ich kann die waffe am Zollamt abholen ...so ....setzt sich der Zoll mit mir in Verbindung oder muss ich da mal anrufen??weiss das jemand???

Grüsse und Danke

Geschrieben

Na ja das ist mir eigentlich egal ...auf die 50 chf. kommts mir jetzt auch nich so an ...ich will eigentlich nur wissen wie das mit dem abholen funktioniert weil nämlich der Waffenhändler hat gesagt das Paket is raus und ich kann die waffe am Zollamt abholen ...so ....setzt sich der Zoll mit mir in Verbindung oder muss ich da mal anrufen??weiss das jemand???

Grüsse und Danke

Du bekommst von der Post einen grünen Abholschein, wo das Zollamt die Nummer des Paketes und was sie noch sehen wollwen, z.b. WBK oder Rechnung, vermerkt hat.

Zoll-Tip: Bei ner 210, soll dir der Verkäufer bestätigen, das es " Schweizer Ursprungsware" ist, dann wird aufgrund eines Abkommens D<-->Ch KEIN Zoll, sondern nur MWST fällig!

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