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IGNORED

2. Wohnsitz und Waffenschrank


s.han

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

es steht hier irgendwo, aber ich finde es nicht :-(

Folgende Situation: Ich habe 1.(Elternhaus) und 2. Wohnsitz(eigene Wohnung) in der gleichen Stadt. Z.Zt. ist der 1. Wohnsitz der Ort des Waffenschrankes. Ich halte mich aber öfter bei meinem jetzigen 2. Wohnsitz auf und muss/will mich ummelden(Tausch der Wohnsitze).

Darf mein Waffenschrank in meinem 2. Wohnsitz stehen? Entfernung ca. 15km? Zugang zum Schrank habe nur ich, in den Keller kommt nur meine Mutter, die das Haus auch bewohnt. Muss der Berechtigte im Haus wohnen oder reicht es aus, wenn das Haus bewohnt ist und der Berechtigte schnell vor Ort sein kann?

Viele Grüße, s.han

Geschrieben

Hallo,

es steht hier irgendwo, aber ich finde es nicht :-(

Folgende Situation: Ich habe 1.(Elternhaus) und 2. Wohnsitz(eigene Wohnung) in der gleichen Stadt. Z.Zt. ist der 1. Wohnsitz der Ort des Waffenschrankes. Ich halte mich aber öfter bei meinem jetzigen 2. Wohnsitz auf und muss/will mich ummelden(Tausch der Wohnsitze).

Darf mein Waffenschrank in meinem 2. Wohnsitz stehen? Entfernung ca. 15km? Zugang zum Schrank habe nur ich, in den Keller kommt nur meine Mutter, die das Haus auch bewohnt. Muss der Berechtigte im Haus wohnen oder reicht es aus, wenn das Haus bewohnt ist und der Berechtigte schnell vor Ort sein kann?

Viele Grüße, s.han

Im Waffengesetz steht nur "... dauerhaft bewohntes Gebäude..."

Solange Deine Mutter keinen Schlüssel zum Waffenschrank hat, müsste das O.K. sein.

Gruß Winzi

Geschrieben

Ja, es geht. Um 100% auf der sicheren Seite zu sein, kannst du aber auch deinem Sachbearbeiter eine Email schreiben (dann hast du eine schriftliche Antwort).

Ich habe es so gemacht als ich meine Waffen in der Firma lagern wollte (ja, das geht. Auch laut LKA).

Morpheus

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