Zum Inhalt springen
IGNORED

Einfuhr Treibladungsmittel


para9mm

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

:confused: Hallo Wiederlader.

Kann man Treibladungspulver aus Holland einführen da ja dort die Preise wesentlich günstiger sind als bei uns.

Ich bin mir nicht sicher in meiner deutung des §15 Absatz 6 des Sprengstoffgesetzes.

mfg para9mm

Geschrieben

:confused: Hallo Wiederlader.

Kann man Treibladungspulver aus Holland einführen da ja dort die Preise wesentlich günstiger sind als bei uns.

Ich bin mir nicht sicher in meiner deutung des §15 Absatz 6 des Sprengstoffgesetzes.

mfg para9mm

Ja wenn du eine Verbringungserklärung hast, siehe hier

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Und wie sieht das mit der BAM Nummer aus? Die wird das Pulver aus NL wohl kaum haben....

Grübel Grübel ....

Ich denke mal daß er Pulver kaufem möchte da schon eine BAM Nummer hat, denke daß es da dann keine Probleme geben wird. Aber das sollen doch unsere WO'lers die öfters im Ausland Pulver kaufen beantworten. :D

Geschrieben

Seit einigen Jahren müssen Treibladungspulver europaweit CE-Kennzeichen haben. Die Verbringungsgenehmigung frist den Vorteil der geringeren Kaufpreises wieder auf. Es sei denn, man fährt mit drei weiteren Schützen und jeder benötigt drei Kilo, aber nur einer beantragt die Verbringunggenhmigung für zwölf Kilo. Wenn der Inhaber der Verbringugsgenehmigung dann den drei weiteren § 27er- Erlaubnisinhabern jeweils drei Kilo überläßt und dies in den Papieren entsprechend vermerkt wird wäre der Vorgang legal.

Mir ist der Aufwand zu groß. Selbst wenn mir bei meinen wohnortnahen Händler immer beim bezahlen die Tränen kommen. Es ist immer noch die billgste Lösung zu Hause zu kaufen (Fahrtkosten und Zeitaufwand).

Gruß

Joe

Geschrieben

Seit einigen Jahren müssen Treibladungspulver europaweit CE-Kennzeichen haben. Die Verbringungsgenehmigung frist den Vorteil der geringeren Kaufpreises wieder auf. Es sei denn, man fährt mit drei weiteren Schützen und jeder benötigt drei Kilo, aber nur einer beantragt die Verbringunggenhmigung für zwölf Kilo. Wenn der Inhaber der Verbringugsgenehmigung dann den drei weiteren § 27er- Erlaubnisinhabern jeweils drei Kilo überläßt und dies in den Papieren entsprechend vermerkt wird wäre der Vorgang legal.

Mir ist der Aufwand zu groß. Selbst wenn mir bei meinen wohnortnahen Händler immer beim bezahlen die Tränen kommen. Es ist immer noch die billgste Lösung zu Hause zu kaufen (Fahrtkosten und Zeitaufwand).

Gruß

Joe

Ich denke auch es lohnt sich hauptsächlich für Leute die im relativ grenznahen Bereich zu den Benelux-Staten wohnen. Für mich lohnt sich es auch nicht, auch wenn ich einmal im Jahr in Bitburg bin, aber dann muß ich das Pulver über mehrere Tage im Auto transportieren.

Geschrieben

:confused: Hallo Wiederlader.

Kann man Treibladungspulver aus Holland einführen da ja dort die Preise wesentlich günstiger sind als bei uns.

Ich bin mir nicht sicher in meiner deutung des §15 Absatz 6 des Sprengstoffgesetzes.

mfg para9mm

Habe jetzt bei Waffen Jansen 2Kg gekauft N300er serie. Bei 130Km lohnt es sich schon 35 Euro die Dose

anstatt 46 oder höher. Und ist noch in Deutschland -Kleve

mfg para9mm

Geschrieben

Ich denke auch es lohnt sich hauptsächlich für Leute die im relativ grenznahen Bereich zu den Benelux-Staten wohnen. Für mich lohnt sich es auch nicht, auch wenn ich einmal im Jahr in Bitburg bin, aber dann muß ich das Pulver über mehrere Tage im Auto transportieren.

Hatte noch etwas wichtiges vergessen. In Deutschland sind nur die 0,5 und 1,0 Kg- Dosen zugelassen. Wer aus EU-Ausland gie größeren Gebinde mitbringt macht sich strafbar!

Geschrieben

Hatte noch etwas wichtiges vergessen. In Deutschland sind nur die 0,5 und 1,0 Kg- Dosen zugelassen. Wer aus EU-Ausland gie größeren Gebinde mitbringt macht sich strafbar!

Wer behautet das ????

Wo stehr das ????

Dietmar

Geschrieben

Wer behautet das ????

Wo stehr das ????

Dietmar

Einfach mal die ADR lesen....bei der Einfuhr/Verbringung gelten übrigens noch ein paar Erschwernisse mehr, die beim innerdeutschen Verkehr nicht zu beachten sind...

Zugelassene Gebindegrössen erfährst Du bei der BAM....

Muni

Geschrieben

Ist es nicht so, dass eine Zulassung der größeren Dosen automatisch auch für Deutschland gilt, selbst wenn sie nach der BAM nicht zugelassen sind? Schließlich hinkt das deutsch Recht hier ja ewig hinter EU Recht her.

Meiner Meinung nach sind die neuen Preise in Deutschland der Versuch des Handles (wobei eher Großhandle) auch noch das Wiederladen zu zerstören.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Ist es nicht so, dass eine Zulassung der größeren Dosen automatisch auch für Deutschland gilt, selbst wenn sie nach der BAM nicht zugelassen sind? Schließlich hinkt das deutsch Recht hier ja ewig hinter EU Recht her.

Meiner Meinung nach sind die neuen Preise in Deutschland der Versuch des Handles (wobei eher Großhandle) auch noch das Wiederladen zu zerstören.

Gruß

Makalu

Da würde ich mich nur drauf verlassen, wenn es zum Gebinde mit CE-Kennzeichen - welches außerhalb von Deutschland erwoben worden ist - eine deutschsprachige Übersetzung gibt.

Gruß

Jeo

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.