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IGNORED

Versand nach Italien


Duncan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

auf was muss ich beim Versand einer Sport-LuPi nach Italien achten???

Ital. Waffenrecht ???

Zoll???

Oder einfach wie das innerhalb Deutschland auch geregelt wird

- ist ja schlieslich EU - zu irgendwas muss die doch mal gut sein.

Vielen Dank.

Duncan

Geschrieben

Haben wir zwar schon x mal durchgekaut, aber gerne nochmals die Eckpunkte:

Falls es eine WBK-pflichtige Lupi sein sollte:

1. Erwerber besorgt sich "Einfuhrgenehmigung" bzw. vorherige Zustimmung in Italien und schickt eine Fertigung davon zu Dir.

2. Du beantragst bei Deiner Waffenbehörde mit dieser eine Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG. Wenn Du diese hast, kannst Du das Teil auf die Reise schicken... (und Deine WBK an die Waffenbehörde zum Austrag der Waffe)

Das Verbringen von wbk-freien Lupi ist nach deutschem Recht erlaubnisfrei !

Geschrieben

Haben wir zwar schon x mal durchgekaut, aber gerne nochmals die Eckpunkte:

Falls es eine WBK-pflichtige Lupi sein sollte:

1. Erwerber besorgt sich "Einfuhrgenehmigung" bzw. vorherige Zustimmung in Italien und schickt eine Fertigung davon zu Dir.

2. Du beantragst bei Deiner Waffenbehörde mit dieser eine Verbringungserlaubnis nach § 31 Abs. 1 WaffG. Wenn Du diese hast, kannst Du das Teil auf die Reise schicken... (und Deine WBK an die Waffenbehörde zum Austrag der Waffe)

Das Verbringen von wbk-freien Lupi ist nach deutschem Recht erlaubnisfrei !

nein nein nix mit Erlaubnispflichtig, so ganz normal frei ab 18 -

also einfach rein in Paket, frankieren und ab, genau wie Oma Friedas Socken (obwohl die wirklich gefährlich wären)???

Geschrieben

Halt, nicht so schnell Duncan!

Ob eine Luftpistole (oder Luftgewehr) in Italien der italienischen(!, die deutsche WBK nuetzt nichts) WBK-Pflicht untersteht oder WBK-frei ist, entscheidet die Muendungsenergie.

Bis 7,5 Joule WBK-frei. Ab 7,5 Joule WBK-pflichtig. Demnach muesste das F im Fuenfeck vollkommen ausreichen.

Bei italienischen Gesetze, vorallem Waffengesetze ist aber der Konjunktiv leider immer Pflicht!

Diese simple Regelung gilt jedoch nur fuer in Italien erworbene Luftwaffen.

Da in Italien aber nur Waffen (auch Luftwaffen), die der Gesetzgeber mit einer eigenen Katalogationsnummer im Landeskatalog erfasst, gestattet sind, koenntest Du bei der legalen Einfuhr (d.h. Zoll ok) dennoch Probleme bekommen, da in Deutschland erworbene Luftwaffen sicherlich nicht die italienische Katalogationsnummer werden aufweisen koennen.

Lass Dir auf alle Faelle das Procedere vom (fuer die Waffenerwerbscheine) zustaendigen (Polizei-)Amt der Gemeinde, in der Du die Waffe aufbewahren moechtest (muss nicht unbedingt die Wohnsitzgemeinde sein), schriftlich! bestaetigen.

Ich weiss, es klingt kompliziert, ist es auch.

Denk dran, in Italien sind schon etliche Pilzsammler und Wanderer wegen des blossen Klimperns von 7,62Nato-Huelsen, die sie bei ihren Streifzuegen durch die Waelder in die Hosentaschen einsteckten, wortwoertlich in den Knast gewandert!!!

Gruss, libertyswiss.

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