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IGNORED

lange auser gefecht und die pulvermenge


peter becker

Empfohlene Beiträge

hallo

ich war ja bisher 15 monate auser gefecht (siehe mein tread in allgemein)

wie sieht es jetzt eigentlich aus,wenn ich meinen "pulverschein" verlängern muss.

kann mir der sachbearbeiter die mengen kürzen,da ich ja bedingt durch meine lange klinksodysee

nur "kleinstmengen" verbraucht habe.

viele grüsse

peter

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Gast God of Hellfire

hallo

ich war ja bisher 15 monate auser gefecht (siehe mein tread in allgemein)

wie sieht es jetzt eigentlich aus,wenn ich meinen "pulverschein" verlängern muss.

kann mir der sachbearbeiter die mengen kürzen,da ich ja bedingt durch meine lange klinksodysee

nur "kleinstmengen" verbraucht habe.

viele grüsse

peter

...würde ihn darauf hinweisen, warum Du Dein Hobby solange nicht ausüben konntest. Du hast ja im Zweifelsfall auch Belege dafür.

Gruß

GOH

PS

auch von mir gute Besserung.

:)

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...würde ihn darauf hinweisen, warum Du Dein Hobby solange nicht ausüben konntest. Du hast ja im Zweifelsfall auch Belege dafür.

Gruß

GOH

PS

auch von mir gute Besserung.

:)

ja, danke, ich denke ja auch ,dass ich mit diesem argument richtig liege, der sachbearbeiter kennt mich

ja nun auch schon ein paar jährchen und hat auch einen teil meiner geschichte mitbekommen.

viele grüsse

peter

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Gast God of Hellfire

ja, danke, ich denke ja auch ,dass ich mit diesem argument richtig liege, der sachbearbeiter kennt mich

ja nun auch schon ein paar jährchen und hat auch einen teil meiner geschichte mitbekommen.

viele grüsse

peter

...wenn Dein Sachbearbeiter das so handhabt wie unserer und seinen Verstand benutzt, dann sehe ich da kein Problem.

:)

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...wenn Dein Sachbearbeiter das so handhabt wie unserer und seinen Verstand benutzt, dann sehe ich da kein Problem.

:)

Sehe ich genauso.

Wenn einer neu ist und keine Ahnung hat was er braucht macht unser SB immer 10 Kilo. ;)

Ich habe auch beim ERSTantrag ausgerechnet dass ich 15 Kilo brauche und habe es daher auch bekommen.

Genauso kannst Du jetzt erklären warum Du zwischenzeitlich weniger gebraucht hast.

PS: Bei uns in Bayern könntest Du den Schein jetzt verlängern lassen und die Restmenge stehen lassen (sofern sie denn weitere 5 Jahre reicht.)

Wäre BILLIGER :s75:

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Zum Glück

Hat alles Vor- und Nachteile. Wie alles im Leben ;)

Die Gebühren (Rahmengebühren) werden ja u.a. nach dem "wirtschaftlichen Vorteil" berechnet.

Wenn ich nun keine Höchstmenge habe und der SB dafür annimmt ich verbrauche 50 Kilo und danach die Gebühren berechnet passt mir das auch nicht ;)

Umgekehrt, wenn Peter nun noch 10 Kilo "offen" hat und sie würden ihm reichen wäre die Verlängerung ohne neue Menge zum Spottpreis zu haben :s75:

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Gast God of Hellfire

Hat alles Vor- und Nachteile. Wie alles im Leben ;)

Die Gebühren (Rahmengebühren) werden ja u.a. nach dem "wirtschaftlichen Vorteil" berechnet.

Wenn ich nun keine Höchstmenge habe und der SB dafür annimmt ich verbrauche 50 Kilo und danach die Gebühren berechnet passt mir das auch nicht ;)

Umgekehrt, wenn Peter nun noch 10 Kilo "offen" hat und sie würden ihm reichen wäre die Verlängerung ohne neue Menge zum Spottpreis zu haben :s75:

...legen die Gebühren sich bei Euch anhand der einzutragenen fest? Ist ja strange.

Bei uns kostet es 60 Euro, egal ob 10 oder 50 Kilo.

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...legen die Gebühren sich bei Euch anhand der einzutragenen fest? Ist ja strange.

Bei uns kostet es 60 Euro, egal ob 10 oder 50 Kilo.

Zu 1 ja

Zu 2 15 Kilo (MEIN Bedarf) kosten wesentlich weniger. :icon14:

GENAU weiss ich es nicht mehr. Bin nächstes Jahr auch wieder dran.

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Einkaufs-Mengenvorschriften im §27 :gaga:

Da hat man uns schon in der Sachkunde zum §27 darauf hingewiesen (gemacht Mitte 2004) das in dass Feld benötigte Menge immer OHNE einzutrage ist. Und alles andere soll man nicht akzeptieren :gutidee:

Woher weis ich wieviel Pulver ich in 5 Jahren brauche ?

Die einzige Mengenbeschränkung die eingetragen ist, ist die Lagermenge mit 3kg was ja auch ok ist.

Das beste ist aber noch meine Wiederladegenehmigung. Hab die Einschränkung im §27 das ich nur Munition für Waffen mit gezogenen Läufen wiederladen darf. Hab zwar einige Waffen aber alle in den Kalibern .22 oder 12/70-76 :00000733:

Dafür haben wir eine sehr nette SBerin die einen 3 Monate vor Ablauf des §27 anschreibt und einen auf die bald fällige Verlängerung aufmerksam macht :s82:

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Geht es nur mir so oder habt ihr nicht auch ein riesen Problem mit dieser Mengenbegrenzung. Prinzipiell kann in der Erlaubnis doch eine Tonne Pulver zum Erwerb freigegeben sein. Das Sprengstoffgesetz reglementert in Hinsich auf die Aufbewahrung und den Transport doch ohnehin jeden Erlaubnisinhaber nach §27 SprengstoffG.

Meine Behörde hat sich zumindest zu dem Kompromiss hinreißen lassen, jedem Erlaubnisinhaber die Mengen bei Ausschöpfung vor Ablauf der 5-Jahresfrist kostenfrei zu erweitern.

Kann ich den Sinn der Gesamtmengenbegrenzung nur nicht erkennen? :confused:

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Kann ich den Sinn der Gesamtmengenbegrenzung nur nicht erkennen? :confused:

Überspitzt formuliert geht's wohl drum, dem Sportschützen und Wiederlader zum einen die Ausübung des Hobbies so schwer wie nur möglich zu machen, zum andren eben Geld ins Kässchen zu holen.

Ist die ursprünglich eingetragene Menge vor Ablauf der 5 Jahre verbraucht wird ja "problemlos" die Menge erhöht - kostet halt nur was.

Ich hab auch das Glück, daß in BaWü keine Menge eingeschränkt ist/wird .... :D

Viele Grüße,

Ingo

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