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IGNORED

Jagdwaffe mitnehmen von D nach Österreich ?


rolf123

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

Welcher Jäger hat hier Erfahrung und kann mir kurz was zum rechtlichen sagen.

Ich fahre im Juni nach Österreich in Urlaub.

Da die Aussicht besteht dort mit einem einheimischen Bekannten auf die Jagd zu gehen, möchte ich meine Jagdwaffe von D mit nach AU nehmen.

Was ist rechtlich zu beachten?

Welche zusätzlichen Papiere (außer Jagdschein) wird benötigt?

Gruß

Rolf

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Moin Rolf,

lt Botschaft braucht eine Jäger mit Jagdeinladung für max. 3 LAngwaffen nur den europäischen Feuerwaffen Pass.

Zitat:

Keine Bewilligung benötigen:

Jäger für bis zu drei Schußwaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen, und dafür bestimmte Munition, und

Sportschützen für bis zu drei Schußwaffen und dafür bestimmte Munition,

sofern diese Schußwaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und der Betroffene als Anlaß seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung nachweist.

Quelle: http://www.bmaa.gv.at/view.php3?f_id=3043&LNG=de&version=

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