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IGNORED

Alte oder neue Gelbe?


TanteMarta

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also ich habe mal folgende frage. Ich habe vor etwa einem Jahr eine gelbe WBK beantragt, bedürfnis über DSB bescheinigt bekommen. Nun habe ich mitlerweile 2 Waffen eingetragen. Gab auch nie Probleme. Meine Frage nun: zu der Zeit war ja schon die neue Gelbe verfügbar. in meiner steht ein für mich sehr "unsauber" definierter Satz. Man hat bei mir den Standardspruch der Alten durchgestrichen und in amliche Eintragungen folgendes eingetragen:

Diese Waffenbesitzkarte berechtigt den Inhaber, KK-Gewehr sowie Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12 zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben.

Soweit so gut. Wie ist das nun geregelt, kann ich die Umschreiben lassen, oder würde ich darauf eine freie Pistole kriegen. Muss das Amt das überhaupt umschreiben oder geht das so.

Ausstellungsdatum ist 15.03.2005.

Die Einschränkung KK ist ja klar, da noch keine 25.

Mal davon ab das ich die Formulierung eh für sehr schwammig halte, wie verhält sich dass. KK Gewehre schließt ja Repetierer ein, Pistolen jedoch aus oder?

Habe schon diverse Beiträge durchsucht und nichts ähnliches gefunden. Deswegen bitte ich um Hilfe.

Geschrieben
Meine Frage nun: zu der Zeit war ja schon die neue Gelbe verfügbar.

Um's genauer zu sagen: Es gab ausschließlich "neue" Gelbe...

Man hat bei mir den Standardspruch der Alten durchgestrichen und in amliche Eintragungen folgendes eingetragen:

so üblich...

Diese Waffenbesitzkarte berechtigt den Inhaber, KK-Gewehr sowie Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12 zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben.

"Gewehr" ist hier der Knackpunkt und hätte so nicht eingetragen werden dürfen. Laut WaffG §14 heißt es:

Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung

eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

gemeint sind also KW und LW im Kaliber 22.

Soweit so gut. Wie ist das nun geregelt, kann ich die Umschreiben lassen, oder würde ich darauf eine freie Pistole kriegen. Muss das Amt das überhaupt umschreiben oder geht das so.

Frag erst mal freundlich... vielleicht ein Tip/Denkfehler vom SB?

Die Einschränkung KK ist ja klar, da noch keine 25.

...oder noch keine 21...

Mal davon ab das ich die Formulierung eh für sehr schwammig halte, wie verhält sich dass. KK Gewehre schließt ja Repetierer ein, Pistolen jedoch aus oder?

s.o.

Gruß Gromit

Geschrieben

Danke erstmal für die Antwort. Werde das bei meinem SB mal ansprechen, eventuell ist das ja auf dem kleinen Dienstweg möglich. Wie ist das wenn nicht, ich kann ja nicht einfach so eine neue beantragen.

Eine andere Frage die sich mir eben was passiert eigentlich wenn die WBK voll ist?. Sie ist ja Mengenmäßig nicht beschränkt, also müsste ich doch ohne neues Bedürfnis eine Weitere erhalten oder?

Geschrieben
gemeint sind also KW und LW im Kaliber 22.

Da wir uns hier im Bereich der Gelben WBK befinden , sollte man KW präzisieren auf :Einläufige Einzellader KW im Kaliber .22lfB .

Das bedeutet , nach dem Gesetz hat der junge Mann eindeutig das Recht auf eine Freie Pistole - und sollte dieses seinem SB freundlich klar machen :D

Mouche

Geschrieben

War mir halt nur nicht sicher, weil ich immer gelesen habe, wenn man ne alte hat, muss man die neue wieder beantragen.

Da ich ja auch noch den alten Vordruck hatte war ich mir etwas unsicher.

Das heisst, das es im Prinzip eine normal WBK ist, mit der einzigen Einschränkung beim Alter.

Ich frage deswegen, weil ich in einem Verein bin der nur Gewehr schiesst. Ich würde aber gerne über den Tellerrand schauen und freie Pistole schiessen.

Nur hat keiner meiner kameraden eine.

Jetzt würde ich mir gerne eine zulegen und damit beginnen. Der Stand ist dafür auch zugelassen also spricht von der Seite nichts dagegen.

Geschrieben
eventuell ist das ja auf dem kleinen Dienstweg möglich.

immer der beste Weg! Und wenn sie nicht wollen, so poste hier einfach nochmal :)

Gelben WBK befinden , sollte man KW präzisieren auf :Einläufige Einzellader KW im Kaliber .22lfB

Stimmt natürlich :icon14:

Gruß Gromit

Geschrieben

immer der beste Weg! Und wenn sie nicht wollen, so poste hier einfach nochmal :)

Stimmt natürlich :icon14:

Gruß Gromit

Gutwerde das mal probieren, wollte nur vorher wissen was Tacheless ist. Nicht das ich von denen was will, was gar nicht rechtens ist.

PS: Das mit Einzellader war klar.

deswegen sagteich Schwammig. Weil KK Gewehr schliest für mich z.B. Selbstlader mit ein.

Hatte darauf mal meinen Sachbearbeitder (in Vertretung ) angesprochen.

Der Sagte: Wenn der Händler ihnen keine Selbstlader verkaufen will, schicken sie ihn zu mir.!!

Naja auf ne gelbe?

Geschrieben

Ich frage deswegen, weil ich in einem Verein bin der nur Gewehr schiesst. Ich würde aber gerne über den Tellerrand schauen und freie Pistole schiessen.

Nur hat keiner meiner kameraden eine.

Jetzt würde ich mir gerne eine zulegen und damit beginnen. Der Stand ist dafür auch zugelassen also spricht von der Seite nichts dagegen.

Also mit der "Freien" das Pistolenschießen (stehend frei mit einer Hand) zu erlernen ist imho schon ziemlich heftig.

Versteh mich nicht falsch, ich gönn jedem jede Plempe die er hat, nur solltest Du es bitte irgendwo mal probieren bevor Du dir eine eigene "Freie" zulegst. Nicht umsonst nennt man die Freie Pistole auch die Königsdisziplin. Hier ist am Anfang der Frust sicher sehr hoch, insbesondere dann, wenn Du vorher noch nie Pistole geschossen hast, Du schnell die Lust verlierst und die Plempe dann nur mit Verlust verhögert werden kann. Steinigt mich, aber hier pledier ich schon erstmal mit Lupi ein vernünftiges Gerüst zu schaffen, bevor man sich an die Freie wagt. :gutidee:

Gruß Usta

Geschrieben

Hast vollkommen Recht Usta - nix Steinigen - Beifall und Zustimmung :appl:

Lupi und dann Freie und Perkussionspistole :icon14::icon14: - DAS ist der Weg zum Erfolg !

Mit einer FP anzufangen ohne jedes Vortraining mit LuPi erfordert eisernen Durchhaltewillen B) !

Mouche

Geschrieben

Hast vollkommen Recht Usta - nix Steinigen - Beifall und Zustimmung :appl:

Lupi und dann Freie und Perkussionspistole :icon14::icon14: - DAS ist der Weg zum Erfolg !

Mit einer FP anzufangen ohne jedes Vortraining mit LuPi erfordert eisernen Durchhaltewillen B) !

Mouche

Also um das mal zu vervollständigen:

Ich habe schon sehr lange Lupi geschossen. Freie Pistole habe ich in meinem zweitverein auch schon geschossen. Nur ist diese nicht Verfügbar, da das Mitglied nicht regelmäßig da ist. Also ich bin mir der Schwierigkeit des schiessens bewusst. Noch dazu schiße ich in einer RK Dienstpistole, also bin ich mit Kurzwaffen ansich einigermaßen vertraut.

Deswegen meine anfrage. Nur wenn man Regelmäßig trainieren will und nichteinmal Vereinswaffen da sind, ist das schlecht.

Ich verstehe aber deine einwände vollund ganz. Das Pistole schießen mit der freien Waffe erlernen zu wollen ist schlicht und einfach sehr schwer.

Geschrieben

Wenn es so ist - dann hast Du alle Voraussetzung zum Erfolg :icon14:

Ich wünsch Dir viel Spaß und viel Erfolg - und ein gutes Händchen bei der Auswahl Deiner FP.

Ich hab mir keine Russin gekauft , wie ca. 95 % aller FP Schützen , ich hab eine Weile rumgesucht und rumprobiert - und bin bei der Steyr gelandet :gutidee: .

Versuch , die mal irgendwo Probe zu schießen - also ich bin immer noch begeistert :)

Gruß Mouche

Geschrieben

Wenn es so ist - dann hast Du alle Voraussetzung zum Erfolg :icon14:

Ich wünsch Dir viel Spaß und viel Erfolg - und ein gutes Händchen bei der Auswahl Deiner FP.

Ich hab mir keine Russin gekauft , wie ca. 95 % aller FP Schützen , ich hab eine Weile rumgesucht und rumprobiert - und bin bei der Steyr gelandet :gutidee: .

Versuch , die mal irgendwo Probe zu schießen - also ich bin immer noch begeistert :)

Gruß Mouche

was hat dir an einer Russin nicht gefallen?

Geschrieben

was hat dir an einer Russin nicht gefallen?

Ich kann es nicht genau sagen ;) .

Ich hätte durchaus mit einer Russin leben können (also ich rede hier von FREIEN PISTOLEN :s82: ) -

ich hab ja auch nicht gesagt , daß mir irgendwas nicht gefallen hat :rolleyes: sondern nur, daß ich mir keine gekauft habe,

Ich hab die TOZ , diese andere Russin Tula MC 55 - 1 , eine ältere Hämmerli ,eine Pfuff und eben die Steyr geschossen . Das erhebt keinen Anspruch auf irgend eine objektive "Marktübersicht" aber das war es eben , wo ich dran kam .

Mit der TOZ hätte ich leben können - die Steyr hat mich begeistert - u.a. auch , weil ich sie auf den ersten Blick derart unmöglich aussehend fand , daß es schon wieder interessant war :lol: .

Überzeugt hat dann aber die Technik - vor allen Dingen der Abzug und das Gefühl in der Hand :icon14: !

Gruß Mouche

Geschrieben

Werde wenn dann mit der WBK alles geklärt ist mal bei Allermann anklopfen, da kann man soweit ich weiss probeschiessen.

Ich denke gerade bei der freien Pistole ist es sehr wichtig das einem die Waffe "liegt" Ich denke technische Daten und erfolge anderer mit einer bestimmten Waffe sind keine Garantie das einem die Waffe liegt.

Geschrieben

Allerman ist ne gute Adresse für FP :icon14: .

Auch ansonsten hast Du Recht - FP ist fast noch mehr Gefühlssache als viele andere Waffen !

Und nie vergessen : Verschiedene Muni testen ! Die Teuerste muß nicht die Beste sein :rolleyes:

Gut Schuß

Mouche

Geschrieben

Ich kann es nicht genau sagen ;) .

Ich hätte durchaus mit einer Russin leben können (also ich rede hier von FREIEN PISTOLEN -

ich hab ja auch nicht gesagt , daß mir irgendwas nicht gefallen hat :rolleyes: sondern nur, daß ich mir keine gekauft habe,

Ich hab die TOZ , diese andere Russin Tula MC 55 - 1 , eine ältere Hämmerli ,eine Pfuff und eben die Steyr geschossen . Das erhebt keinen Anspruch auf irgend eine objektive "Marktübersicht" aber das war es eben , wo ich dran kam .

Mit der TOZ hätte ich leben können - die Steyr hat mich begeistert - u.a. auch , weil ich sie auf den ersten Blick derart unmöglich aussehend fand , daß es schon wieder interessant war :lol: .

Überzeugt hat dann aber die Technik - vor allen Dingen der Abzug und das Gefühl in der Hand :icon14: !

Gruß Mouche

stimmt, vom Design super :s75: , aber beim Schießen reagiert sie mir zu empfindlich, deshalb bin ich bei meiner Toz geblieben.

Geschrieben

So habe nun mit meinem Sachbearbeiter telefonisch die Sache geklärt. Leider nicht zu meiner zufriedenheit. Angeblich hat das Land Niedersachsen eine Weisung rausgegeben, das nur die Waffen eingetragen werden, die im bedürfnis erwähnt werden. Auf meine frage, wo ich das nachlesen kann, da meinte er, das das eine interne Weisung des Landes an die Waffen Behörden sei.

Was mich jetzt stutzig macht, das ich ein Bedürnis für KK Einzellader abgegeben habe, und trotzdem Einzelladerlangwaffen bis Kaliber 12 erwerben darf. :peinlich:

Wie ist es nun Wirklich, hat da schonmal jemand was von diesem erlass gehört?

Das kommt mir alles etwas komisch vor, vor allem schien er sich selber nicht sicher zu sein.

Nun soll ich meinen Verband bemühen ein neues Bedürnis auszustellen, das man das ändern kann.

Geschrieben

So habe nun mit meinem Sachbearbeiter telefonisch die Sache geklärt. Leider nicht zu meiner zufriedenheit. Angeblich hat das Land Niedersachsen eine Weisung rausgegeben, das nur die Waffen eingetragen werden, die im bedürfnis erwähnt werden. Auf meine frage, wo ich das nachlesen kann, da meinte er, das das eine interne Weisung des Landes an die Waffen Behörden sei.

Was mich jetzt stutzig macht, das ich ein Bedürnis für KK Einzellader abgegeben habe, und trotzdem Einzelladerlangwaffen bis Kaliber 12 erwerben darf. :peinlich:

Wie ist es nun Wirklich, hat da schonmal jemand was von diesem erlass gehört?

Das kommt mir alles etwas komisch vor, vor allem schien er sich selber nicht sicher zu sein.

Nun soll ich meinen Verband bemühen ein neues Bedürnis auszustellen, das man das ändern kann.

Das Problem haben wir mit dem BdMP auch. Da es keine Disziplin "Freie Pistole" gibt, wird das auch nicht befürwortet. :angry2: Somit wird die gelbe WBK auf alles mögliche und machbare ausgestellt, bis auf die "FP" - Das mit den Einzellader Langwaffen mit glatten Läufen Kal. 12 oder kleiner war sicher ein Versehen, ist aber durch die Gesetzeslage abgedeckt. Würde ich nicht drauf rumreiten. :bud:

Sonnigen Tag noch, Willi ;)

Geschrieben

Das Problem haben wir mit dem BdMP auch. Da es keine Disziplin "Freie Pistole" gibt, wird das auch nicht befürwortet. :angry2: Somit wird die gelbe WBK auf alles mögliche und machbare ausgestellt, bis auf die "FP" - Das mit den Einzellader Langwaffen mit glatten Läufen Kal. 12 oder kleiner war sicher ein Versehen, ist aber durch die Gesetzeslage abgedeckt. Würde ich nicht drauf rumreiten. :bud:

Sonnigen Tag noch, Willi ;)

Naja gut aber das ist ja noch etwas anderes, mein Verband ist der DSB und der schießt die. Problem ist, das ich die im rahmen eines anderen Vereins schießen wollte, da in unserem verein nichts dergleichen geschossen wird.

Deswegen wird das mit dem bedürfnis schwer, da der 1. Vorsitzende meines wissens unterschreiben muss bevor das ding zum Verband geht.

Blöd nur das der das nicht machen wird, da der Verein mit Kurzwaffen nix am Hut haben will.

Aber nach allem was ich hier sonst gelesen habe, bin ich der Auffassung, das dieser erlass nicht existent ist.

Geschrieben

Hallo TanteMarta2907

von solchen Einschränkungen steht doch nichts im WaffG. Auch die VO sagt nichts dazu. Also, gib doch deinen Antrag für die Gelbe WBK ab. Wenn dann anschließend Einschränkungen drauf sind, legst du Widerspruch ein und falls deine Behörde das mit irgendwelchen obskuren Begründungen abweist, mußt du vors VG. Das ist der Weg. Das Gesetz ist auf deiner Seite.

Steven

Geschrieben

Hallo TanteMarta2907

von solchen Einschränkungen steht doch nichts im WaffG. Auch die VO sagt nichts dazu. Also, gib doch deinen Antrag für die Gelbe WBK ab. Wenn dann anschließend Einschränkungen drauf sind, legst du Widerspruch ein und falls deine Behörde das mit irgendwelchen obskuren Begründungen abweist, mußt du vors VG. Das ist der Weg. Das Gesetz ist auf deiner Seite.

Steven

Hier irrst Du m.E. In § 14 steht in Abs. 2 eindeutig, daß Sportschützen

1)Mitglieder eines Schießsportverbandes sein müssen

2) die zu erwerbende Waffe für eine Disziplin zugelassen und erforderlich sein muß

erst in Absatz 4 steht dann, was alles auf die gelbe WBK erworben werden darf.

Ich lese das so, daß du nicht den Unterabschnitt 4 ohne Berücksichtigung der oberen Abschnitte für dich beanspruchen kannst.

Zweiter Einwand: Der SB wird das eintragen, was Du beantragst. Wenn der Verband oder Verein einen Teil ausklammert und nicht befürwortet (der Antrag besteht ja aus zwei Teilen, Antrag und Befürwortung) - dann wird deinem Antrag entsprochen. Dagegen kannst du auch nicht klagen.

Gruß, willi

Geschrieben

Hallo Willi

1. Vollkommen richtig

2. mag so sein. Wird wahrscheinlich mal von einem Gericht geklärt werden müssen. Trifft aber auf den vorliegenden Fall nicht zu.

Auch habe ich nichts davon gelesen, daß der Verband nur einen einzellader befürwortet hat und die anderen Teile Ausdrücklich von der Befürwortung ausschließt. Es wurde mit der Befürwortung einer Einzelladerlangwaffe eine Gelbe WBK nach § 14 Abs. 4 beantragt. Also steht ihm eine Gelbe WBK nach § 14 Abs 4 ohne Einschränkung zu. Alles andere steht nicht im Gesetz und ist daher ohne Grundlage.

Steven

Hallo

ich habe mir noch mal den Anfangsthreat durchgelesen.

Da die neue Gelbe WBK schon Anfang 2005 Ausgestellt wurde und die Einschränkungen nicht angegriffen wurden, ist ein Widerspruch natürlich nicht mehr möglich. Also neues Bedürfnis für eine der in der neuen Gelben WBK angegebenen Waffen vom Verband ausstellen lassen und neue Gelbe WBK beantragen. Ansonsten das Prozedere wie beschrieben.

Steven

Geschrieben

Hallo Willi

1. Vollkommen richtig

2. mag so sein. Wird wahrscheinlich mal von einem Gericht geklärt werden müssen. Trifft aber auf den vorliegenden Fall nicht zu.

Auch habe ich nichts davon gelesen, daß der Verband nur einen einzellader befürwortet hat und die anderen Teile Ausdrücklich von der Befürwortung ausschließt. Es wurde mit der Befürwortung einer Einzelladerlangwaffe eine Gelbe WBK nach § 14 Abs. 4 beantragt. Also steht ihm eine Gelbe WBK nach § 14 Abs 4 ohne Einschränkung zu. Alles andere steht nicht im Gesetz und ist daher ohne Grundlage.

Steven

Vielleicht werden wir das nie erfahren. Oder was kann uns TanteMartha dazu sagen?

Geschrieben

Vielleicht werden wir das nie erfahren. Oder was kann uns TanteMartha dazu sagen?

Hm Ja ich wüsste es auch gerne, was mich wundert, das er explizit von einem Erlass des Landes Liedersachsen Sprach, der es den Behörden nur erlaubt die auf dem Bedürfnis angegebenen Waffen zu erwerben.

Ich dachte immer, wenn man ein Bedürfnis Nachweist, wo meinetwegen drinnsteht, das KK einzellader Befürwortet sind,das dann eine unbeschränkte Gelbe ausgegeben wird.

Mein SB meinte ich soll mir explizit für einzellader Kurzwaffen für Patronenmunition ein Bedürfnis holen.

Leider habe ich absolut eine ahnung ob das so sein soll oder ob das Wunschdenken meines SB ist.

Mein Bedürfnis war kk Einzellader, dann müsste demnach auch nur das in der WBK stehen. und nicht KK Gewehre. Was ja Repetierer mit einschließt.

Hat jemand nen Ahnung wo man mal nachsehen kann ob es so einen Erlass gibt??

Leider habe ich als Auszubildener momentan auch weder Geld noch Zeit mir da einen Anwalt dazuzuholen.

Also explizit ausgeklammert war in dem Bedürfnis nichts.

Eventuell täusche ich mich ja aber geht das nicht gegen den Willen des Gesetzgebers, der wollte doch einen Vereinfachten Erwerb von Deliktsuntypischen Waffen auf Gelbe WBK. Dann Wäre diese ganze Sache ja Quatsch. Welcher Verband stellt denn ein bedürfnis explizit für Einzellader, Repetierer, Glattläufige Einzelladerlangwaffen und einzellader Kurzwaffen aus.

Demnach müsste doch die WBK jedes Sportschützen der nur ein Bedürfnis hat komplett beschnitten sein. Also das will mir alles nicht so ganz klar werden.

Geschrieben

Habe gerade folgendes gefunden, würde doch auf diesen Fall zutreffen oder

Quelle: FWR

Beschränkungen für die Sportschützen-WBK?

Die häufigsten Fragen zur Zeit sind:

* Gilt die Erwerbsbeschränkung von "in der Regel zwei Schußwaffen pro Halbjahr" auch für die Sportschützen-WBK?

* Muß der Verband bei jeder Waffen bestätigen, daß diese nach seiner Sportordnung zugelassen ist?

Die Antwort auf beide Fragen ist nach Auffassung des Forum Waffenrecht ein klares "Nein!". Die juristische Spitzfindigkeit liegt hier darin, daß die Sportschützen-WBK in § 14 Abs. 4 WaffG geregelt ist und die Voraussetzungen wie ein Nachweis über die Sportordnungskonformität der Waffe oder die Erwerbsmengenbeschränkung in § 14 Abs. 2 WaffG geregelt sind. Einige Behörden vertreten nun die Meinung, daß die in Abs. 2 genannten Voraussetzungen selbstverständlich auch für die Sportschützen-WBK aus Abs. 4 gelten würden. Doch dies war vom Gesetzgeber - auch wenn es ihm zur Zeit gerne unterstellt wird - tatsächlich nicht gewollt.

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