Zum Inhalt springen
IGNORED

Europäischen Feuerwaffenpass Durchreise


Manix

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Es ist zwar schon viel geschrieben drüber aber ich blicke nicht mehr ganz durch.

Wenn ich durch Österreich mit dem EFP und WBK Durchreise muß ich mich dann irgendwo noch anmelden ??

Ich fahre nach Ungarn zu meinen Verein ( In Ungarn braucht man keine Einladung als Sportschütze ) bin dort Mitglied und habe einen Vereinsausweis mit Passfoto. Man nehme z.b. ein Repetierer in .308 Win oder M1A in .308 Win

Jetzt die Frage Kaliber in .308 Win ist in Österreich verboten und M1A sowieso kann ich als Durchreisender überhaupt durchfahren ???????

Mein Sachbearbeiter hat gemeint Ursprungsland in der EU ist maßgebend aber andere meinen wieder was anderes.

Was stimmt denn nun hier in der EU ?

Und wie sieht es mit Kurzwaffen aus und wo kann man sich notfalls behördlich informieren ?

Danke im Voraus für kompetente Antworten.

Geschrieben

.308 Win ist bei uns definitiv NICHT verboten. Ledigich die Italiener haben da einige Vorbehalte gegenüber "militärischen" Kalibern.

Wie das mit der Durchreise bezüglich M1 aussieht, weiß ich zwar nicht, kann mir aber keine Probleme vorstellen.

Gruß, Lion

Geschrieben

.308 Win ist bei uns definitiv NICHT verboten. Ledigich die Italiener haben da einige Vorbehalte gegenüber "militärischen" Kalibern.

Wie das mit der Durchreise bezüglich M1 aussieht, weiß ich zwar nicht, kann mir aber keine Probleme vorstellen.

Gruß, Lion

:dirol: Hallo

Danke Lion für Aufklärung in Sachen .308 Win. Dann kanns ja losgehen aber mit HA M1A müsste man noch genauer wissen wie der Sachverhalt ist. Wo bleiben die HA Fraeks hier ?

Gruß :aug:

Geschrieben

also so einfach ist es leider alles nicht. Die 308 ist außer in Spanien nirgends verboten, auch in Italien nicht. Das Problem mit Österreich ist aber, dass die möglicherweise das M1A als Kriegswaffe einstufen und es dadurch mehr oder weniger verboten ist. Ich denke, dass kann mit Österreich das größte Problem sein. Ansonsten gilt immer das, was in dem Land gültig ist, in dem man dich kontrolliert.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Auszug aus unserem Erlaß zum Waffengesetz vom 1.1.2005.:

(2) Mitglieder deutscher traditioneller Schützenvereinigungen sowie deutscher

Sportschützenvereine dürfen Schusswaffen und Munition im Sinne des Absatzes 1 in das

Gebiet der Republik Österreich mitnehmen und dort besitzen, wenn sie - soweit

erforderlich - die deutsche Besitzerlaubnis und den Grund der Reise durch Vorlage

einer Einladung oder Anmeldung zur Teilnahme an einer Traditions- oder einer

Schießsportveranstaltung in der Republik Österreich glaubhaft machen können.

(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Dokumente und Nachweise sind den jeweils

zuständigen Behörden und Organen auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.

1. Abs. 1 nennt jene Waffen, die auf Grund dieses Abkommens in den jeweils anderen

Hoheitsbereich mitgenommen werden dürfen.

Es sind dies:

Lange Repetierfeuerwaffen, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist (Kat. B 6 der Richtlinie

91/477/EWG)

Sonstige lange Repetierfeuerwaffen (Kat. C 1 der RL 91/477/EWG ), ausgenommen Pump-

Guns

Lange Einzellader-Feuerwaffen mit gezogenem Lauf/gezogenen Läufen (Kat. C 2 der RL

91/477/EWG)

Lange Einzellader-Feuerwaffen mit glattem Lauf/glatten Läufen (Kat. D der RL 91/477/EWG)

Druckluft-, Federdruck-; und CO2- Waffen

Da meines wissens das M1A als Kriegsmaterial (Kat. A) in Österreich eingestuft ist, wird eine legale Mitnahme zu einem Bewerb nicht möglich sein.

Fahrkarte

Geschrieben

BETRIFFT M1 = KRIEGSMATERIAL

;) lieber @manix - gute nachricht: laut auskunft eines lieben freundes bei der BPD-Wien schauts so aus: zuständig für diese dinge ist die abteilung III/3 im innenministerium, 1014 wien, minoritenplatz 9. du kannst entweder über die österreichische botschaft oder direkt beim ministerium den antrag auf ein-aus-durchfuhr stellen - mit allen erforderlichen kopien (besitz, einladung zum bewerb, was weiß ich noch alles) - botschaft weiß das vielleicht.

das BMI wird dann auf grund der unterlagen - im einvernehmen mit außen- und BMLV - die durchfuhr genehmigen.

ABER BITTE, FRAG MICH NICHT, WIE LANG DAS DAUERT!!!!!!!!!!!!!!!!???????????????????

:tease: cochise

achja ps: nicht angemeldete durchfuhr - bei der man erwischt wird - beschlagnahme des M1 und schwedische gardinen......... :crazy:

Geschrieben

Erstmal Danke für die Hinweiße und Warnungen !

Die M1A wird dann eben zu Hause bleiben müssen !

Oder ich werde mir eine Sondergenehmigung erlassen, mal sehen ob sich das alles überhaupt lohnt.

Vielleicht tut sich ja was in Sachen Hamonisierung in der EU oder ist es der Sinn der EU nur das ich mein Abrbeitsplatz dauerhaft verliere ???

Aber was nicht geht, geht eben nicht. So das wars.

Gruß :dirol:

Geschrieben

Erstmal Danke für die Hinweiße und Warnungen !

Die M1A wird dann eben zu Hause bleiben müssen !

Oder ich werde mir eine Sondergenehmigung erlassen, mal sehen ob sich das alles überhaupt lohnt.

Vielleicht tut sich ja was in Sachen Hamonisierung in der EU oder ist es der Sinn der EU nur das ich mein Abrbeitsplatz dauerhaft verliere ???

Aber was nicht geht, geht eben nicht. So das wars.

Gruß :dirol:

frag einfach beim ministerium schriftlich an - das wird der vernünftigste weg sein. tut leid, dass ö ein bissi eigenartig ist - aber die ungarn haben schon eine sehr schöne autobahn gebaut und in der tschechei kommt man auch gut voran - also ev umweg machen!

gruß :wacko: cochise

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.