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IGNORED

Vorgehen gegen 2/6 auf neu gelb sinnvoll?


Gast micha670

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

habe sie endlich bekommen :) Die neue gelbe WBK. Nicht ohne den Hinweis des SBs, daß nur 2 Waffen pro Halbjahr eingetragen werden, Diskussion sinnlos. Hab ich mir dann auch direkt gespart :)

OK, ich stelle mir jetzt folgende Frage:

Wenn mir der Eintrag der dritten Waffe verweigert wird (schriftlich) und ich dann rechtlich dagegen vorgehe, wird dieser Vorgang weit über 6 Monate dauern. Wenn ich dann nach 6 Monaten die Waffe eingetragen bekomme, ist der Widerspruch gegenstandslos. Mein Ziel ist natürlich die dritte Waffe asap eingetragen zu bekommen. Schiesse ich mir also mit einem Widerspruch nicht selbst ins Knie? Oder sollte ich nur zum Zweck des Widerspruchs eine Waffe eintragen lassen, die ich die nächsten 12-24 Monate (geschätzte Prozeßlaufzeit) sowieso nicht benötige. Wäre ja wohl etwas übertrieben oder? Ausserdem könnte ich vom neunen WaffG oder der WaffVwV rechts überholt werden. Ich stehe also vor der Frage: Nachgeben, keinen Aufwand und Ärger haben und 2/6 eben schlucken oder für uns alle exemplarisch in den "Krieg" mit der Behörde ziehen um am Ende bedingt erfolgreich zu sein.

Hat hier jemand Erfahrung was nach einem Widerspruch etc. passiert und wie die Laufzeiten sind? Das FWR konnte mir hier leider nichts zu sagen (ja, ich bin Mitglied :)

Wie ist eure Meinung dazu? Was würdet ihr tun ?

Gruß

Micha

Geschrieben

Hallo Micha,

in welchem Bundesland wohnst Du?

Also in Bayern sind schon zwei Klagen zu gunsten der Kläger (Sportschützen) ausgegangen.

In Baden Württemberg sieht es so aus, das eine Klage abgewiesen wurde.

Es gibt aber auch Sonderausnahmen.

Also ich würde das ganz einfach so machen.

Kaufe eine Waffe, las Dir dies vom Verkäufer (Händler) bescheinigen. Dann gehst Du zum Amt. In der Regel wird Dir die Waffe eingetragen. Das 2/6 bleibt jedoch bestehen. Es wird einfach auf die laufende Zeit eingerechnet. D.h. Wenn Du im nächsten Halbjahr wieder etwas kaufen möchtest, so bist Du dann hier auf eine Waffe beschränkt, bis der Zeitraum ausgeschöpft ist. (Hier stelle ich mir jedoch die Frage, wie oft kommt das denn vor? So viele Waffen kaufe ich mir in dieser Zeit sicherlich nicht. Und wenn, dann muß ich mir eben eine Rote WBK mit allem drum und dran ausstellen lassen -- ist zwar nicht gerade billig und schnell erledigt, aber ich kann mir dann eine Sammlung zulegen -- voraussetzung hier natürlich begrenzt auf einen Bereich)

tschau

gassi

Geschrieben

Wenn mir der Eintrag der dritten Waffe verweigert wird (schriftlich) und ich dann rechtlich dagegen vorgehe, wird dieser Vorgang weit über 6 Monate dauern. Wenn ich dann nach 6 Monaten die Waffe eingetragen bekomme, ist der Widerspruch gegenstandslos. Mein Ziel ist natürlich die dritte Waffe asap eingetragen zu bekommen.

Gruß

Micha

Jede Diskussion vor dem 7.4. ist eigentlich überflüssig. In der WaffGVwV ist die 2/6 Regelung ganz eindeutig drin. Wenn das beschlossen wird, gibt es mangels Auslegungsfreiheit sicher kein Urteil mehr zu Gunsten der Waffenbesitzer. Der Klageweg ist meist sehr lang und kostenintensiv. Ob sich das lohnt - zumal wenn der Gesetzgeber die Unklarheit beseitigt (auch wenn es m.E. falsch ist) mag jeder selbst überlegen.

Gruß

Aba

Geschrieben

Wenn mir der Eintrag der dritten Waffe verweigert wird (schriftlich) und ich dann rechtlich dagegen vorgehe, wird dieser Vorgang weit über 6 Monate dauern. Wenn ich dann nach 6 Monaten die Waffe eingetragen bekomme, ist der Widerspruch gegenstandslos. Mein Ziel ist natürlich die dritte Waffe asap eingetragen zu bekommen.

Gruß

Micha

Jede Diskussion vor dem 7.4. ist eigentlich überflüssig. In der WaffGVwV ist die 2/6 Regelung ganz eindeutig drin. Wenn das beschlossen wird, gibt es mangels Auslegungsfreiheit sicher kein Urteil mehr zu Gunsten der Waffenbesitzer. Der Klageweg ist meist sehr lang und kostenintensiv. Ob sich das lohnt - zumal wenn der Gesetzgeber die Unklarheit beseitigt (auch wenn es m.E. falsch ist) mag jeder selbst überlegen.

Gruß

Aba

Ob allerdings die VwV in diesem (Knack-)Punkt den -zugegebenermassen von hinten durch die Brust

formulierten- Gesetzestext, sowie den "Willen des Gesetzgebers" (s. Bundestagsprotokoll) einengen

kann, wird m.E. sicher zu Klagen bis zur höchsten Instanz führen.

Geschrieben

Was heißt das genau? war es ein mündlicher Hinweis oder ist es explizit auf der WBK so eingetragen?

Mündliche Hinweise sind Schall und Rauch, Geltung hat das nur, wenn's draufsteht (oder es ein Schreiben gibt, das Bescheidcharakter hat). Wenn's in der neuen VwV drinstehen sollte, aber auf Deiner WBK, wäre es bis dahin gestrichen, dann wäre das gültig, was auf der WBK steht...

Wenn Du's also jetzt streichen läßt und sie vergessen's dann zu widerrufen, falls die VwV doch noch in diesem Jahrhundert verabschiedet würde, dann müßten sie Dich wieder mit der WBK einbestellen, um 2/6 wieder in Geltung zu setzen...

Heinrich

Das heisst genau das der SB mir mündlich zweimal (bei Beantragung und bei Abholung) gesagt hat das er

a) 2/6 nicht schriftlich eingetragen wird, er mir aber

b- nur zwei Waffen im halben Jahr einträgt

c) mir bei der dritten Waffe einfach den Stempel verweigert da nach seiner Meinung 2/6 für grün und gelb gleichermaßen gilt und es daher nicht auf der WBK eingetragen werden muß

Dies scheint, zumindest nach anderen Postings, in Hessen so üblich zu sein. Es nützt also nichts 2/6 nicht eingetragen zu haben wenn der SB Waffe Nummer drei einfach nicht einträgt. Ich habe mich aber entschlossen einfach damit zu leben, da in der zu erwartenden WaffVwV 2/6 bestätigt werden wird. Und dann noch einen Prozeß zu führen halte ich für witzlos. Wir werden wohl mal wieder mit einer deutlichen Einschränkung (jaja so relevant ist sie ja nicht und ich kann auch mit 2 Waffen im halben Jahr leben) unseres Hobbies leben müssen. Sorge macht mir nur was da in den nächten Jahren noch kommt. Wie wäre es mit 1/6 oder 1 /12 ? Kalibergrenzen, am Besten nur noch KK... Aber das führt hier zu weit, orakeln kann keiner von uns :)

Gruß

Micha

Geschrieben

Bei der Anwendung von 2/6 auf Neugelb in Hessen handelt es sich lt. meinem SB

um eine Anweisung des Hess. Innenministeriums.

Meiner sagt allerdings auch "IN DER REGEL können nicht mehr als...".

Geschrieben

Bei der Anwendung von 2/6 auf Neugelb in Hessen handelt es sich lt. meinem SB

um eine Anweisung des Hess. Innenministeriums.

Meiner sagt allerdings auch "IN DER REGEL können nicht mehr als...".

Tja das mit in "In der Regel" habe ich auch probiert. Wollte drei Langwaffen eintragen lassen, schiesse immerhin 5 Disziplinen (ok 2 richtig, drei zum Spaß :) und habe die Notwendigkeit für drei Langwaffen eingehend erläutert und um freundliche Auslegung gebeten.

Antwort: Zitat: "In der Regel" heisst juristisch immer"

Hatte schon einen Threat diesbezüglich hier :)

Habe auch gesagt das er mich nach dem Eintrag der drei Waffen 12 Monate lang nicht mehr sieht.

Hat aber alles nix genützt. Ärgert mich zwar, aber dann warte ich halt bis zum Herbst....

Geschrieben

Und? Da macht klagen doch gleich doppelt spaß...

Gruß Gromit

Findest Du? Ich habe leider immer noch keine Ahnung welche Arbeit und welche Erfolgsaussichten das Ganze hätte. Speziell in Hinblick auf die neue WaffVwV. Ausserdem warum soll ich 2 Jahre um den Eintrag einer Waffe prozessieren, den ich nach 6 Monaten ohnehin bekomme. Ich habe (gottseidank) einen Job der mich ziemlich fordert. Da überlege ich es mir dreimal mich mit einem Prozeß zu beschäftigen. In der Zeit kann ich auch an meiner ersten 25 (Scheiben) arbeiten, das macht a) mehr Spaß und ist B) nicht so (potentiell) frustrierend...

Geschrieben

Klagen ist überhaupt nicht aufwendig!

Die ganze Arbeit macht der Anwalt. Dafür wird er doch bezahlt! B)

Da bin ich aber - aus Erfahrung - anderer Meinung. Der Anwalt ist erstmal nicht im Thema und muß sich schlau machen. Je nachdem wie schlau du ihn machen kannst, wird er dann agieren. Er muß ja auch noch verstehen und umsetzen, was Du willst. Alle Schreiben wird er, wenn er sich nicht ins Knie schießen will, mit Dir abstimmen. Damit hast du gut zu tun.

Letzlich geht es nicht darum, recht zu haben, sondern es auch zu bekommen. Und das sind leider zwei Paar Schuhe.

Schönen Sonntag

Aba

Geschrieben
Findest Du?

Ja

Ich habe leider immer noch keine Ahnung welche Arbeit und welche Erfolgsaussichten das Ganze hätte. Speziell in Hinblick auf die neue WaffVwV.

Auch die VwV hat sich nach dem WaffG zu richten. Wenn der Bürger der Meinung ist, dass sie das nicht tut, so kann er dagegen klagen. Und wie die Aussichten sind? Ich würde sagen: Für Sportschützen heiter mit ca. 6 - 8 h Sonnenschein, Regenwahrscheinlichkeit bei 3%. :mamba:

Kannst ja mal den oben festgepinnten Thread durchforsten. Ich glaube es steht 4:1 gegen das Erwerbststreckungesgebot...

Ausserdem warum soll ich 2 Jahre um den Eintrag einer Waffe prozessieren, den ich nach 6 Monaten ohnehin bekomme.

Aus Prinzip... :rolleyes:

Gruß Gromit

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