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IGNORED

Ohne Worte


Greenhorn

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

§6(4)Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober

Verletzung der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.

Gegen den Ausschluß ist die Berufung an die Generalversammlung binnen 14 Tagen zulässig,

bis zu deren Entscheidung die Mitgliedsrechte ruhen.

§7(2) Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und

alles zu unterlassen wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Schaden erleiden

könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die

ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der

Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen

Höhe verpflichtet.

Siehe hier

Gruß

Greenhorn

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