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Was ist gelbe, grüne, rote WBK.


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Hohlspitz-Verbot gilt meines Wissens in Österreich auch nur für solche Geschosstypen, bei denen der Bleikern im vorderen Teil des Geschosses frei liegt. Hohlspitzgeschosse, bei denen der Geschossmantel mit der Gschossspitze abschliesst, sind wiederum erlaubt, z.B. HORNADY XTP oder SPEER GD. Ebenso erlaubt sind Hohlspitz-Geschosstypen, bei denen die Hohlspitze abgedeckt ist, z.B. QD oder Action 4.

Servus, CM,

schön wär's ... :traurig_16:

Leider ist es so, wie Geraldo schon schrieb: das Verbot lautet definitiv "Teilmantel-Hohlspitzmunition für Faustfeuerwaffen".

Solid - HP's sind erlaubt, egal ob aus Blei (H&N) oder Kupfer (Barnes, Magtech, EMB), sowie die EFMJ. Letztere gelten nicht als HP's (was ja auch klar ist, wenn man sie ansieht).

LG

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Zum Thema Munition bleibt für Deutschland noch nachzutragen, daß sofern auf der WBK kein Munitionserwerb genehmigt ist oder auch gar keine WBK vorhanden ist, es auch die Möglichkeit gibt, einen separaten Munitionserwerbsschein ( MES ) zu beantragen. Sofern Munition ohne CIP besessen oder erworben werden soll, ist dieser, dann ausgestellt auf Munition aller Art, unerläßlich. Darüberhinaus gibt es auch noch die Möglichkeit, mit Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamts ( BKA ), verbotene Gegenstände :ninja: zu sammeln.

Gruß

XP - 100 :bb1:

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