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IGNORED

Ablauf bei Privatem Gebrauchwaffenkauf ?


Bikerwaldi

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Geschrieben

Hallo Freunde

Ich hab mir am Samstag eine gebrauchte Peters Stahl in 9 mm ersteigert.

Wie läuft das nun mit dem eintragen in meine WBK, und dem austragen aus der WBK des Verkäufers ab :confused:

Geschrieben

Hallo Freunde

Ich hab mir am Samstag eine gebrauchte Peters Stahl in 9 mm ersteigert.

Wie läuft das nun mit dem eintragen in meine WBK, und dem austragen aus der WBK des Verkäufers ab :confused:

Hallo Waldi,

Du lässt dir vom Verkäufer die Daten der Waffe, seine Daten ( Name; Adresse, ect plus WBK Nummer und Anschrift der Behörde, die seine Wbk ausgestellt hat ) geben, damit gehst du dann zu deiner Behörde, Kaufvertrag dabei zu haben ist ev. sinnvoll, und läßt das Ding eintragen. Im Gegenzug gibst du dem Verkäufer auch dieselben Daten von dir, den Rest machen die Behörden untereinander. So geht das wenigstens bei uns.

Gruß,liebertee ( Ich hoffe, ich hab nix vergessen)

Geschrieben

Hallo Freunde

Ich hab mir am Samstag eine gebrauchte Peters Stahl in 9 mm ersteigert.

Wie läuft das nun mit dem eintragen in meine WBK, und dem austragen aus der WBK des Verkäufers ab :confused:

Kann jetzt sein dass ich auf dem Holzweg bin und es für Sportschützen anders ist (ich Jäger) :confused: , aber bei Kurzwaffen ist IMHO ein Voreintrag notwendig. Erst Voreintrag (Typ und Kaliber, also Pistole 9mm), dann kaufen (ich habe damals den Vorbesitzer Bescheid gegeben, dass ich ein paar Tage für den Voreintrag brauche bevor er sie mir in die Hand drückt, der war Polizist, hatte Verständnis -> kein Problem), dann eintragen lassen.

Geschrieben

Kann jetzt sein dass ich auf dem Holzweg bin und es für Sportschützen anders ist (ich Jäger) :confused: , aber bei Kurzwaffen ist IMHO ein Voreintrag notwendig. Erst Voreintrag (Typ und Kaliber, also Pistole 9mm), dann kaufen (ich habe damals den Vorbesitzer Bescheid gegeben, dass ich ein paar Tage für den Voreintrag brauche bevor er sie mir in die Hand drückt, der war Polizist, hatte Verständnis -> kein Problem), dann eintragen lassen.

Hast natürlich Recht,Voreintrag ist u.U nötig, bin aber davon ausgegangen das der vorhanden ist, außerdem hat er das Ding ja schon ersteigert und ohne Voreintrag ( wenn er denn nötig ist ) darf ihm der Verkäufer die Waffe eh nicht schicken. Spätestens auf der Behörde würde das ganze dann sowieso scheitern. Aber es wurde ja nur nach Eintrag/ Umschreibung gefragt.

Gruß,liebertee

Geschrieben

Auf jeden Fall MUSS jede Unterschrift ein Original sein. Es kommt auch gut, wen Du dem Verkäufer dann zur Sicherheit eine WBK-Kopie mit dem kompletten Eintrag zukommenläßt. Die Behörden haben auch Onlineformulare für die Überlassung von Schußwaffen. Ansonsten beim SB vorbeischauen, Situation schlidern und Formulare dort holen. Der Verkäufer muß seine Waffe abmelden und Dich als Käufer bei seinem SB angeben. Hilfreich ist dazu eine Personalausweiskopie. Du mußt die Waffe dann bei Deinem SB anmelden, mit Kaufvertrag, Überlassungserklärung und Deinem Voreintrag ist das kein Problem. Hilfreich sind auch die Tel-Nummern der jeweiligen SB, damit man abstimmen kann, ob die noch Sonderwünsche haben. Für die Knete, die die mittlerweile verlangen :contra: , sollten sie aber nicht so große Töne spucken... ;)

  • 5 Jahre später...
Geschrieben

Ich hätte einen ähnliche Frage zu dem Ablauf nach dem Gebrauchtwaffenkauf.

Wenn ich eine gelbe WBK besitze und mir beispielsweise einen 98er gebraucht von privat Kaufe.

Kann ich die Waffe dann nach dem Abschluss des Kaufvertrages + Bezahlung gleich mit nach Hause nehmen, oder muss ich warten bis die Behörde nach meiner Anzeigepflicht des Kaufs, alles in die WBK eingetragen hat?

Vielen Dank für eure Antworten.

Geschrieben
Ich hätte einen ähnliche Frage zu dem Ablauf nach dem Gebrauchtwaffenkauf.

Wenn ich eine gelbe WBK besitze und mir beispielsweise einen 98er gebraucht von privat Kaufe.

Kann ich die Waffe dann nach dem Abschluss des Kaufvertrages + Bezahlung gleich mit nach Hause nehmen,

ja

oder muss ich warten bis die Behörde nach meiner Anzeigepflicht des Kaufs, alles in die WBK eingetragen hat?

Vielen Dank für eure Antworten.

Geschrieben
Ich hätte einen ähnliche Frage zu dem Ablauf nach dem Gebrauchtwaffenkauf.

Wenn ich eine gelbe WBK besitze und mir beispielsweise einen 98er gebraucht von privat Kaufe.

Kann ich die Waffe dann nach dem Abschluss des Kaufvertrages + Bezahlung gleich mit nach Hause nehmen, oder muss ich warten bis die Behörde nach meiner Anzeigepflicht des Kaufs, alles in die WBK eingetragen hat?

Vielen Dank für eure Antworten.

Was hast du denn an WBK"s ?? Alte gelbe oder neue gelbe ??

Geschrieben

Um Irritationen und sichere Daten des Erwerbs zu bekommen, empfehle ich bei Privatgeschäften mit erlaubnispflichtigen Waffen grundsätzlich eine Kaufvertrag zu machen. Dann sollte dann auch eine Kopie der WBK dran sein. Das gleiche für den Verkäufer.

Der SB wird es danken, denn dann muss er nicht die gegnerische Waffenbehörde raussuchen. Denn diese muss ja nicht im Wohnort des Erwerbers mit gleicher PLZ sein.

Das halte ich für einen sinnvollen und einfachen Weg.

Geschrieben

:gutidee: hola amigo Bikerwaldi,

der Verkäufer bekommt eine Kopie der WBK mit evtl. Voreintrag und die Tel./Fax Nr. der Behörde, der Käufer bekommt das gleiche, nach telefonischer Rücksprache mit den

SBtern wird das Geld überwiesen und der Verkäufer schickt die Waffe auf die Reise, ist die Waffe OK geht man mit dem Daten(WBK Kopie/Kaufvertrag eigene WBK) und lässt die Waffe eintragen (14 Tagefrist ist einzuhalten) und meldet dem Verkäufer das Datum der Eintragung damit dieser die Waffe aus seiner WBK austragen lassen kann.

Ist die Waffe nicht OK (z.B. entspricht nicht der Beschreibung, schlimme nicht gennante Mängel usw.) erstmal versuchen mit dem Verkäufer einig zu werden (Preisnachlass z.B. oder Rücknahme), wenn das nicht geht: Anwalt damit beauftragen UND der Behörde Meldung machen, das wegen Täuschung der Waffenkauf nicht zustande kommt, und mit dem Amt das weitere Vorgehen besprechen. Alles BEVOR die Waffe eingetragen wurde.

Ich habe schon viele Waffen und Wechsel Systeme über egun nach der oben beschrieben Methode gekauft und noch NIE Probleme gehabt, einmal war es kein 8 schüssiges Magazin wie in der Anzeige sondern nur 7 schüssig, nach einem telefonischen Gespräch bekam ich 10.-ois zurücküberwiesen...und alle waren zufrieden.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
[...] geht man mit dem Daten(WBK Kopie/Kaufvertrag eigene WBK) und lässt die Waffe eintragen (14 Tagefrist ist einzuhalten) und meldet dem Verkäufer das Datum der Eintragung damit dieser die Waffe aus seiner WBK austragen lassen kann.

Da habe ich mal eine Frage zu, auch wenn sie etwas anders gelagert ist, als die des ursprünglichen Fragestellers. Ich habe mal ein Gewehr erworben, welches der Händler bereits am Tag des Kaufs (gewonnene Auktion auf eGun) ausgetragen hat. Bezahlvorgang und Versand haben sich mehr als zwei Wochen hingezogen, so dass ich demnach auch das Eintragen erst später vornehmen lassen konnte. Ist keine Nachfrage gekommen, aber interessieren würde es mich doch: Der Erwerb hat erst dann statt gefunden, als ich die Waffe bekommen habe?

Grüße

muidem

Geschrieben

Es gilt dein Erwerb, also der Tag wann du es in den Händen hältst.

Es steht nirgends geschrieben, dass der Tag der Austragung der Waffe mit dem Tag des Erwerbs der anderen WBK übereinstimmen muss.

Lediglich spätestens 14 Tage nach dem Erwerb der Waffe ist dieses der Behörde anzuzeigen.

Ich wüsste auch nicht, dass beide beteiligten Behörden diese beiden Daten miteinander vergleichen.

Geschrieben
Da habe ich mal eine Frage zu, auch wenn sie etwas anders gelagert ist, als die des ursprünglichen Fragestellers. Ich habe mal ein Gewehr erworben, welches der Händler bereits am Tag des Kaufs (gewonnene Auktion auf eGun) ausgetragen hat. Bezahlvorgang und Versand haben sich mehr als zwei Wochen hingezogen, so dass ich demnach auch das Eintragen erst später vornehmen lassen konnte. Ist keine Nachfrage gekommen, aber interessieren würde es mich doch: Der Erwerb hat erst dann statt gefunden, als ich die Waffe bekommen habe?

Grüße

muidem

Schildere deiner Behörde bei der Anmeldung halt den Vorgang.

Der Händler muss ja die Überlassung auch melden, und wenn er das andere Datum meldet, können schon Fragen entstehen

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