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IGNORED

DSB Standaufsicht


Müller

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

... ursprünglich ging es doch um eine Aufsicht in einem Verein, der einem anerkannten Verband angehört, oder?

Gruß Gromit

Hallo Gromit,

Mouche hatte geschrieben: Die Meldung ans Amt ist nach den neuen gesetzlichen Regelungen nicht mehr nötig !

Dieser Satz kann missverstanden werden, daher mein Hinweis auf den gewerblichen Schießstand.

Grüße

M.P.

Geschrieben

Hat er ja auch nicht zu entscheiden... der Verband schon...

Aha...!? vielleicht sollte der sich auch nochmal die AWaffV zu Gemüte führen... oder geht es hier um eine gewerblichen Schießstätte?

Gruß Gromit

Hi Gromit,

es geh um einen Verein

Gruß

Shooterfjb

Geschrieben

Gut... wenn es sich um einen Verein handelt, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, muß (wie schon erwähnt) die Aufsicht nicht der Behörde gemeldet werden. Ich Zitiere mal aus der Begründung zur AWaffV:

Die Bestimmung berücksichtigt die besonderen Gegebenheiten bei schießsportlichen oder jagdichen Vereinigungen, die häufig die Aufsicht durch ehrenamtlich tätige Personen ausführen lassen müssen, wobei die Aufsicht nicht in gleichem Umfang wie etwa auf kommerziell betriebenen Schießstätten vorausplanend und konstant organisiert werden kann. Die hier eingeräumte Erleichterung kann bei Schießsportvereinen jedoch nur unter der Voraussetzung ermöglicht werden, dass der Verein einem anerkannten Verband angehört und daher eine erhebliche Gewähr für die Durchsetzung der Sicherheitsbestimmungen durch den Verband gegenüber den angeschlossenen Vereinen besteht.

Was lesen wir also? Es wurde eine Erleichterung geschaffen, die den SB und Vereinen weniger Arbeit und den Verbänden mehr Verantwortung übertragen hat.

Ich sehe das nicht als Gängelei oder „Gelddruckmaschine" der Verbände, wenn diese an eine Schießaufsicht höhere Anforderungen stellen, als man von einem „normal Sachkundigen" verlangen kann. Einen Erste Hilfe Kurs (oder zumindest die sog. Sofortmaßnahmen am Unfallort) würde ich begrüßen, eine weitergehende Unterweisung ( z.B. Mindestabstand zu Stahlplatten; wie und wann ist der Gastschütze versichert; was mach ich bei einer Waffenstörung, wenn ich nicht erkennen kann, ob sich in der Waffe noch eine Patrone befindet.... u.s.w.) kann ich verstehen.

Hier geht es um Sicherheit...

Gruß Gromit

Geschrieben

Gut... wenn es sich um einen Verein handelt, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, muß (wie schon erwähnt) die Aufsicht nicht der Behörde gemeldet werden. Ich Zitiere mal aus der Begründung zur AWaffV:

Werde nochmal unser SB'ler fragen, mal schauen was er hierzu sagt :confused:

Gruß

Shooterfjb

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