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IGNORED

Beantragung WBK


Salus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

gestern habe ich diese Forum gefunden und mich auch schon durch viele Interessante Threads gelesen.

Habe aber trotz SuFu meine Frage nicht beantwortet bekommen :confused:

Ich bin Student und möchte eine WBK beantragen.

Habe einen Hauptwohnsitz (Adresse Eltern) und einen 2. Wohnsitz (Studienort). An beiden bin ich gemeldet. Beide liegen im gleichen Bundesland (Hessen), sind aber verschiedene Landkreise.

Wo beantrage ich nun meine WBK?

Vielen Dank!

Gruß,

Salus

Geschrieben

Hallo und herzlich willkommen im Forum !

Die örtliche Zuständigkeit besteht dort, wo Du Dich überwiegend aufhälst. Das ist in der Regel der Hauptwohnsitz, kann bei einem Studenten aber natürlich auch zeitweise - abhängig davon, ob mehr an der Uni oder mehr bei Muttern :D - der Zweitwohnsitz sein...

Wenn Du den Antrag bei der Behörde Deines Zweitwohnsitzes stellst, solltest Du diesem eine Immatrikulationsbescheinigung beifügen und im Antrag angeben, dass Du Dich überwiegend am Studienort aufhälst.

Grüssle

SB

Geschrieben

Hallo,

gestern habe ich diese Forum gefunden und mich auch schon durch viele Interessante Threads gelesen.

Habe aber trotz SuFu meine Frage nicht beantwortet bekommen :confused:

Ich bin Student und möchte eine WBK beantragen.

Habe einen Hauptwohnsitz (Adresse Eltern) und einen 2. Wohnsitz (Studienort). An beiden bin ich gemeldet. Beide liegen im gleichen Bundesland (Hessen), sind aber verschiedene Landkreise.

Wo beantrage ich nun meine WBK?

Vielen Dank!

Gruß,

Salus

Nimm deinen Hauptwohnsitz.

Hatte das gleiche Problem, als ich noch mit Y-Tours kreuz und quer durch D. unterwegs war

Geschrieben

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Die Sache ist die, dass ich wohl eher an meinem Studienort wohnen bleibe, als nach meinem Studium wieder zu meinen Eltern zu ziehen. Hier habe ich auch schon einen Tresor Stufe B.

Also werde ich mich mal hier nach dem Antrag erkundigen und ggf. im Gespräch klären, ob ich die WBK dann hier (Studienort) bentragen kann/soll/darf...

Apropos erkundigen... Das Ordnungsamt miener Stadt ist doch richtiger Ansprechpartner, oder?

Danke und Gruß,

Salus

Geschrieben

Apropos erkundigen... Das Ordnungsamt miener Stadt ist doch richtiger Ansprechpartner, oder?

Das kommt drauf an, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, meistens ist aber die Kreispolizeibehörde zuständig. Das ist entweder das Polizeipräsidium in kreisfreien Städten oder das Landratsamt in den Landkreisen, jedenfalls in NRW.

Geschrieben

Hi,

meistens ist es kein Problem, den Hauptwohnsitz mit dem Nebenwohnsitz zu tauschen, für die Eltern entsteht bezüglich des Kindergelds auch kein Nachteil dadurch.

Einige Städte "belohnen" sogar Studenten, die ihren Hauptwohnsitz verlegen, vor einigen Jahren gabs da in Oldenburg noch eine Prämie für.

Gruß Gomez

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