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IGNORED

Überlassen von Waffen an berechtigte


runnerpok

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Geschrieben

Er will sie ja nicht erwerben, sondern vorübergehend überlassen bekommen.

Sportlich Schiessen ist mit dem Teil zwar nicht drin, aber man kann auf einem Schiessstand ja auch noch was anderes machen.

Also so lang keine anderen Gründe dagegen sprechen (KWKG oder so) seh ich da kein Problem das Teil leihweise sich anzueignen.

(keine rechtsverbindliche Auskunft ;) )

Geschrieben
Er will sie ja nicht erwerben, sondern vorübergehend überlassen bekommen.

interessante aussage. wo ist der unterschied?

achso - natürlich auch keine rechtsverbindliche auskunft: blick WaffG, Anl. 1, Abschn. 2 .......

Geschrieben

Vom Bedürfnis umfassten Zweck. Hmmm ... Da man als Sportschütze ohnehin kein OA-15 M4 bekommen kann, kann der Sportschütze für diese Waffe wohl im Fall der Fälle auch kein Bedürfnis nachweisen, da für die Waffe ja kein sportliches Schießen vorgesehen ist oder? :unsure: Klingt für mich so logisch aber WaffG und Logik passen ja zusammen wie Nutella und Gurke

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