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Mossberg Wechselläufe


Bulldog

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

folgende rechtlicher Hintergrund interessiert mich:

Dem Besitzer einer Mossberg Flinte geht beim Schießen das komplette Trigger-Housing und auch einige sonstigen Kleinteile kaputt. Kein Garantiefall.

Eine Ersatzteilbestellung würden nicht nur einige Zeit dauern, sondern wäre mit 80,- Euro auch ziemlich teuer.

Ein anderer Waffenhändler hat eine gebrauchte Mossberg mit zusätzlichem langen Wechsellauf für 150,- Euro zu verkaufen.

Darf dieser Händler ihm, der ja eine Mossberg in der WBK hat, sämtliche Ersatzteile, außer dem Systemkasten mit der Waffennummer, der gebrauchte Mossberg mit Wechsellauf verkaufen?

Wenn ja, wie macht der Händler das rechtlich in seinen Waffenbuch?

Was geschieht mit dem Systemkasten, wird er diesen vernichten müssen?

Im vorraus schon vielen Dank für eventuelle Antworten.

Gruß

Bulldog

Geschrieben

Moin,

wenn der Händler einen Lauf aus einer vorhandenen Waffe verkauft ist es für den Käufer ein Wechsellauf, denzufolge darf der Händler ihm alles außer Systemkasten verkaufen.

Wie der Händler das in seinem Waffenhandelsbuch macht, kann doch egal sein. Den Systemkasten kann der Händler verschrotten oder auch für eine neue Waffe darauf aufbauen.

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