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IGNORED

Bedürfnis für neue Waffe


cz75

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe jetzt schon von zwei Seiten gehört, daß man eine Bedürfnisbescheinigung nur bekommt, wenn man eben für die beantragte Waffe Schießnachweise erbringen kann. Also für nen 357er zB nur, wenn man auch ein Jahr 357er geschossen hat. Ist das richtig so, oder ist das auf dem Mist vom BSSB gewachsen ?

Danke für eure Hilfe

cz75

Sorry, falls es die Frage schon gibt.

Geschrieben

Weder noch!

Armer Smithy! Mühevolle Aufklärungsarbeit vergebens

Ich gebs auf. Ich hau jetzt ne Woche ab. :s75:

Ja, es stimmt. Wer zu dumm ist vom BSSB ein Formblatt runter zu laden und deshalb gleich vonm Mist spricht muss ein Jahr Luftpistole, ein Jahr KK und ein Jahr DIE Waffe geschossen haben die er beantragt. Nicht nur gleiches Kaliber sondern auch gleiche Seriennummer.

Oder 3 Jahre warten bis das fränkische Formblatt kommt.

:17::17:

Geschrieben

Ich gebs auf. Ich hau jetzt ne Woche ab. :s75:

Ja, es stimmt. Wer zu dumm ist vom BSSB ein Formblatt runter zu laden und deshalb gleich vonm Mist spricht muss ein Jahr Luftpistole, ein Jahr KK und ein Jahr DIE Waffe geschossen haben die er beantragt. Nicht nur gleiches Kaliber sondern auch gleiche Seriennummer.

:17::17:

Tschuldigung, wenn ich da in eine offene Wunde gestoßen habe.

Wo kann ich denn nachlesen, warum dieses Mißverständnis besteht ?

Tut mir auch leid, wegen der Wortwahl gegenüber dem BSSB, aber leider wäre es nicht das erste mal, dass ich eine Handhabe des BSSB nicht verstehen würde.

Gruß

cz75

EDIT:

Ich finde es schade, dass meine Frage so beantwortet wird. Ich habe lange hier gestöbert, bevor ich mich entschloß zu posten. Ein Link auf eine bereits geführte Diskussion wäre nett egwesen. Die suche hat mir nicht geholfen, wohl weil das Thema zu allgemein ist.

Und die Anspielung auf die Franken finde ich auch nicht schön :confused:

Geschrieben

Hier ist EINER von den letzten 20 Threads wo wir das aufs ausführlichste erklärt haben

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...ic=305390&st=40

Und hier ist Dein Formblatt wo man bitte nicht ART = KW oder LW übersehen sollte

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=437

Und hier sind die Richtlinien für die Ausstellung von Bedürfnissen

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=296

Und hier wurde das Thema zuletzt (vor 2 Tagen) behandelt.

http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...ic=313225&st=20

Und das alles existiert zig-mal im Forum. Sogar mit mehrseitigen Diskussionen weil manche bei Zeile 2 aufhören zu lesen.

Ansonsten nix für ungut.

Und hier das wichtigste aus dem letzten Link:

GEht bei einigen der pdf-Reader nicht oder steh ich im Wald?

Hier, unter ziff 4

kann ICH es finden

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=296

Und der Rest auch zum 476.855 ten mal: ART = KW oder LW.

Nix Kaliber, Nix Pistole oder Revolver, nix Halbautomat, Mehrlader oder Einzellader, einfach nur Kurzwaffe oder Langwaffe.

(S. Link von IMI den ich nochmal reinstelle damits nicht zu kompliziert wird:

http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/fil...3/Nachweis1.pdf

aber erlaubnispflichtig

Geschrieben

mal kurz auf einen nenner gebracht um unseren lieben smithy zu entlasten:

du willst also eine erlaubnispflichtige kurzwaffe die vom kaliber her grösser, oder gleich einer kleinkaliberwaffe ist?

dann musst du im bssb eine jahr lang, insgesamt mindestens 18 trainingsnachweise mit einer waffe dieser art erbringen: das bedeutet, dass du mit irgendeiner kurzwaffe trainierst deren kaliber mindestens Kleinkaliber ist.

das ist alles.

IMI

edit:

jetzt hat der smithy DOCH geantwortet; er hat einfach ein gutes herz.

aber meine antwort war kompakter :heuldoch:

Geschrieben

Danke für die vielen Links, da hatte ich gut was zu lesen.

Ich hatte wohl meine Frage auch etwas zu Allgemein gehalten und möchte mich dafür entschuldigen.

Ich hatte die Aussage meines SM so verstanden, das man eben wenn mam zB eine Pistole in 9mm will, diese auch vorher trainieren muß und konnte mir das aber nicht vorstellen.

Dann kam heute noch ein Freund aus einem anderen SV mit der selben Aussage, was mich dann stutzig gemacht hat.

Deshalb hatte ich nachgefragt und habe jetzt auch Antworten gefunden.

Danke

cz75

Geschrieben

Ich hatte die Aussage meines SM so verstanden, das man eben wenn mam zB eine Pistole in 9mm will, diese auch vorher trainieren muß und konnte mir das aber nicht vorstellen.

Es soll ja auch SM geben die mit dem neuen WaffG und dem Ablauf Probleme haben.

WARUM

geht man wenn man eine Waffe haben will nicht einfach auf die Homepage SEINES VErbandes, lädt sich die Formulare runter (die man eh ausfüllen muss) und legt sie seinem SM vor.

So weiss man was Sache ist und EVTL. falschinformierte SM wissen auch was sie zu unterschreiben haben.

Nämlich die Mitgliedschaft und sonst nix.

Die Welt kann so einfach sein.

PS: cz 75:

Den Antrag SELBST gibt es hier:

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=342

und überhaupt ist das ganze Zeug unter bssb.de - Infothek - Infos - Formblätter -Waffenrecht zu finden.

Geschrieben

WARUM

geht man wenn man eine Waffe haben will nicht einfach auf die Homepage SEINES VErbandes, lädt sich die Formulare runter (die man eh ausfüllen muss) und legt sie seinem SM vor.

So weiss man was Sache ist und EVTL. falschinformierte SM wissen auch was sie zu unterschreiben haben.

Nämlich die Mitgliedschaft und sonst nix.

Die Welt kann so einfach sein.

So einfach ist die Welt nicht, Smithy, das weisst Du genau!

Der SM unterschreibt was er will, und für richtig findet.

Und viele Halbgötter in Lederhosen lassen nicht mit sich reden, weil sie ja allwissend

zu sein glauben.

Und wenn ein Neuling ihnen krumm kommt, dann unterschreiben sie schon überhaupt nichts.

Und klagen wird der Neuling sicher nicht.

Und auch wenn der SM dann weiss, was er zu unterschreiben hat, dann tut er das noch lange nicht.

Denn da könnte ja jeder kommen.

Ich behaupte nicht, dass es so gehen muss, aber dass es oft so gehen wird!

Wolli

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