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IGNORED

Nachweis des regelmäßigen Schießens


TCX2000

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da die Suchfunktion irgendwie nix Brauchbares erbracht hat mach ich mal ein neues Thema auf.

Zur Beantragung einer WBK muss man ja beim Verband das regelmäßige Schiessen nachweisen.

Und das 12 Monate lang. Müssen diese 12 Monate "am Stück" sein? Wenn man zum Beispiel wegen Krankheit einen Monat pausieren musste kann man dann von vorne anfangen oder hängt man einfach einen Monat an?

TCX2000

Geschrieben
Müssen diese 12 Monate "am Stück" sein?

Ja, ... d.h. aber nicht, dass man nicht mal für einen oder zwei Monate wegen Krankheit urlaub u.ä. pausieren kann.... im Moment pegelt sich "regelmäßig" zwischen 12 und 18 Trainingsterminen ein...

Gruß Gromit

Geschrieben

Das ging ja mal wider fix!

Also wenn's hilft Bundesland ist Mäc Pomm aber beim Verband binn ich nicht so ganz sicher. BDS oder DSB. Macht das einen Unterschied? :confused:

Geschrieben

Das ging ja mal wider fix!

Also wenn's hilft Bundesland ist Mäc Pomm aber beim Verband binn ich nicht so ganz sicher. BDS oder DSB. Macht das einen Unterschied? :confused:

Das macht insofern einen Unterschied dass manche (Landes-) Verbände "saubere" Regelungen haben und andere nicht. Die die keine haben können dann streiten was das Zeug hält.

Kannst ja die für mich zuständigen Regelungen mal als Anhaltspunkt nehmen. Wür dürfen Urlaub machen :P

und sogar in anderen Verbänden Zeiten "erwirtschaften".

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=296

Geschrieben
Wür dürfen Urlaub machen :P

Wür auch... :sla:

Aber du magst recht haben... es wird sicher irgendwo "Fürsten" geben die "ein anner Marmel haben." Unterbrechung für Urlaub, Krankheit (...) sollte (und wird) möglich sein, genauso wie das gegenseitige Anerkennen von anderen Mitgliedschaften.

Gruß Gromit

Geschrieben

xxxxxxxxxxxxx

Und das 12 Monate lang. Müssen diese 12 Monate "am Stück" sein? Wenn man zum Beispiel wegen Krankheit einen Monat pausieren musste kann man dann von vorne anfangen oder hängt man einfach einen Monat an?

TCX2000

Der jeweilige Vorstand bzw. die Verbände wollen die schießsportl. Aktivitäten innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung haben. Keine aufadierten 12 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre. Oder dergleichen. ;)

Geschrieben

Hallo TCX 2000,

ich habe unter "Allgemein" auf die Frage Mindestleistung zum Erwerb.................. schon geschrieben, was meine Sachbearbeiterin mir zum Tema passend gemailt hat. Schau doch da mal ans Ende.

Gruß Bill

Geschrieben

Hallo TCX 2000,

ich habe unter "Allgemein" auf die Frage Mindestleistung zum Erwerb.................. schon geschrieben, was meine Sachbearbeiterin mir zum Tema passend gemailt hat. Schau doch da mal ans Ende.

Gruß Bill

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...

Hier Ihre ausführliche Antwort:

Nach der amtlichen Begründung zum Waffengesetz (Bundestags-Drucksache 14/7758

Seite 63) ist eine regelmäßige Sportausübung in der Regel dann anzunehmen, wenn

der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder

einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer

Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht.

Der aktuelle Entwurf der Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz sagt hierzu:

"§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für

jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes darüber, dass der

Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit

einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe regelmäßig, also 18mal verteilt über das

ganze Jahr, betrieben hat."

Es ist demnach nicht ausreichend, das Übungsschießen mit einem Luftgewehr durch

zu führen, wenn eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb einer KK-Büchse beantragt

werden soll.

Ich hoffe so etwas Licht in das §-Dunkel gebracht zu haben.

Gruß Bill

Danke Bill!

Habe gestern meine Sachkunde gemacht und dort war auch die zuständige Sachbearbeiterin des Ordnungsamtes (Landkreis Güstrow, MVP) anwesend und sie hat auch noch mal was zum Thema gesagt. Nach ihrer Aussage sind 15 bis 18 mal in 12 Monaten ok. Hab' leider vergessen sie zu fragen wie es mit "Pausen" aussieht.

Was aber wichtiger ist im Laufe des Tages sind bei der Diskusion mit anderen Schützen noch andere Fragen bezüglich der Form des Nachweises (Schießbuch) aufgetaucht. Einer meinte es genügt so:

Datum - Übung (Trainig/Wettkampf) - Waffenart (Lang o. Kurtz) - Unteschrift/Stempel (Schießleiter, Stand, Verein)

Ein anderer meinte bei Waffenart genügt nicht Lang- o. Kurtzwaffe sonder es muss genau Hersteller, Typ und Kaliber angegeben sein. Was ist denn nun richtig?

TCX2000

Geschrieben

Was ist denn nun richtig?

Wahrscheinlich wird es da auch wieder keine allgemein gültige Regelung geben. Bei uns wird nur Datum und Disziplin vermerkt und von der Standaufsicht abgestempelt.

Wobei bei uns das Schießbuch eh nur Sinn macht wenn man die 18 Termine nicht im Verein selber voll bekommt. Wenn man 18 Mal auf dem Vereinsstand Trainiert hat, will kein Mensch das Schießbuch sehen.

Aber irgendwie scheint das bei Euch eh anders zu Laufen. Bei uns entscheidet unter dem Strich der Sportleiter, da "die Befürwortung" (ja, der Ausdruck ist wohl Waffenrechtlich Blödsinn, steht aber noch immer so auf den Formularen) und auch der Antrag darauf keinerlei Daten darüber enthält was, und wann geschossen wurde.

Sprich, man füllt einen Antrag aus, gibt den dem Sportleiter, der lässt vom 1. Vorsitzenden abstempeln das an ausreichend geschossen hat, wobei der sich natürlich auf die Aussage des Sportleiters verlässt, und der Landessportleiter trögt in einen Vordruck nur Namen des Schützen und das befürwortete Kaliber ein und stempelt ab. Dieser wisch mit Kaliber und Namen und einem Kreuzchen bei "hat ausreichend Trainiert" reicht dem Amt zumindest für die ersten 2 Kurzwaffen völlig.

Geschrieben

FALLS Du die Frage ernst meinst.... weil ich heute so gut drauf bin :rotfl2:

...

Da hab' ich ja Schwein gehabt!

Aber ich hatte die Frage schon ernst gemeint. Nun ist alles klar. Danke!

TCX2000

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