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Vereins-WBK - Berechtigte


madmaxde

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hätte eine Frage zur Vereins-WBK nach § 10 Abs. 2 WaffG.

Unser Schützenmeister möchte auf der Vereins-WBK zusätzlich zu seiner Wenigkeit noch den 2. Vorstand und den Sportleiter namentlich als Verantwortliche eintragen lassen.

Dies wurde aber vom SB mit dem Hinweis auf § 10 Abs. 2 Satz 2 ff. WaffG abgelehnt…

„Sie ist mit der Auflage zu verbinden, dass der Verein … eine verantwortliche Person zu benennen hat, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen sind…“

Nun ist aber unser Schützenmeister bedingt durch seine berufliche Tätigkeit nicht immer bei den Schießterminen anwesend und unsere Vereinswaffen bleiben verschlossen und können von den Mitgliedern ohne eigene Waffen nicht genutzt werden.

Gibt es da eine keine andere Möglichkeit?

cu Madmaxde

Geschrieben

Die Frage hatten wir schon mal. Der Gesetzestext ist IMHO eindeutig auf eine Person ausgelegt, alles andere ist wohl "Verhandlungssache" mit der zuständigen Behörde.

Meines Erachtens gibt es aber gar keinen Grund, mehr als eine Person dort einzutragen, denn § 12 Abs. 1 Nr. 3b WaffG scheint auch hier anwendbar und bietet ja ganz elegant die Möglichkeit, dass bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung der verantwortlichen Person jemand anders vom Verein für diesen einspringt.

Geschrieben

Die Frage hatten wir schon mal. Der Gesetzestext ist IMHO eindeutig auf eine Person ausgelegt, alles andere ist wohl "Verhandlungssache" mit der zuständigen Behörde.

unser Schützenmeister meint aber in einem Entwurf zur WaffVwV gelesen zu haben, dass der Verein explizit bei der Erlaubniserteilung für die Vereins-WBK …auf die Zweckmäßigkeit der Benennung mehrerer verantwortlicher Personen hinzuweisen… sei.

und

…Sollen die verantwortliche(n) Person(en) erst nach Ausstellung der WBK benannt und eingetragen werden, ist dies unter der Auflage zu erteilen, das der Waffenerwerb erst nach behördlicher Eintragung der verantwortlichen Person(en) erfolgen darf…

Unser 1. SM möchte halt die Verantwortlichkeiten auf mehrere Schultern verteilen ;)

Geschrieben

Hm, sich auf den Entwurf einer VwV zu stützen, die nach dem aktuellen Stand der Dinge vielleicht gar nie verabschiedet wird, finde ich nicht so prickelnd.

Wie schon gesagt, ist die Eintragung mehrerer Personen sowieso nicht notwendig. ;)

Geschrieben

Unser 1. SM möchte halt die Verantwortlichkeiten auf mehrere Schultern verteilen ;)

Hm, irgendwie denke ich, genau das will man verhindern. Wenn man Verantwortung für eine Sache auf mehrere Verteilt führt das in aller Regel dazu das sich keiner mehr wirklich Verantwortlich fühlt.

Unser Verein hat z.B. mehrere WBKs, da kann man dann für bestimmte Waffen Verantwortliche eintragen lassen. Die Auflagegewehre bekommt dann z.B. der Alterssportleiter, die Freihand KKs der 1. Sportleiter, die Pistolen der Pistolensportleiter usw. usf.

Und laut unserem Sachbearbeiter darf dann auch jeder der in einer der WBKs steht die Tresorschlüssel haben und auch die anderen Waffen ausgeben.

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