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IGNORED

Verkauf eines Drillings nach Österreich


Kätsch

Empfohlene Beiträge

Nicht ganz analog, Wolli. <_<

Du hast eine Verbringungserlaubnis bzw. Zustimmung nach § 29 Abs. 2 WaffG benötigt, Kätsch braucht hingegen einen Erlaubnisschein nach § 31 Abs. 1 WaffG.

Dieser Erlaubnisschein wird zwar ebenfalls als Zustimmung zur vorherigen Einfuhrerlaubnis der österreichischen Bezirkshauptmannschaft erteilt. Anzugeben sind hier gemäß § 29 Abs. 4 AWaffV aber zusätzlich

- Beförderungsmittel

- Tag der Absendung und

- voraussichtlicher Ankunftstag.

Diese Angaben benötigt die Waffenbehörde zur Mitteilung an das BKA.

Weihnachtliche Grüssle

SB

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