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IGNORED

Verkauf eines Drillings nach Österreich


Kätsch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Habe einen Drilling nach Österreich verkauft.

Haben die Österreicher wie wir eine WBK, oder was für

Papiere muß der Käufer bei mir vorlegen?

Danke für Euren Tipp - Ihr wißt ja, die Ämter....

Kätsch

Geschrieben

Hallo Kätsch,

willkommen im Forum!

Ich habe kürzlich eine Gebrauchtwaffe von Österreich nach Deutschland

importiert.

Schau mal hier Link

Vielleicht verhält sich das ja analog?

Wie soll die Waffe übergeben/ausgeliefert werden?

Wolli

Geschrieben

Nicht ganz analog, Wolli. <_<

Du hast eine Verbringungserlaubnis bzw. Zustimmung nach § 29 Abs. 2 WaffG benötigt, Kätsch braucht hingegen einen Erlaubnisschein nach § 31 Abs. 1 WaffG.

Dieser Erlaubnisschein wird zwar ebenfalls als Zustimmung zur vorherigen Einfuhrerlaubnis der österreichischen Bezirkshauptmannschaft erteilt. Anzugeben sind hier gemäß § 29 Abs. 4 AWaffV aber zusätzlich

- Beförderungsmittel

- Tag der Absendung und

- voraussichtlicher Ankunftstag.

Diese Angaben benötigt die Waffenbehörde zur Mitteilung an das BKA.

Weihnachtliche Grüssle

SB

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