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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
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sprengstofferlaubniss


holgi

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Geschrieben

Moin!

Die Ausführungen von Sachbearbeiter, daß nach 5 Jahren "der Untätigkeit" ein neuer Lehrgang besucht werden MUSS ist nicht ganz korrekt. Die Behörde soll einen neuen Fachkundenachweis fordern.

Im Einzelfall kann die Behörde auch zu dem Schluß kommen, daß das nicht erforderlich ist.

Gruß,

frogger

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