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IGNORED

Standort Langwaffenschrank


Specialist

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen!

Grüble gerade über die Frage nach, wo ich meinen Langwaffe A-Schrank hinstellen soll. Ich habe ansich nur 2 Möglichkeiten, welche beide mehr oder weniger schlecht sind.

1. Im allgemeinen Hausflur, z.b hinter einem Schrank, damit ihn nicht gleich jeder sieht. Nachteil währe daß der Schrank beim betreten des Hauses (Haustüre) ohne weitere Zwischentüren erreichbar ist und daß evtl. Mitbewohner an den geschlossenen Schrank kommen.

2. Schrank in eigenem Zimmer, ebenerdig. Nachteil: Durch Einschlagen eines Fensters wäre ein Einbrecher sofort am Schrank und es merkt evl. keiner. Außerdem könnte man den Schrank von draußen durchs Fenster sehen, allerdings nur wenn man direkt ans Fenster geht und reinschaut, bzw. es außen dunkel ist und innen hell. Der Raum ist sonst nicht bewohnt.

Gibt es da irgend welche rechtlichen Probleme was die "Positionierung" des Schrankes angeht? Welchen Standort würdet ihr bevorzugen.

Ich tendiere momentan zum Standort Zimmer, da mir beim Austellen im Flur nicht ganz wohl ist. Ansonsten wäre es evtl. zu übelegen ob man bei dem Zimmer noch eine Alarmanlage o.ä. installiert. Man könnte den Schrank ja noch z.B. mit einem Brett verstellen, damit ihn nicht gleich jeder sieht.

Wie meint Ihr dazu?

Danke und Gruß, Frank

Geschrieben

Ich würde den Schrank auf jedenfall in der Wand verankern. Ansonsten vielleicht hinter einer Türe versteckt....sprich Türe ist immer auf und diese verdeckt den Schrank!Gesetze gibt es dafür keine....denk nur dran......je nach Gewicht könnte es mit der Tragfähigkeit des Bodens Schwierigkeiten geben......

WH Aspe & Björn

Geschrieben

Hat ein Schützenkamerad:

Standort im Hausflur, der Waffenschrank ist in einen alten Bauernschrank eingebaut und durch die Rückwand des Bauernschranks mit der Wand verdübelt.

Sicher, sieht keiner, dem Gesetz Genüge getan.

spottie

Geschrieben

Verstecken mag sicher Sinnvoll sein, Gesetzlich gefordert ist es meines Wissens nicht. Besondere Forderungen zur Verwahrung kenne ich eigentlich nur in sehr besonderen Fällen, z.B. für nicht bewohnte Gebäude. Das ein vom Fenster aus sichtbares aufstellen im Erdgeschoß unzulässig währe habe ich jedenfalls noch nicht gehört.

Was für Leute im Flur herumlaufen kann ich nun nicht abschätzen, Im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses könnte ich mir vorstellen das man Probleme bekommt.

Bei einer Wohngemeinschaft halte ich das schon für unwahrscheinlich, ein Aufstellen in einer Wohnung in der ein Lebenspartner oder die Eltern mit Wohnen ist wohl als völlig normal anzusehen, im Gesetz ist ja nirgends gefordert das Waffenbesitzer keine Familie haben dürfen. Somit sollten solche Mitbewohner, wie auch gelegentlich am Tresor vorbeigehende Handwerker oder Geburtstagsgäste bei Erstellung der Gesetzlichen Mindestanforderungen voll berücksichtigt wurden sein.

Geschrieben
……. im Gesetz ist ja nirgends gefordert das Waffenbesitzer keine Familie haben dürfen……..
interessanterweise macht das Gesetz aber auch keinen Unterschied zwischen den Herrschaften mit dem Brecheisen und Deiner Frau/Mutter, oder sonstigen Dritten. Das nur so am Rande.
Geschrieben

interessanterweise macht das Gesetz aber auch keinen Unterschied zwischen den Herrschaften mit dem Brecheisen und Deiner Frau/Mutter, oder sonstigen Dritten. Das nur so am Rande.

Ob das wohl daran liegt, dass mehr Waffen-Mißbrauch durch Familienangehörige als durch Handwerker bekannt wurde?

Gruß

Michael

Geschrieben
Ob das wohl daran liegt, dass mehr Waffen-Mißbrauch durch Familienangehörige als durch Handwerker bekannt wurde?
das liegt wohl wie einer meiner Dozenten zusagen pflegte im Bereich des Möglichen. :)
Geschrieben

interessanterweise macht das Gesetz aber auch keinen Unterschied zwischen den Herrschaften mit dem Brecheisen und Deiner Frau/Mutter, oder sonstigen Dritten. Das nur so am Rande.

Was mich ja zur Annahme verleitete, das eine Wohngemeinschaft auch keine Probleme macht.

Geschrieben

Ein Flur im Mehrfamilienhaus waere mir zu oeffentlich. Im EFH kanns stehen, wos will. In der eigenen Wohnung dito.

Das Gesetz schweigt sich ueber den Standort in bewohnten Gebaeuden allerdings aus.

Siehe http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/waffgneu.htm#P36

Verankern ist nur bei hoeherer Anzahl von Waffen (Siehe Verordnung) noetig.

http://www.elf-ev.org/elf-ev.org/waffgentw_verhtm.htm#P13

Dass nur der Berechtigte einen Schluessel haben (oder die Kombination wissen) darf, ist klar, Angehoerige und Mitbewohner sind auch so zu instruieren, dass sie keinen ranlassen.

Ansonsten uebertreibts doch nicht immer so. Macht, was im Gesetz steht und lasst diese Duebel, Versteck, und sonstige Orgien sein, sie bringen ausser mehr Arbeit und im Schadenfall noch groessere Verwuestung nichts.

Geschrieben

Hallo zusammen!

Grüble gerade über die Frage nach, wo ich meinen Langwaffe A-Schrank hinstellen soll. Ich habe ansich nur 2 Möglichkeiten, welche beide mehr oder weniger schlecht sind.

1. Im allgemeinen Hausflur, z.b hinter einem Schrank, damit ihn nicht gleich jeder sieht. Nachteil währe daß der Schrank beim betreten des Hauses (Haustüre) ohne weitere Zwischentüren erreichbar ist und daß evtl. Mitbewohner an den geschlossenen Schrank kommen.

2. Schrank in eigenem Zimmer, ebenerdig. Nachteil: Durch Einschlagen eines Fensters wäre ein Einbrecher sofort am Schrank und es merkt evl. keiner. Außerdem könnte man den Schrank von draußen durchs Fenster sehen, allerdings nur wenn man direkt ans Fenster geht und reinschaut, bzw. es außen dunkel ist und innen hell. Der Raum ist sonst nicht bewohnt.

...

Es erschliesst sich für mich nicht so recht, warum Du zwischen zwei solchen Extremen schwankst?!

Wenn Du sogar ein ganzes ungenutztes Zimmer für den Tresor hättest, dann stell ihn doch da hinein!

Oder findet sich denn bei Dir in der Wohnung sonst nirgends ein Plätzchen für den Tresor?

Nur um nochmal ganz sicher zu gehen: Mit "...allgemeinen Hausflur..." meinst Du das Treppenhaus, welches für ALLE Mieter zugängig ist?!

IMI

Geschrieben

Außerdem könnte man den Schrank von draußen durchs Fenster sehen, allerdings nur wenn man direkt ans Fenster geht und reinschaut, bzw. es außen dunkel ist und innen hell. Der Raum ist sonst nicht bewohnt.

Wie meint Ihr dazu?

Danke und Gruß, Frank

Da gibt es seit einiger Zeit so eine wahnsinnig praktische Erfindung - wenngleich nach meiner Beobachtung im Norden Deutschlands nicht überall gebräuchlich - nennt sich "Gardine" "Vorhang" "Store"o.ä. :s82: .

In Verbindung mit einer sgn. "Übergardine" stellt so etwas den Gipfel der Raffinesse dar :eclipsee_gold_cup: - verhindert sogar bei Licht im Zinmmer und Fehlen von Rolläden zuverlässig jeden Einblick :icon14: .

Außerdem gibt es da noch exotische Varianten wie Innenjalousien , Bänder etc. - mit all dem ist Dein Problem kein Problem über das es sich zu diskutieren lohnt :heuldoch: . Ein Besuch im Kaufhaus oder Baumarkt sollte für wenig Geld die schönste Problemlösung bringen :gutidee:

Mouche

Geschrieben

Da gibt es seit einiger Zeit so eine wahnsinnig praktische Erfindung - wenngleich nach meiner Beobachtung im Norden Deutschlands nicht überall gebräuchlich - nennt sich "Gardine" "Vorhang" "Store"o.ä. :s82: .

....

Mouche

Also Mouche, das nenne ich vorauseilenden Gehorsam! :contra:

Im Waffengesetz steht keine Forderung nach einer Gardine.

Bedenke bitte, dass "die andere Seite" hier auch mitliest.

Solche Tipps führen nur dazu, dass bei der nächsten Waffengesetzverschärfung die Gardine zur Pflicht wird.

:rotfl2:

Gruß

ein äußerst besorgter 357Mag

Geschrieben

Also Mouche, das nenne ich vorauseilenden Gehorsam! :contra:

Im Waffengesetz steht keine Forderung nach einer Gardine.

Bedenke bitte, dass "die andere Seite" hier auch mitliest.

Solche Tipps führen nur dazu, dass bei der nächsten Waffengesetzverschärfung die Gardine zur Pflicht wird.

:rotfl2:

Gruß

ein äußerst besorgter 357Mag

Tja das ist absolut gerechtfertigt - ich teile diese Bedenken - und es hat mich in tiefe Gewissensnöte gestürzt , ob derart vorauseilender Gehormsam mit meiner Einstellung als freier und mündiger Bürger überhaupt zu vereinbaren ist :confused: .

Meine überaus praktisch veranlagte Frau meinte aber dann "wir haben die Dinger schon immer , andere haben auch welche - obwohl sie keine Waffenbesitzer sind - und im übrigen brauch ich sowieso Neue , da mir die Alten nicht mehr gefallen " :lol: .

Also - gegen Portoerstattung ließe sich da sogar noch etwas machen :rotfl2:

Mouche

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