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Zoll u. KW als Geschenk ...


zippo

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Geschrieben

Hallo,

Ich Glücklicher :D bekomme von einem schweizer Geschäftspartner seine ehemalige Dienstwaffe, eine SIG-P210, geschenkt.

Die Formalitäten bzgl. Export aus der Schweiz und Import nach D-Land sind mir bekannt.

Aber das tolle Ding ist ein Geschenk, wird auch im Begleitbrief so aufgeführt sein, was macht nun der liebe deutsche Zoll ?

Legt der Zoll nun selbst einen mehr oder weniger fiktiven Wert fest, um daraus die MW-Steuer zu berechnen? Der Zoll wird wohl entfallen da die KW in der Schweiz hergestellt ist.

Oder ist es vielleicht besser einen Preis, wie 200Sfr., anzugeben.

Man will ja dem Staat keine weitere "Mark" schenken bei einer Staatsquote von 47%.

Gruss Zippo

Geschrieben

In diesem Zusammenhang - ich muss meine X-Esse nach Hämmerli in die Schweiz schicken. Wie mache ich das mit dem Zoll am sinnvollsten? Da eine Garantieleistung will ich natürlich kein Zoll bezahlen müssen. Ebenso möchte ich sicherstellen, kein Zoll bezahlen zu müssen, wenn das Paket wieder eintrifft.

Ist es sinnvoll vorher mal beim Zoll vorstellig zu werden? Vielleicht können die ja den Inhalt kontrollieren und das Paket als i.O. versiegeln.

Geschrieben

In diesem Zusammenhang - ich muss meine X-Esse nach Hämmerli in die Schweiz schicken. Wie mache ich das mit dem Zoll am sinnvollsten? Da eine Garantieleistung will ich natürlich kein Zoll bezahlen müssen. Ebenso möchte ich sicherstellen, kein Zoll bezahlen zu müssen, wenn das Paket wieder eintrifft.

Ist es sinnvoll vorher mal beim Zoll vorstellig zu werden? Vielleicht können die ja den Inhalt kontrollieren und das Paket als i.O. versiegeln.

Es gibt so was ähnliches wie den früheren "Nämlichkeitsnachweis". Den kannst Du dir im Voraus vom Zoll ausstellen lassen. Der wird in 3-facher (oder heute mehr?) Ausfertigung erstellt. Einer kommt zum Gegenstand, einer verbleibt beim Zoll und einer bei Dir. Bei der wiedereinfuhr wird dieser Schein "gelöscht" und Du hast deine Sachen wieder zoll-und märchensteuerfrei zurück..Vordrucke gibbets beim ZA.

GF

Muni

Gratulation

Ich denke es ist ausreichend wenn dabei steht Proformawert €50.- Wir in der Firma machen es auch so wenn wir kostenlose Muster an Kunden ins nich EU - Ausland schicken.

Also da wäre ich vorsichtig. Einen falschen Zollwert anzugeben, kann leicht ins Auge gehen. Im übrigen sind auch Geschenke aus dem Nicht-EU-Ausland in voller Höhe Steuerpflichtig, sobald sie den für das jeweilige Land geltenden Höchstbetrag überschreiten. Dann wird nicht etwa der Freibetrag abgezogen, sondern der volle Wert genommen. Und nachdem einige BGSler heute beim Zoll sind (die eine soclhe Waffe mal hatten), werden die auch nicht so dumm sein, eine SIG P210 für 50 oder 100Teuros zu "schlucken". Zollfreiheit gibts gegen Präferenznachweis. Wie der aussehen muss, sagt das ZA im Voraus. Auch würde ich in diesem Falle das zuständige ZA erst mal um Auskunft fragen, wie man es am besten zollrechtlich abwickelt; dann finden sich oft Wege, auf die man selbst nicht kommt....

GF

Muni

Geschrieben

Es gibt so was ähnliches wie den früheren "Nämlichkeitsnachweis". Den kannst Du dir im Voraus vom Zoll ausstellen lassen. Der wird in 3-facher (oder heute mehr?) Ausfertigung erstellt. Einer kommt zum Gegenstand, einer verbleibt beim Zoll und einer bei Dir. Bei der wiedereinfuhr wird dieser Schein "gelöscht" und Du hast deine Sachen wieder zoll-und märchensteuerfrei zurück..Vordrucke gibbets beim ZA.

Genau sowas hatte ich gehofft. Ich werde am Montag beim Zoll sein.

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