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IGNORED

"Dachbodenfund" in erworbener Immobilie: Eigentum?


Wolli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hast Du Dir beim Schreiben die Zunge verbogen?

Sind sie in Sicherheit?

Sind sie in Sicherheit?

Sind sie in Sicherheit?

Jaaaaaaaaa, sie sind in Sicherheit!!!

Geschrieben

bringt Dich Dein Pfleger heute zum Schießen?

Ich komme selbst und treffe dort die Pflegerin vielleicht. :bb1:

Jetzt muß ich aber ganz brav sein, damit ich die Punkte für den Ausgang bekomme!

:s82:

Geschrieben

Hallo Wolli,

Beschußpflicht gilt in D seit 1891 wenn ich mich recht erinnere.

Waffen, die vor diesem Jahr in Deutschland in den Verkehr kamen, müssen nicht nachbeschossen werden (klüger ist es aber ggf. schon).

Der Beschuß von scharfen Waffen hat keine Befristung, daher gilt jeder deutsche Beschuß auch heute noch (ebenso die der anerkannrten ausländischen Beschußämter). Ob man den alten Knochen einfach so schießt, sollte man bei mangelnder eigener Expertise den Büchsenmacher entscheiden lassen - und der wird wahrscheinlich ganz schnell mal nen Neubeschuß vorschlagen, wenn ein altes Schätzchen wieder regulär benutzt werden soll.

Außerdem: Wenn Du eine Waffe in Deiner neuerworbenen Immobilie findest, wird die Behörde - so sie restriktiv arbeitet - erstmal den leicht zu ermittelnden Vorbesitzer Fragen, wie das Eisen denn da hingekommen sein kann. Wenn sich an gleicher Stelle nicht auch 50 Jahre Staub finden, sondern eine vor drei Jahren grundsanierte Behausung, stellt sich da dann schon mal die Frage, wie, wann und wem die Waffe "verloren gegangen" ist.

Gibt es keine Ungereimtheiten und die Waffe ist nicht anderweitig registriert, kann der Übergabe an den Berechtigten eigentlich nichts im Wege stehen (ansonsten: FWR / ÖRAG o.ä.).

Das Eigentum ist bereits mittels Fund auf den Erwerber übergegangen, bleibt noch der Besitzerwerb übrig.

Sofern die Behörde trotz vorhandenem Bedürfnis / Berechtigung sachfremd entscheidet, das die Waffe einem Berechtigten (Dritten) überlassen werden muss, reicht eigentlich wieder der Gang zum BÜMA. dem wird die Waffe (Besitz) überlassen und direkt wieder von Ihm erworben. Er zeigt Erwerb einer Fundwaffe und Veräußerung an und der Eintragung dürfte nichts mehr im Wege stehen.

Gruß

Shotgun George

Die "eigentlich" in diesem Beitrag spiegeln die Hoffnung wieder, das auch der Amtsschimmel nach juristischer Logik und nicht - wie leider in vielen Fällen - nach dem hoheitlichen Prinzip verfährt.

Geschrieben

Hallo Wolli,

hier mal ein Statement aus eigener Erfahrung:

Keller von Mieter (entferntes Familienmitglied, dummerweise vor freiwilligem Auszug verstorben und auch noch Ausländer) ausgeräumt und dabei den Supergau erlebt.. KW + LW gefunden!

Brav wie man ist und wie man es mal irgendwann in der Prüfung gelernt hat...Polizei rufen!

Wie sich das gestaltet hat lasse ich jetzt lieber weg.. :021:

Dann Antrag gestellt auf die Fundsache (man ist ja sachkundig) und siehe da....die zuständige Staatsanwaltschaft hat mir das Eigentum auf die Fundsache übertragen.

Geschrieben

Dann Antrag gestellt auf die Fundsache (man ist ja sachkundig) und siehe da....die zuständige Staatsanwaltschaft hat mir das Eigentum auf die Fundsache übertragen.

Hallo Brandenburg,

gingen potentiellen Erben damit leer aus?

Wolli

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