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Waffe vorrübergehend aufbewahren


Gast Tigr

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde!

Ich wurde von einem Vereinskameraden gebeten, seine KW vorübergehend aufzubewahren.

Er ist ungefähr 2 Monate auf Montage und will sein "Gutes Stück" sicher wissen.

Muss ich besondere Dinge beachten und wenn ja, welche bitte?

Vielen Dank im Voraus. Tigr :bb1:

Geschrieben

möglich alles schriftlich zusammen fassen.

desweiteren Kopie der WBK geben lassen (die Einträge zur Sicherheit mit den Waffen vergleichen)

Gehe davon aus, das Du selber Inhaber einer WBK bist!!! Sonst geht das net :bud:

Geschrieben
Hallo Gemeinde!

Ich wurde von einem Vereinskameraden gebeten, seine KW vorübergehend aufzubewahren.

Er ist ungefähr 2 Monate auf Montage und will sein "Gutes Stück" sicher wissen.

Muss ich besondere Dinge beachten und wenn ja, welche bitte?

                          Vielen Dank im Voraus.    Tigr  :bb1:

398364[/snapback]

Aufbewahrungsrichtlinien nach WaffG beachten (Anzahl Waffen pro Schrank, etc.). Um sicher zu gehen, möglicherweise noch eine schriftliche Vereinbarung, wo sinngemäß drinsteht "die Unterzeichnenden vereinbaren...sichere Verwahrung nach §12, 1 WaffG...der Waffen Nr... eingetragen auf WBK Nr... durch Herrn...im Zeitraum..."

Ansonsten sollte es kein Problem darstellen.

Geschrieben

Richtlinien sind mir schon klar und werden natürlich eingehalten.

Mir ging es mehr um das von Dir angesprochene schriftliche Verfahren.

Vielen Dank. Tigr

Geschrieben
Richtlinien sind mir schon klar und werden natürlich eingehalten.

Mir ging es mehr um das von Dir angesprochene schriftliche Verfahren.

                          Vielen Dank.      Tigr

398386[/snapback]

Zu der schriftlichen Vereinbarung bist Du nach WaffG natürlich nicht verpflichtet, aber es erspart Dir z.B. bei Nachschau oder Diebstahl möglicherweise den Ärger, wenn der Kollege nicht unmittelbar auftreibbar ist, um Deine Darstellung zu bestätigen.

Außerdem - hört sich zwar absurd an, aber alles ist schon mal vorgekommen - kann man sich damit dagegen versichern, daß der Kollege auf einmal seine Waffe gestohlen meldet und sie bei Dir gefunden wird...ich weiß, ich bin paranoid :D

Geschrieben

Wie stehts eigentlich damit, eine Schusswaffe in ein Bankschliessfach zu bringen?

Munition ist dort auf jeden Fall verboten, klar.

Aber einen Revolver hatte ich auch schon mal mehrere Monate in einem Schliessfach, in Ermangelung eines eigenen Tresores...

IMI

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