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IGNORED

KleinKaliber in Österreich


testplayer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus,

es geht um das Österreichischwaffengesetz:

FRAGEN:

"Brauche ich ein waffenrechliches Dokument um ein Klein Kaliber Gewehr zuerwerben?"

Wenn NEIN: "Ist es nötig das Gewehr registrieren zulassen?"

Letzte Frage: "Wo darf ich damit schießen?" (Darf man damit auf einem Privatgrund schießen".

Ich frage nicht nur für mich sondern auch für meine Forumskollegen auf co2air.

mfg

testplayer

Geschrieben

KK-Gewehre sind sofern sie Repetierer sind ab 18 Jahren erhältlich (kein Dokument nötig). Wird solch eine Waffe erworben, so sind die Händler angewiesen a) eine Anfrage bei der BH zu stellen ob ein Waffenverbot vorliegt B) 3 Tage bis zur Aushändigung zu warten (sog. Abkühlphase). Liegt kein Verbot vor kann der Verkauf stattfinden und die Waffe wird dann beim Büchsenmacher direkt gemeldet, was für diese Waffen Pflicht ist. Die Meldung verbleibt beim Büchsenmacher und wandert nicht zur Behörde ! Die Behörde kann allerdings soweit ich weiss Einblick in die Bücher bekommen (z.B. wenn etwas mit einem KK-Gewehr in deiner Gegend vorgefallen ist). Ohne Meldung geht also nichts, es sei denn der Vorbesitzer hat die Waffe nicht gemeldet und verkauft Dir diese privat (--> illegal). Allerdings kannst Du diese Waffe einfach melden und sie ist dann legal. In Normalfall müsste eine Ummeldung erfolgen, welche aber laut meinem Büchsenmacher kaum durchgeführt wird. Meistens ist ein und die selbe Waffe bei mehreren Leuten "gemeldet". Die Polizei wird in diesem Fall halt solange suchen bis sie die Waffe und den aktuellen Besitzer gefunden hat.

Schiessen auf dem eigenen Grund und Boden ist was ich weiss nicht erlaubt. Am besten Du informiert Dich diesbezüglich bei der IWÖ (www.iwoe.at). Natürlich wird es kaum auffallen wenn Du mit Unterschall- oder gar Zimmermunition auf Deinem Bauernhof weit ab der Zivilisation schiesst, legal ist das aber nicht !

:icon13:

Gruss rhodium

P.S: Ausnahmen sind natürlich Halbautomaten welche in die Kat. B des österreichischen Waffengesetzes fallen. Für Besitzer von Jagdschein oder WBK / Waffenpass gilt die Abkühlphase übrigens nicht, die bekommen die Waffen sofort ausgefolgt.

Geschrieben
........Allerdings kannst Du diese Waffe einfach melden und sie ist dann legal. In Normalfall müsste eine Ummeldung erfolgen, welche aber laut meinem Büchsenmacher kaum durchgeführt wird. ....

Ummeldung erfolgt, wie die Registrierung, bei irgend einem Waffenhändler.

...Für Besitzer von Jagdschein oder WBK / Waffenpass gilt die Abkühlphase übrigens nicht, die bekommen die Waffen sofort ausgefolgt. ....

Nicht Jagdschein, "gültige Jagdkarte eines österreichischen Bundeslandes"

Für den deutschen Jagdschein oder die österreichische Gästejagdkarte gilt wieder die "Anfrage bei BH" und "Abkühlphase"

Die Anfrage bei der BH dauert im übrigen nur 1-2 Tage. Da können sich die Teutonen mal ein Beispiel dran nehmen.

Gruß

Frank

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