Guest hunter007 Posted August 29, 2005 Share Posted August 29, 2005 Wer kennt die Gesetzeslage? Danke hunter Link to comment Share on other sites More sharing options...
joker_ch Posted August 29, 2005 Share Posted August 29, 2005 Wer kennt die Gesetzeslage?Danke hunter 395008[/snapback] Im Waffengesetz steht das der Bürger das recht auf Waffentragen hat. ......Aber..... die Auslegung ist in etwa so restriktiv wie in D. Man kriegt es heutzutage sozusagen nie. Wir hatten hier einen Gutmenschen Namens Kohler (Bundesrat=Minister), der geschaft hat mit dem Argument "Man sollte sich vorstellen die zürcher Drogendealer könnten mit einer Waffe rumlaufen", das Waffentragen zu kippen. Diese Geschichte zeigt übrigens, mit welchen verlogenen Argumenten, von seiten der Gutmenschen gearbeitet wird. 1.) Zürich kannte nämlich kein Waffentragen auch vor 1999 2.) Drogendealer gehören wohl nicht zu dem Kreis von Personnen die einen Waffenerwerbschein kriegen 3.) Den Drogendealern ist das Gesetz sowieso schnurtzegal 4.) In allen Kantonen wo Waffentragen erlaubt war, hat es nie ein Problem damit gegeben. Joker Link to comment Share on other sites More sharing options...
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